Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 20.12.2019:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

EuGH/Airbnb-Urteil/Städtebund: ein Rückschlag für Österreichs Städte

Nach EuGH-Urteil fordert Städtebund dringend gesetzliche Regelungen ein

Das EuGH-Urteil, das Airbnb als Dienst der Informationsgesellschaft einstuft, ist ein „herber Rückschlag für das Bemühen der Städte, klare Regelungen zu schaffen, um den verheerenden Auswirkungen von Kurzfrist-Vermietungen Einhalt zu gebieten“, reagierte Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes auf die Entscheidung. Er forderte „rasche Gespräche mit dem Bund über gesetzliche Maßnahmen in Österreich“ und gegenüber der EU-Kommission eine Überarbeitung der E-Commerce-Regelung. Denn was als billige Reisemöglichkeit für Jugendliche begann, fängt jetzt an Städte und Gemeinden zu knebeln und einzuschränken“ so Weninger.

Auch wenn das Urteil des EUGH vom Städtebund respektiert wird, ist dies noch mehr ein Beweis dafür, dass die aktuelle (europäische) Gesetzgebung in der Kurzzeitvermietung, bei den Fahrtendiensten (UBER etc.), bei E-Scootern und in vielen anderen Diensten der Informationsgesellschaft nicht mehr zeitgemäß und dringend reformbedürftig ist. Eine gänzliche Novellierung der 20 Jahre alten E-Commerce-Richtlinie und eine Neuerfassung aller dieser Dienste im geplanten Digital Service Act ist zu begrüßen und längst überfällig. Auf jeden Fall sind hier die Interessen der Städte und kommunalen Unternehmen zu berücksichtigen“ so Generalsekretär Dr. Weninger.

Die Diskussion über den richtigen Umgang mit digitalen Plattformen, die Kurzzeitvermietung von Wohnungen und Eigenheimen organisieren, Fahrtendienste und andere Dienste der Informationsgesellschaft, beschäftigt nicht nur den europäischen Gerichtshof, Bundes- und Landesgesetzgeber, sondern vor allem die Städte. Dabei geht es nicht nur um den korrekten Umgang mit gesetzlichen Regulativen oder Gebührenregelungen (Ortstaxe, Gewerbeordnung), sondern vor allem um die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt.

Salzburg-Studie belegt negative Auswirkungen auf Wohnungsmarkt

Um über aussagekräftiges Zahlenmaterial in der Frage der Kurzzeitvermietung zu verfügen, hat der Österreichische Städtebund bereits vor einiger Zeit ein Forschungsprojekt zu an der Universität Salzburg beauftragt, die Auswirkungen von AirBnB auf den Salzburger Wohnungsmarkt damit aber auch auf andere Städte in Österreich zu analysieren.

In Salzburg dominieren demnach AnbieterInnen aus dem eher kommerziellen Bereich: 46 Prozent der Einnahmen aus Airbnb-Vermietungen entfallen auf Betreiber, die pro Monat mehr als 4500 Euro brutto lukrieren, weitere 20 Prozent nehmen pro Monat sogar mehr als 13.500 Euro ein. AnbieterInnen mit mehr als fünf Wohnungen/Häusern wurden als „Top-AnbieterInnen“ gerankt. Sie machen zwar nur fünf Prozent der Airbnb-Anbieter in der Stadt Salzburg aus, offerieren aber 28 Prozent der Unterkünfte.

In Zusammenhang mit den Auswirkungen auf die Wohnsituation in den Städten ist eine Erkenntnis des Forschungsberichts eindeutig: Die Kurzzeitvermietung entzieht die Wohnungen langfristig bis dauerhaft dem bestehenden Angebot. Nach Schätzung der StudienautorInnen betrifft das mehr als 50 Prozent der inserierten Wohnungen und Häuser. Das hat zwei Gründe: Das „Home-Sharing“ (das Vermieten einzelner Zimmer in der eigenen Wohnung) spielt eine untergeordnete Rolle. Es werden größtenteils ganze Wohnungen oder Häuser vermietet und zwar kaum durch private Anbieter, sondern vorwiegend durch kommerzielle Nutzer.

Städte, in denen der Tourismus ein großer wirtschaftlicher Faktor ist, wie zB Wien, Salzburg, Innsbruck, stehen vor großen Herausforderungen: Einerseits sind neue Formen der Beherbergung wichtig für die Entwicklung der Tourismusdestination, es lassen sich damit auch neue Zielgruppen erschließen. Jedoch müssen sowohl die Anliegen der neuen Anbieter, die der bestehenden Tourismuswirtschaft, sowie die Bedürfnisse der Bevölkerung durch faire Regelungen gewahrt sein.

Europäische und internationale Metropolen wie London, Paris, Amsterdam und Berlin stehen vor ähnlichen Problemen und haben bereits regulatorische Maßnahmen gesetzt, um die nachhaltige Zweckentfremdung von Wohnraum zu verhindern. Ein taugliches Instrument dafür: die Wohnungen müssen vor der Vermietung registriert werden. Ansonsten ist die Vermietung nicht zulässig. Über Registrierungspflichten wird jetzt auch in Österreich diskutiert bzw. wurde, wie zB in Salzburg, bereits umgesetzt. Ein wirksames Mittel kann aber nur in der Erlassung einer Regelung, die für ganz Österreich gilt, gesehen werden.

In den von der Geschäftsleitung des Österreichischen Städtebundes beschlossenen „Forderungen an die neue Bundesregierung“ sind die wichtigsten Punkte zu den Kurzzeitvermietungen bereits formuliert:

  • Zugang zu Plattform-Daten: Eine effektive Verwaltung benötigt in der digitalen Wirtschaft die zugrundeliegenden Daten
  • Rechtssicherheit für Städte: das für digitale Unternehmen geltende Sitzlandprinzip und die damit verbundenen ausländischen Rechtsvorschriften sind zu überdenken
  • Online-Plattformen: sind längst keine digitalen „Schwarzen Bretter“ mehr, sondern verfügen über die übermittelten Daten und stellen Zusatzdienste zur Verfügung

„Der Städtebund unterstützt die Forderung nach bundeseinheitlichen Regelungen für Kurzzeitvermietung unter Einbindung des Städtebundes. Bisher ist hier leider nicht viel weitergegangen. Aber auch im Bereich Mobilität, im Bereich des öffentlichen Raums und des Zugangs zu Daten sind neue Regelungen erforderlich “, sagte Weninger.

Rückfragehinweis für Medien