Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 22.11.2018:
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30. Wiener Landtag (4)

Bauordnungsnovelle 2018

LAbg Mag. Christoph Chorherr (Grüne) bezeichnete die Bauordnungsnovelle als „Meilenstein der Politik“. Denn hinsichtlich Klimaerhitzung sei man es künftigen Generationen schuldig, Maßnahmen zu setzen. Neubauten, die ohne Verwendung fossiler Brennstoffe für Heizung und Warmwasser auskämen, seien ein „substanzieller Beitrag“ dazu. Technologisch seien Passivhäuser und die Nutzung erneuerbarer Energien wie Geothermie längst möglich. Ein weiterer Meilenstein sei das Verankern des Schaffens leistbaren Wohnraums in der Bauordnung. Das sei einerseits durch Nachverdichtungen zu erreichen, wodurch auch Grundstückspreise zurückgingen. Darauf habe Chorherr bereits in der Aktuellen Stunde hingewiesen. Er wolle nun den Vorwurf zurückweisen, die Stadt widme zu wenig Bauland: Die richtige Balance zu finden, sei nicht einfach. Das allgemeine Interesse an leistbarem Wohnraum stehe jedenfalls im Vordergrund. Deshalb werde auch Wohnungen der Vorzug vor gewerblicher Nutzung gegeben und zwei Drittel davon müssten gefördert werden, so wie es die neue Widmungskategorie vorsehe. Grundsätzlich verstehe er die Verunsicherung, da die Bauordnungsnovelle ein komplexes Thema sei. Es sei zwar „keine Königslösung, aber ein wichtiger und guter Schritt“. Ein Kompromiss konnte auch hinsichtlich der Stellplatzverpflichtung erreicht werden. Bevor neue PWK-Stellplätze errichtet würden, könne nun auf bestehende Kapazitäten zurückgegriffen werden. Abschließend zeigte sich Chorherr erfreut darüber, dass „mit der Bauordnungsnovelle mutige Rahmenbedingungen geschaffen“ würden.

LAbg Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ) widersprach seinem Vorredner Chorherr: Die Bauordnung sei „kein Meilenstein, sondern in Summe ein Geschenk an Bauträger und eine Mogelpackung am Rücken der Bürgerinnen und Bürger“. Er vermisste eine „große, langfristige Vision“ außer der Abkehr von fossilen Brennstoffen. Ansonsten handle es sich nur um „technokratische Überlegungen“, die der damalige Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig (SPÖ) lange angekündigt habe und die Opposition „aus den Medien erfahren mussten“. Weitere Kritik übte er am Paragrafen 1 der Bauordnung, der „wahrscheinlich verfassungswidrig ist“. Auch zum Stellplatzregulativ gab er zu bedenken, dass beispielsweise in Floridsdorf Parkplätze leer stünden und neue geplant seien - in der Seestadt Aspern hingegen würden die Autos „auf dem Feldweg parken“, weil ordentliche Stellplätze fehlten. Als weiteres Bespiel nannte er die Regelung von Dachaufbauten, die jetzt senkrecht bis zu einem Drittel der Fassadenhöhe errichtet werden könnten. Damit würde nachhaltig in die Dachlandschaft und somit auch ins Stadtbild eingegriffen werden. Der neue Paragraf 70 zur Bauklasse 1, der den Bau von Kleingartenhäusern betreffe, erlaube seiner Ansicht nach nur noch großen Bauträgern die Ausnützung der bebaubaren Fläche und erlaubten Höhe, so seien auch „Monsterbauten entlang der Alten Donau möglich“. Es sei für ihn unverständlich, weshalb die Bauordnung in anderen Punkten unberührt bleibe, obwohl „die Paragraphen 22-34, also ein Zehntel der Bauordnung, in den letzten 50 Jahren nur fünf Mal angewendet“ worden seien. Das zu ändern, wäre eine sinnvollere Deregulierung gewesen. Um zu zeigen, wie sehr die Nachbarschaftsrechte durch die Novelle eingeschränkt würden, maß er mit seinem Laserpointer den Sitzungssaal aus und erklärte, dass diese 24 Meter Raumbreite als Abstand zum Nachbargrundstück bereits reichen würden, um dortige Baupläne nicht mehr beeinspruchen zu können. Es stimme auch nicht, dass zwei Drittel der Wohnungen gefördert würden, sondern „nur die Hälfte“. Die entsprechende Formulierung in der Bauordnungsnovelle gebe keine Rechtsverbindlichkeit darüber. Eine „lange freiheitliche Forderung“ betreffe „echt geförderten Wohnraum, nicht nur förderbaren Wohnraum“. Mittels Antrags forderte er eine Präzisierung des Begriffs „überwiegend geförderter Wohnbau“ im Gesetzestext.

(Forts.) heb

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