Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.02.2020:
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Corona-Virus: Keine behördlichen Einschränkungen für Veranstaltungen jeder Art

Landessanitätsdirektion Wien empfiehlt jedoch Veranstalter, Teilnehmer bzw. Gäste aus betroffenen Regionen aufzufordern, an Veranstaltungen nicht teilzunehmen

Der medizinische Krisenstab der Stadt Wien hat sich heute mit der Frage vieler Veranstalter von Kongressen, Tagungen, Sportveranstaltungen, etc. befasst, ob behördliche Einschränkungen getroffen werden müssen. Auf Grundlage der Beratungen im medizinischen Krisenstab darf die Landessanitätsdirektion dazu folgende Mitteilung machen:

 Die derzeitige epidemiologische Situation rund um die Verbreitung des Corona-Virus in Wien und Umgebung begründet keine behördlichen Maßnahmen zur Einschränkung von Veranstaltungen jeder Art. Allerdings wird die Empfehlung ausgesprochen, Teilnehmer von Veranstaltungen, die entweder direkt oder im Laufe der vergangenen zwei Wochen aus betroffenen Regionen anreisen, aufzufordern, die Teilnahme an der Veranstaltung zu vermeiden - dies jedenfalls im Fall vom Auftreten erster Grippe-ähnlicher Symptome.

 Informationen zu den länderspezifischen Reisewarnungen sind auf der Seite des Außenministeriums bzw. des Gesundheitsministeriums: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/ https://bit.ly/2VCbaj7 zu finden.

 Diese Empfehlung gilt bis auf Widerruf und wird im medizinischen Krisenstab laufend evaluiert.

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