Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.05.2019:
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37. Wiener Landtag (1)

Fragestunde

Die 37. Sitzung des Wiener Landtags hat heute, Mittwoch, um 9 Uhr mit der Fragestunde begonnen.

Die erste Anfrage stellte LAbg Christoph Wiederkehr, MA (NEOS) an Finanzstadtrat Kommr. Peter Hanke (SPÖ). Wiederkehr wollte vor dem Hintergrund des „Ibiza-Gates“ und „massiver Überschreitungen“ von Wahlkampfkosten durch ÖVP und FPÖ auf Bundesebene wissen, ob es in Wien auf Landesebene Handlungsbedarf in Richtung einer Obergrenze bei Wahlkampfkosten und Maßnahmen für mehr Transparenz der Parteienfinanzierung gebe. Hanke verwies auf den § 7 des Wiener Parteienförderungsgesetzes. Dieser sehe bei Wahlkampf-Ausgaben analoge Regelungen zum Bund vor. Massive Überschreitungen bei Wahlkampfausgaben seien im Bund Thema, auf Landesebene hätte sich der „Wiener Weg“ bewährt: Hier werde auf Klubebene gemeinsam vorgegangen und gemeinsame Entscheidungen für mehr Transparenz getroffen.

In der zweiten Anfrage wollte LAbg Sabine Schwarz (ÖVP) von Landeshauptmann Dr. Michael Ludwig (SPÖ) Auskunft zur Ausschreibung für die Stelle der neuen Kinder- und Jugendanwältin. In ihrer Anfrage bezeichnete Schwarz die Bewerbungsfrist als besonders kurz – dem widersprach Ludwig. Die Amtsperiode der scheidenden Kinder- und Jugendanwältin Pinterits werde im Juni 2019 auslaufen, deshalb hätte die Stadt fristgerecht mit 5. März 2019 das Ausschreibungsverfahren gestartet. Kandidatinnen und Kandidaten seien über das Online-Portal der Stadt Wien, das Wiener Amtsblatt und die Wiener Zeitung gesucht worden. In der Bewerbungsfrist von 21 Tagen hätten sich neun Personen beworben – konkret sieben Frauen und zwei Männer. Nach einem Hearing der Bewerberinnen und Bewerber im zuständigen Ausschuss hätte dieser einen Vorschlag an den zuständigen Bildungsstadtrat gemacht – woraufhin dieser die neue Kinder- und Jugendanwältin bestellt habe. „Das Ausschreibungsverfahren ist klar und transparent abgelaufen und alle Rahmenbedingungen inklusive Fristen und möglichst breite Verbreitung der Ausschreibung wurden eingehalten“, fasste Ludwig zusammen.

Die dritte Anfrage stellte LAbg Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ). Er wünschte von Bildungsstadtrat Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) Auskunft zum Verfahren zur „Rücknahme (angeblich) österreichischer IS-Kämpfer sowie deren Angehörigen“ – laut Medienberichten zwei Kleinkinder. Außerdem wollte Aigner wissen, welche Schritte die Staatsbürgerschaftsbehörden des Landes Wien gesetzt hätten, um die Einreise der Kinder nach Österreich zu unterstützen. Czernohorszky stellte in seiner Antwort klar, dass die zuständige Magistratsabteilung 35 vom Bundesministerium für Äußeres mit der Feststellung der Staatsbürgerschaft zweier Kinder einer Österreicherin, die sich dem „IS“ in Syrien angeschlossen hatte, beauftragt wurde. Dieses Verfahren sei im Laufen. Davon unabhängig sei die Frage einer möglichen Rückholung der Kinder nach Österreich, die in den Medien kolportiert werde. „Wien ist ausschließlich für das Verfahren für die Feststellung der Staatsbürgerschaft zuständig, Angelegenheiten der Einreise sind Bundessache“, sagte Czernohorszky.

In der vierten Anfrage erkundigte sich LAbg Dipl-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS) bei Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ), ob sie „Nachschärfungsbedarf“ bei der Bauordnung sehe, insbesondere bei der Regelung für den Abbruch von Gebäuden, die vor 1945 errichtet wurden. Wegen der strengen Auflagen könnten Projekte wie konkret der Neubau des Forschungszentrums am AKH an Stelle der alten Internen Klinik und der ehemaligen Kinderklinik nicht in Angriff genommen werden. Gaal antwortete, dass die Regelungen geschaffen wurden, um die historisch gewachsenen Grätzel der Stadt mit gründerzeitlicher Bausubstanz zu bewahren, die das Stadtbild prägen. Ein Abriss von Gebäuden, die vor 1945 errichtet wurden, sei deshalb nur mehr mit der Zustimmung der Magistratsabteilung 19 möglich. Stelle die kein öffentliches Interesse fest, oder ist ein Erhalt nicht wirtschaftlich zumutbar, sei ein Abriss möglich. Seit dem Inkrafttreten der Regelungen seien 426 Abbruch-Ansuchen an die zuständigen Stellen übermittelt worden, 371 wurden bewilligt. Im Fall der AKH-Kliniken sei bislang kein Ansuchen gestellt worden. Das hätte auch damit zu tun, dass noch keine Klarheit über die Nachnutzung der Gebäude herrsche. Die Baupolizei würde jedenfalls auf den Erhalt der Bausubstanz der leerstehenden Gebäude achten. Gaál erinnerte daran, dass Gebäude durchaus adaptiert werden können, wenn der ortsprägende Teil erhalten bleibt – was auch eine Entwicklung alter Gebäude ermögliche.

Die fünfte Anfrage stellte LAbg Sabine Schwarz (ÖVP) an Bildungsstadtrat Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ). Sie wollte wissen, ob Czernohorszky die Ausarbeitung einer Novelle des Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 in Richtung einer Mindestbewerbungsfrist von einem Monat in die Wege leiten werde. Czernohorszky zufolge habe es heuer bei der Ausschreibungsdauer für die Stelle von Kinder-und JugendanwältInnen eine dreiwöchige Bewerbungsfrist gegeben, in der es insgesamt neun BewerberInnen – sieben Frauen und zwei Männer – gegeben habe. Aufgrund der „großartigen Qualifikationen“ der BewerberInnen sehe er keine Notwendigkeit bei der Änderung der Ausschreibedauer: „Wir halten alle gesetzlich vorgegebenen Bestimmungen penibelst ein und schreiben die Positionen rechtzeitig aus – dieses Prozedere funktioniert gut“, sagte Czernohorszky. Besonders wichtig sei ihm „das Bekenntnis für einen gemeinsamen Weg aller Bundesländer“ beim Kinder- und Jugendschutz: Im Zuge der „15a-Vereinbarung“ hätten sich alle Bundesländer verpflichtet, „notwendige Mindeststandards“ einzuhalten.

(Forts.) ato/exm

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