Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 24.01.2019:
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47. Wiener Gemeinderat (8)

Dringliche Anfrage zum Thema „Wien steht auf gegen Misswirtschaft und Skandale in Wien“, eingebracht von der FPÖ

Die FPÖ hatte eine Dringliche Anfrage an Bürgermeister Dr. Michael Ludwig (SPÖ) eingebracht, zum Thema „Wien steht auf gegen Misswirtschaft und Skandal in Wien“. GR Michael Stumpf, BA (FPÖ) begründete die „Dringliche“: Er kritisierte die rot-grüne Stadtregierung dafür, Kompetenzen der Stadt an Vereine auszugliedern, die „üppig mit Subventionen ausgestattet und deren Vorstände mit Vertrauenspersonen besetzt wurden“. Ehemalige Regierungsmitglieder oder Mandatarinnen und Mandatare von Rot-Grün seinen „von der Partei ausrangiert, davongelobt und mit Spitzenposten versorgt“ worden, kritisierte Stumpf. „Funktionäre und Funktionärsgattinnen“ im Vorstand des Vereins Wiener Kinder- und Jugendbetreuung hätten Referenten und Referentinnen mit Sonderverträgen eingestellt, sich selbst Vorrückungen im Gehaltsschema zugestanden und Jubiläumszahlungen ausgeschüttet – und damit letztendlich „dem Steuerzahler gigantischen finanziellen Schaden“ zugerichtet, den der Rechnungshof in seinem Bericht zum Verein aufgedeckt hätte. Ähnlich intransparent und ebenso parteinah sei laut Stumpf auch der Verein „Freunde der Donauinsel“. Von der Ankündigung des Bürgermeister, alle von der Stadt subventionierten Vereine zu überprüfen, erhoffte sich Stumpf wenig - ähnlich wie die Untersuchungskommission zum Krankenhaus Nord, von der sich Stumpf ebenfalls wenig Aufklärung erwartete.

Bürgermeister Dr. Michael Ludwig (SPÖ) antwortete: Es sei „kühn, als Vertreter jener Partei, die gerade die Republik umfärbt, Freunderlwirtschaft anzuprangern“, sagte Ludwig. Die Stadt Wien als gesetzliche Erhalterin der öffentlichen Wiener Pflichtschulen sei verpflichtet, an ganztägigen Schulformen für die Beistellung des für die Betreuung der Schüler erforderlichen Personals vorzusorgen.

Um die wachsende Nachfrage nach Ganztagsbetreuung nachzukommen, habe die Stadt bereits 1995 mit dem Verein „Wiener Kinder- und Jugendbetreuung“ ein unbefristetes Übereinkommen über die Erbringung von Betreuungsleistungen im Bereich der Tagesbetreuung abgeschlossen, erklärte Ludwig. Mit der stetig wachsenden Nachfrage und dem Ausbau des Angebots der ganztägigen Volksschulen sei die Zahl der BetreuerInnen über 20 Jahre ebenfalls von 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an 70 öffentlichen Schulen im Schuljahr 1995/96 auf 1.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterin im Schuljahr 2018/19 angestiegen, die an 113 öffentlichen Wiener Schulen für insgesamt 24.000 Kinder in Lern- und Freizeitklubs im Einsatz sind. Der gesamte Betriebsaufwand des Vereins habe für das Jahr 2017 mehr als 40 Millionen Euro betragen.

Mit Anfang des Jahres sei der Betrieb des Vereins in eine gemeinnützige GmbH übertragen. Die neue Rechtsform biete für die Stadt aufgrund des Umfangs der Aktivitäten, der Anzahl der MitarbeiterInnen und des Finanzvolumens mehrere Vorteile, erklärte Ludwig. Die neue Struktur biete noch höhere Transparenz, klar definierte Verantwortlichkeiten und Kontrollstrukturen und die Stadt hätte als Eigentümerin eine klare Rolle und Durchgriffsrechte seien Gewährleistet.

Die Stadt hätte beim Verein „Wiener Kinder- und Jugendbetreuung“ Einflussmöglichkeiten in den Mitgliedschaften im Vorstand und der Rechnungsprüfung sowie eine Auftraggeberfunktion. Die von der Stadt entsandten Mitglieder des Vorstandes und die Rechnungsprüferinnen und –prüfer hätten ihre Kontrollrechte wahrgenommen.

Medial kolportierte Gehaltserhöhungen und finanzielle Vergünstigungen der Geschäftsführung seien weder bekannt noch gebilligt worden. Der Verein „Wiener Kinder- und Jugendbetreuung“ sei Mitglied der „Sozialwirtschaft Österreich“ gewesen, ebenso wie die neue gemeinnützige GmbH. Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer von Mitgliedern des Verbandes der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen würden nach dem „Sozialwirtschaft Österreich Kollektivvertrag“ entlohnt.

Einen „Schaden für den Steuerzahler“, den Stumpf in seiner Begründung gesehen hatte, schloss Ludwig aus: „Durch die Einhaltung des jährlichen Finanzierungsrahmens und des Finanzierungskonzeptes ist ein konkreter Schaden nicht erwachsen.“

Die Organisation der schulischen Tagesbetreuung über eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung durchzuführen, sei „kein Wiener Spezifikum“, auch Niederösterreich unter andere Bundesländer würden das ähnlich handhaben.

Die Pädagoginnen und Pädagogen des Vereins Wiener Kinder- und Jugendbetreuung und der neu gegründeten Nachfolge-GmbH leisteten ausgezeichnete Arbeit, betonte Ludwig. Das Angebot der Ganztagsbetreuung an den Schulen leiste einen wesentlichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Abschließend kündigte Ludwig an, den Stadtrechnungshof mit der Überprüfung von Vereinen, Stiftungen und Fonds der Stadt Wien auf die Einhaltung der Compliance-Richtlinien beauftragt zu haben.

(Forts.) ato

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