Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.05.2019:
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37. Wiener Landtag (3)

Änderung des Wiener Petitions-Gesetzes

LAbg Thomas Weber (NEOS) fasste zusammen, was die Gesetzesnovelle beinhaltet: Nämlich, dass Petitionswerberinnen und Petitionswerber bei der Vorsprache im Petitions-Ausschuss künftig von einer Begleitperson unterstützt werden können. Das sei wichtig und gut, der Petitionsausschuss müsse dennoch weiterentwickelt werden. So forderte er einen Rechtsanspruch für PetitionswerberInnen, in den Ausschüssen persönlich für ihre Anliegen werben zu dürfen – derzeit werden PetentInnen nur nach Mehrheitsbeschluss der Fraktionen persönlich zu Sitzungen geladen.

LAbg Sabine Schwarz (ÖVP) schlug in eine ähnliche Kerbe: Warum nicht nur einzelne Personen (mit Begleitung) laden, wenn ganze BürgerInnen-Initiativen vor dem Ausschuss sprechen könnten? Sie habe eine ganze Reihe an Ideen, das Petitionsrecht weiter zu entwickeln: So regte sie an, Petitionen ab „einer gewissen Zustimmungsgröße“ nicht mehr im Ausschuss, sondern gleich im Zuge einer Gemeinderatssitzung zu behandeln. Mit „Petitions-Erweiterungen“ wie dieser sei sichergestellt, dass das Instrument Petitionen von den Bürgerinnen und Bürgern „nicht als zahnlos“ wahrgenommen werde.

LAbg Mag. Dr. Alfred Wansch (FPÖ) nannte die vorliegende Novelle einen „richtigen, aber nur kleinen Schritt“, das Petitionsrecht zu verbessern. Er wiederholte diesbezügliche Forderungen seiner freiheitlichen Fraktion, unter anderem: ein Verkürzen der Verfahrensdauern durch Limitieren der Antwortfrist bei Stellungnahmen auf maximal ein Monat; das Recht für PetentInnen, auf diese Stellungnahmen antworten zu dürfen sowie die Verpflichtung der angefragten Stellen, auf ebendiese Antworten erneut zu replizieren; eine verpflichtende Ladung von Petitions-WerberInnen zu Sitzungen des Petitions-Ausschusses; einen „zwingenden“ Tagesordnungspunkt in Sitzungen des Gemeinderats, wo die zuständige Stadträtin bzw. der zuständige Stadtrat über den aktuellen Stand der laufenden oder eingelangten Petitionen berichten müsse; das Einberufen eines „Runden Tisches“ aller Fraktionen, um das Petitionsrecht zu erweitern.

LAbg. Mag. Marcus Schober (SPÖ) meinte, die Novelle sei „vielleicht ein kleiner Schritt“, aber ein richtiger – es sei erfreulich, wie überfraktionell-professionell der Ausschuss arbeite, „ohne parteipolitisches Hick-Hack“. So gesehen sei es „sinnvoll, dass wir uns zusammensetzen“ und für das Petitionsrecht „gemeinsam Ideen entwickeln“. Damit Petitionen vom Ausschuss behandelt werden, bräuchten sie 500 Unterstützungs-Erklärungen – das sei „ein sehr niederschwelliges“ Instrument, dennoch brauche es mehr Aufklärungsarbeit auf lokaler Ebene in den Grätzeln, weil sich viele Petitions-Anliegen oft auf Bezirksthemen beschränkten.

LAbg. Dr.in Jennifer Kickert (Grüne) meinte, es „braucht keinen Runden Tisch“, wie von der FPÖ gefordert – sie sei „jederzeit bereit, gemeinsam über Ideen und Vorstellungen zu reden“. Dabei gelte es aber stets, den Konsens zwischen den Fraktionen zu finden, und sich vor allem jener Grenzen des Machbaren bewusst zu sein, welche die gesetzlichen Rahmen böten. Abstimmung: Die Änderung des Wiener Petitionsgesetzes wurde einstimmig beschlossen.

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer EU-Verordnung betreffend den Umgang mit invasiven Arten

LAbg. Mag. Josef Taucher (SPÖ) zählte auf, dass es europaweit rund 12.000 sogenannte „invasive Arten“, also Tiere und Pflanzen gebe, welche aus anderen Regionen eingeschleppt worden seien. Diese seien eine „ökologische, wirtschaftliche und gesundheitliche“ Bedrohung. So erinnerte er an das „Ragweed“, das sich in Europa verbreite und heftige allergische Reaktionen beim Menschen auslöse. Im Nationalpark Donauauen wiederum sei es die eingeschleppte Rotwangenschildkröte, welche die heimische Sumpfschildkröte in ihrem natürlichen Habitat bedrohe und verdränge. Nicht zuletzt habe die europäische (Land-)Wirtschaft einen jährlichen Schaden von 12 Milliarden Euro pro Jahr durch invasive Arten zu verzeichnen. Darum sei es wichtig, für das Thema Bewusstsein zu schaffen und den Handlungsbedarf zu erkennen.

Abstimmung: Das Gesetz wurde einstimmig beschlossen.

Änderung des Wiener Fischereigesetzes

LAbg DI Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP) griff einen Antrag auf, den die Grünen im Zuge der Debatte später einbringen wollten – dabei gehe es um das Verbot der Schweinezucht und –haltung auf sogenannten Vollspaltenböden. Die ÖVP bekenne sich zum Tierschutz, werde dem Antrag aber nicht zustimmen: Ein Übermaß an Auflagen und Verboten entziehe den heimischen Schweinezuchtbetrieben die Wettbewerbsgrundlage. Zudem gebe es widersprüchliche Erkenntnisse über die Vor- und Nachteile von Spaltenböden im Vergleich zu Vollbetonböden.

LAbg Mag. Rüdiger Maresch (Grüne) bezeichnete die Schweinehaltung auf engem Raum als „tierethisch katastrophal“ – während die EU im Wortlaut eine Haltung vorschreibe, die „physically comfortable“ zu sein hat, spreche der deutsche Text bloß von einer „größenmäßig angemessenen“ Haltung. Mittels Antrags forderte er das Verbot von Schweinehaltung auf Spaltenböden.

Abstimmungen: Das Wiener Fischereigesetz wurde einstimmig geändert. Der Antrag der Grünen wurde mit Stimmen von SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS angenommen.

Änderung des Wiener Wettengesetzes

LAbg Christoph Wiederkehr, MA (NEOS) erklärte den Inhalt der Novelle: Diese sehe eine neue „Geldwäsche-Richtlinie“ vor, welche strengere Regeln für Wettbüros und deren MitarbeiterInnen vorsehe. Die Gesetzesänderung sei zu begrüßen. Anlässlich aktueller Debatten um illegale Parteienfinanzierungen durch Vereine bzw. das Überschreiten der Obergrenzen von Wahlkampfkosten brachte er insgesamt vier Anträge ein. Er forderte: das Einsetzen einer überfraktionellen Arbeitsgruppe zum Thema Kontrolle und Transparenz; das Einführen des Straftatbestands der illegalen Parteienfinanzierung; die Offenlegung der Finanzen von Vereinen, die als „Partei-Vorfeldorganisationen“ dienen; das Sanktionieren des Überschreitens der Kosten-Obergrenzen in Wahlkämpfen.

LAbg Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) brachte einen ähnlichen Antrag ein: Auch seine Fraktion forderte das Einrichten einer Arbeitsgruppe zum Thema Kontrolle und Transparenz. Diese Arbeitsgruppe müsse aber akkordiert zur Bundesebene und dem Bundesgesetz arbeiten. Die NEOS-Anträge seien abzulehnen, weil er „der inhaltlichen Debatte in der Arbeitsgruppe nicht vorgreifen“ wolle.

LAbg David Ellensohn (Grüne) brachte zwei Anträge ein, die jeweils von SPÖ und Grünen gezeichnet waren: Der erste verlangte ebenfalls eine Arbeitsgruppe zum Thema Parteienfinanzierung; der zweite Antrag forderte den Bund zur Änderung des Vereinsgesetzes auf, damit Vereine beim Sponsoring von politischen Parteien nicht das Parteiengesetz umgehen können. Ellensohn erinnerte daran, dass die verschiedenen Fraktionen mit ihren Anträgen auf eine Arbeitsgruppe sich letztlich inhaltlich aufdoppelten – deshalb bat er um Zustimmung zu seinen beiden Forderungen, die anderen seien abzulehnen. Zum Thema Wetten meinte Ellensohn allgemein: Während große Wettanbieter in Österreich, wie Novomatic und Admiral, ständig in Konflikt mit dem Gesetz geraten würden, sei das Land Norwegen diesbezüglich Vorbild: Sämtliches Glücksspiel sei dort verstaatlicht. Der Gewinn werde zur Gänze in die Prävention und Glücksspiel-Suchthilfe investiert, in Jugendarbeit und Sportanlagen. Nicht zuletzt deswegen sei Norwegen das Land „mit der höchsten Dichte an Olympia-Medaillen pro Kopf“, gemessen an der Einwohnerzahl.

Abstimmungen: Das Wiener Wettengesetz wurde einstimmig novelliert. Die Anträge von SPÖ und Grünen (Arbeitsgruppe Parteienfinanzierung, Änderung des Vereinsgesetzes) wurden ebenso einstimmig angenommen. Die anderen Anträge fanden keine Mehrheit.

Die 37. Sitzung des Wiener Landtages endete um 12.04 Uhr.

Termine der kommenden Sitzungen von Gemeinderat und Landtag finden Sie online auf www.wien.gv.at/politik/gemeinderat/presse/termine.html. (Schluss) esl

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