Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 19.12.2018:
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33. Wiener Landtag (5)

Gesetz betreffend die Anwendbarkeit des §33a VStG im Bereich der Wiener Landesrechte

LAbg Markus Ornig, MBA (NEOS) sagte, dass es sich beim Paragrafen 33a um den Leitsatz „Beraten statt Strafen“ handle. Das vorliegende Gesetz sehe vor, dass dieser Paragraph bei 36 Wiener Landesgesetzen nicht zur Anwendung kommen solle. Das sei eine „Fortsetzung der rot-grünen Law-and-Order-Politik“, die nicht nur die persönlichen Freiheiten mündiger BürgerInnen einschränke, sondern der Stadtkasse auch ein Plus bei den Einnahmen aus Verwaltungsstrafen einbringen werde.

LAbg Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) verglich das Gesetz mit einem „Kind, das mit dem Bad ausgeschüttet wird“. Anstatt die 36 Wiener Landesgesetze einzeln und detailliert zu prüfen, wo der Leitsatz „Beraten statt Strafen“ zur Anwendung kommen solle und wo nicht, werde eine Bestimmung undifferenziert über alle Rechtsvorschriften gestülpt. Allein 14 der betroffenen Gesetze hätten mit Gebühren und Abgaben zu tun – hier wäre ein „bürgerfreundlicherer Zugang“ wünschenswert gewesen.

LAbg Dr.in Jennifer Kickert (Grüne) meinte, in Pragraph 33a gehe es darum, „nicht gleich zu strafen, wenn die Voraussetzungen stimmen“. Als Beispiel nannte sie eine geringe "Intensität der Schädigung" oder ein geringes Verschulden. Den nur dann mache „Beraten statt Strafen“ Sinn. Bei den 36 angeführten Gesetzen gelte der Beratungsvorrang nicht. Gerade bei Umwelt- oder Naturschutz sei kaum anzunehmen, dass eine Übertretung ohne Vorsatz passiere.

LAbg. KR Erich Valentin (SPÖ) hatte eine Statistik parat, die zeigte, wie mit BürgerInnen bei Verwaltungs-Verstößen umgegangen werde: So habe es bei den Waste Watchern 6.074 Beratungsgespräche gegeben, beim Thema falsch abgestellte Einkaufswagerl 26 Ermahnungen und 40 Organmandate und bei Sperrmüll 388 Infogespräche und lediglich acht Organmandate. Die Nicht-Anwendung des Paragraphen 33a sei laut Valentin „berechtigt“. In der Stadt sei das „Prinzip des Ermahnens gelebte Praxis“. Das vorliegende Gesetz stärke daher die Praxis.

StRin Mag.a Ulli Sima sagte, dass die tägliche Praxis auf Bundesebene im Paragraphen 33a nicht ausreichend mitgedacht worden sei. Der Anspruch auf eine schriftliche Ermahnung sei „ein großer, sinnloser Bürokratie-Aufwand“. Allein die theoretische Möglichkeit einer Strafe führe zu Unrechtsbewusstsein. Ziel sei die „maximale Sauberkeit der Stadt und das Einhalten der Spielregeln“.

Abstimmung: Das Gesetz wurde mehrstimmig beschlossen.

Der 33. Wiener Landtag endete um 14.10 Uhr. (Schluss) esl/hie/ato

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