Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 27.02.2019:
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48. Wiener Gemeinderat (4)

Hauptdebatte: Bericht über die im Jahr 2018 abgeschlossenen Petitionen

GR DI Dr. Stefan Gara (NEOS) ging in seiner Rede auf zwei laufende Petitionen ein. Die erste fordere, dass die Stadt für ihre MitarbeiterInnen – insbesondere jene im KAV – das Modell einer Altersteilzeit einführe. Das sei aus mehreren Gründen bemerkenswert: Einerseits zeige es, dass auch Bedienstete der Stadt vom Werkzeug der Petitionen Gebrauch machen, und dass zweitens „die Frage bislang eben nicht sozialpartnerschaftlich gelöst ist, wie von Politik und Gewerkschaft angekündigt“. In Zeiten einer nahenden Pensionswelle und mangelndem Nachwuchs im KAV sei es laut Gara wichtig, auf die Erfahrung und Expertise langgedienter MitarbeiterInnen zurück zu greifen – noch dazu, wenn diese freiwillig über ihr Pensionsalter hinaus arbeiten wollten. Die zweite laufende Petition betreffe die fehlende Wahlmöglichkeit für städtische MitarbeiterInnen zwischen dem alten und dem neuen Besoldungsschlüssel. Dass die Besoldungsreform nun Leistung statt Seniorität belohne, begrüßten die NEOS sehr. Dass Bediensteten aber keine Wahlmöglichkeit gegeben werde, sei zu reparieren. Gara brachte einen Antrag ein, welcher das Ermöglichen eines freiwilligen Wechsels zwischen den beiden Schemata forderte. In einem zweiten Antrag wollte er Wien zur Pilot-Region des Projekts „Impfen in Apotheken“ machen.

GRin DI Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP) begrüßte den Petitionsausschuss als Instrument des „direkten Kontakts der Bevölkerung zur Politik“. Indirekt seien die eingebrachten Petitionen aber auch eine Rückmeldung über die politische Performance der Stadtregierung. Es sei auffällig, dass sich der Großteil der eingebrachten Anliegen mit dem Ressort Stadtplanung und Verkehr befasse. Flächenwidmungen seien verständlicherweise „komplexe und emotionale“ Angelegenheiten; der Stadtregierung fehle es aber an Sensibilität für das enge Einbinden der Menschen schon im Frühstadium von Stadtentwicklungsprojekten. Der Bezirksvorsteher von Ottakring habe in so einem Fall unlängst das Abhalten einer BürgerInnenversammlung untersagt und dies mit juristischen Gründen argumentiert. In einem Antrag forderte Olischar, diese „juristischen Gründe“ auch öffentlich zu nennen. Sie könne nachvollziehen, dass dies bei der Bevölkerung für Frustration und Politikverdrossenheit sorge.

GRin Dr.in Jennifer Kickert (Grüne) antwortete auf die Reden ihrer diversen VorrednerInnen: NEOS-Gara habe über Petitionen gesprochen, die sich in der Phase des Unterschriften-Sammelns befänden und daher noch gar nicht vom Petitionsausschuss in Behandlung seien. Es wäre nicht korrekt, hier jetzt schon inhaltliche Schlüsse zu ziehen. Eine Forderung von ÖVP und NEOS sei es, das Abstimmungsverhalten der Ausschussmitglieder über Petitionen im Protokoll festzuhalten. Auch sie, Kickert, stehe dem positiv gegenüber, erinnerte aber daran, dass es FPÖ und ÖVP gewesen seien, welche diesbezügliche Verhandlungen zur Änderung der Geschäftsordnung unterbrochen hätten. Zum Thema Politikverdrossenheit und Frustration sagte Kickert: Es sei immer wieder zu beobachten, aktuell im Falle der Stadtentwicklungspläne am Gallitzinberg in Ottakring, dass politische Parteien BürgerInnen „instrumentalisieren“, und ihnen falsche Hoffnungen machten. Das Petitionsrecht habe keine Möglichkeit, gesetzlich und behördlich normierte Verfahren und die bestehende Bauordnung „auf den Kopf zu stellen“.

GR Mag. Dr. Alfred Wansch (FPÖ) erwiderte: Wenn die Pläne in der Gallitzinstraße durch normierte Verfahren und Bauordnung gedeckt seien, sei es verwunderlich, dass die Antwort auf die Petition ein „Reden wir drüber“ war. Worüber solle mit den Menschen gesprochen werden, wenn die Sache sowieso durch sei?, fragte Wansch. Das Petitionsrecht insgesamt sei aus seiner Sicht verbesserungswürdig, er wiederholte die Forderungen seiner Fraktion: PetitionswerberInnen müssten auf fachliche Stellungnahmen der zuständigen Stellen wie Stadtrat oder Bezirk antworten dürfen, und diese Stellen wiederum verpflichtend auf diese Antworten reagieren müssen. Die mehrmonatigen Verfahrensdauern sollten durch häufigere Sitzungen des Petitionsausschusses verkürzt werden. Die PetitionswerberInnen in den Ausschuss zu laden, sei zwar mittlerweile gelebte Praxis, müsse aber rechtlich verbrieft werden. Und die, beziehungsweise der, für Petitionen zuständige StadträtIn solle dem Gemeinderat regelmäßig Bericht über die Tätigkeiten des Petitionsausschusses erstatten, zusätzlich zu den schriftlichen Jahresberichten.

(Forts.) esl/buj

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