Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 12.03.2020:
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43. Wiener Landtag (1)

Sitzung auf Verlangen der NEOS

Die Wiener NEOS haben eine Sitzung des Wiener Landtags verlangt, zum Thema „Causa Rothschild: Unvereinbarkeit im Wiener Landes-Stiftungs- und Fondsgesetz beenden. Das Land Wien braucht eine unabhängige Stiftungs- und Fondsbehörde!“. Die 43. Sitzung in der laufenden Legislaturperiode hat heute, Donnerstag, um 10 Uhr begonnen. Fragestunde und Aktuelle Stunde entfielen. 

LAbg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS) begründete das Einberufen des Landtags in diesen kritischen Zeiten „der Corona-Krise“ damit, dass „der Parlamentarismus, die parlamentarische Kontrolle und die Legislative funktionsfähig bleiben“ müssten. Die Causa Rothschild-Stiftung erfahre dieser Tage eine „neue Dringlichkeit“, weil Erben der Stiftung von Nathaniel Rothschild in einen Rechtsstreit gegen die Stadt gegangen seien. Wiederkehr zeichnete einen historischen Abriss und fasste die Causa aus Sicht seiner Fraktion zusammen: In seinem Testament habe Nathaniel Freiherr von Rothschild im Jahr 1905 verfügt, dass am Rosenhügel in Hietzing eine „Nervenheilanstalt für Mittellose“ entstehen solle. Verwaltet werden solle die – damals „umgerechnet 150 Millionen Euro“ schwere – Stiftung durch ein unabhängiges 12-köpfiges Kuratorium, wobei neun der 12 Kuratoriums-Mitglieder von der Stifter-Familie Rothschild bestellt werden sollten. Die Nazis hatten während der NS-Zeit die Stiftung aufgelöst; im Jahr 1956 habe die Stadt Wien die Stiftung wieder eingerichtet – aber „gegen den Stiftungswillen, nämlich ohne unabhängiges Kuratorium, sondern einverleibt in die Stadtverwaltung“, sagte Wiederkehr. Das sei auch Inhalt des aktuellen Rechtsstreits: Die Rothschild-Erben sehen die Stiftung als nicht unabhängig an, weil diese von der Stadt verwaltet werde. Zudem erinnerte Wiederkehr an das Jahr 2017, als die Stiftungs-Statuten dahingehend geändert wurden, dass bei Auflösung der Rothschild-Stiftung deren gesamtes Vermögen an die Stadt gehen solle. Dazu käme der Verkauf des „Maria-Theresien-Schlössls“ in Döbling. Im Jahr 2001 sei die Immobilie aus dem Stiftungsvermögen heraus an die Stadt verkauft worden. Die Stadt habe hier ein „In-sich-Geschäft“ betrieben, das Gebäude von einer Magistratsabteilung zur anderen „an sich selbst“ verkauft; und das zu einem – rund 6 Millionen Euro schweren – Kaufpreis, der weit unter Marktwert gelegen sei. Dass die Stadt also insgesamt einen finanziellen Vorteil ziehe, sei „respektlos“ gegenüber den Rothschild-Erben, meinte Wiederkehr, der eine „Sensibilität im Umgang mit der Erinnerungskultur“ vermisste. Am Areal am Rosenhügel sei „nicht einmal eine Gedenktafel“ angebracht, die an die Geschichte der Rothschilds und der Nervenheilanstalt erinnere. Wiederkehr forderte einen „behutsamen Umgang“ mit dem historischen Erbe; verlangte einen „Runden Tisch“ mit VertreterInnen der Stadt und den Stiftungserben zur außergerichtlichen Einigung; und appellierte an die Stadtregierung, eine unabhängige Stiftungsbehörde einzuführen. In einem Antrag forderte Wiederkehr, die Stadt möge den ursprünglichen Stiftungszweck berücksichtigen und einhalten.

LAbg. Karl Baron (DAÖ) meinte, das laufende Rechts-Verfahren „wäre gar nicht notwendig gewesen, hätte die Stadt nur Gesprächsbereitschaft mit den Rothschild-Erben gezeigt“. Es sei auch zu hinterfragen, warum die zuständige Magistratsabteilung 40 den Erben „die Akteneinsicht verwehrte“ – zur „Verhandlungsbereitschaft“ der Rothschild-Nachkommen hätte das jedenfalls „nicht beigetragen“. Baron stellte die Frage in den Raum, ob die Stadt Wien im Umgang mit der Rothschild-Stiftung – von der Nachkriegszeit bis heute – „immer rechtlich und moralisch korrekt“ gehandelt habe. So sei der Verkauf des Maria-Theresien-Schlössls ohne Absprache mit den Erben passiert. Baron stellte drei Forderungen in den Raum: Erstens, die Stadt möge eine Begründung für die Änderung der Stiftungssatzung im Jahr 2017 vorlegen; zweitens, die Verantwortlichen für den Verkauf des Maria-Theresien-Schlössls im Jahr 2001 sollen genannt werden; drittens, für die Stiftung solle wieder ein „unabhängiges Kuratorium“ eingerichtet werden.  

LAbg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) hegte Zweifel, ob die anno 1956 passierte „Restitution“ (im Sinne der Wiederaufnahme der Rothschild-Stiftung) „diesen Namen auch wirklich verdient“. Die Stiftung sei damals zwar wieder eingeführt worden – aber wenn es kein Kuratorium mehr dafür gebe, die Stadt Wien die Stiftung selbst verwalte und über ihr Vermögen verfüge, „dann bleibt bis auf den Namen von der Stiftung nicht mehr viel übrig“, so Ulm. Auch er nannte den Verkauf des Maria-Theresien-Schlössls im Jahr 2001 eine „problematische“ Sache, insbesondere bezogen auf den „sehr geringen“ Kaufpreis und die Natur des Deals zwischen den damaligen Magistratsabteilungen 12 und 62. In Abstimmung mit den anderen Fraktionen brachte Ulm einen Mehrparteienantrag ein, mit allen Fraktionen außer der FPÖ – also ÖVP, SPÖ, Grüne, NEOS, DAÖ. Dieser verlangt das Einsetzen einer unabhängigen ExpertInnen-Kommission zur historischen Untersuchung und Prüfung der Entwicklung der Rothschild-Stiftung. In einem zweiten Antrag – diesmal ausschließlich von der ÖVP getragen – forderte Ulm ein „Verbauungs-Verbot“ für das Areal am Rosenhügel und ein Fortbestehen der medizinischen Nutzung gemäß Stiftungszweck. Zuletzt brachte Ulm einen dritten Antrag ein, der sich auf juristische Unschärfen im Wiener Landesstiftungsgesetz bezog. Etwa sei unklar, ob der Wiener Magistrat als „Stiftungsbehörde“ die Verwaltung der Rothschild-Stiftung überhaupt übernehmen dürfe. Der Antrag forderte eine „Evaluierung und Verbesserung“ des Gesetzes. 

LAbg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (Grüne) erinnerte an die 2000er-Jahre, als die Grünen – damals noch in Opposition – den Verkauf des Maria-Theresien-Schlössls in Döbling kritisiert hatten. „Kern der Kritik“ sei damals aber nicht der Verkauf per se gewesen, sondern dass diese Entscheidung nicht im parlamentarischen Plenum debattiert worden sei, „sondern einfach passiert ist“. Die Sache sei später vom Rechnungshof geprüft worden und für ihn „entschieden“. Es sei verwunderlich, dass „jetzt 15 Jahre später Dinge neu zum Leben erweckt werden“, an deren Sachverhalt „sich nichts Existenzielles verändert“ habe. Grundsätzlich glaube Margulies „nicht, dass die Rothschild-Stiftung heute alleine im Stand wäre“, ein neurologisches Krankenhaus im Alleingang so zu führen, „wie es jetzt im Rahmen des hervorragenden Gesundheitssystems in Wien“ passiere. Der ursprüngliche Stiftungszwecke werde somit durch den KAV (Wiener Krankenanstaltenverbund) „hervorragend“ erfüllt. Im Übrigen sehe er, Margulies, „nichts Schlimmes“ daran, wenn im theoretischen Falle einer Stiftungs-Auflösung deren Vermögen „der Stadt zu Gute kommt“. Die Stadt habe über Jahrzehnte bewiesen, dass sie „mit dem gesellschaftlichen Vermögen sehr gut umgeht“. Welche Einrichtung, wenn nicht die Stadt Wien, handle dermaßen im Interesse der öffentlichen Gesellschaft, fragte Margulies rhetorisch in den Raum.  

LAbg. Leo Kohlbauer (FPÖ) kritisierte die NEOS dafür, die Sondersitzung heute einzuberufen. Angesichts der aktuellen Lage „hätte man das auch um ein paar Wochen schieben können“; Missstände in der Wiener Verwaltung seien „ja nichts Neues“. Sein ÖVP-Vorredner Ulm habe gemeint, „den Gerichten nicht vorgreifen zu wollen“ – dabei sei es gerade die ÖVP gewesen, welche über Medienberichte „die Eskalation herbeigeführt“ habe. Das habe schließlich zu „absurden Vorwürfen“ gegen Gesundheitsstadtrat Peter Hacker von der SPÖ geführt, dem „antisemitische Codes“ zur Last gelegt wurden. „Man kann viel über Hacker sagen, und er ist kein Sympathieträger, aber Antisemit ist er keiner“, so Kohlbauer. Die „Rothschild-Geschichte“ sei ausreichend erforscht, weshalb die FPÖ dem Mehrparteienantrag nicht mittragen werde. Er zeigte sich unabhängig davon überzeugt, dass die Gerichte entsprechend entscheiden würden – und die Familie Rothschild „wieder Mitspracherecht“ bei der Stiftung bekommen werde. 

LAbg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) zeigte sich „in höchstem Maße“ empört über die Rede von NEOS-Mandatar Wiederkehr, die eine Vielzahl an „Unwahrheiten“ enthalten habe. Grundsätzlich sei festzuhalten: Die Stadt Wien wünsche sich „bestes Einvernehmen“ mit der Familie Rothschild, ohne dabei „Gerichte zu beschäftigen“;  die Stadt Wien sei in all den Jahren korrekt vorgegangen und habe „alle gesetzlichen Punkte“ im Umgang mit der Stiftung eingehalten; die „Würde und das Andenken an die Familie Rothschild“ werde in Wien „in höchstem Maße“ hochgehalten. Das beginne schon im Jahr 1956, als die Stadt die Stiftung wieder gegründet habe. „Damals hätte man gar nicht neu gründen müssen“, sagte Stürzenbecher, „aber die Stadt ist damals den schwierigeren Weg gegangen, auch im Sinne der Familie Rothschild“. Durch diese Neugründung sei überhaupt erst möglich gemacht worden, dass die Stiftung bis heute weiter existiert. Stürzenbecher erinnerte auch an das Stiftungsvermögen: Im Jahr 1907 in der Monarchie eingesetzt mit einem Stammvermögen von 20 Millionen Kronen (das wären heute umgerechnet 124 Millionen Euro, so Stürzenbecher), habe die Stiftung im Laufe der Jahre abgebaut – zum Beispiel, weil ihr Vermögen auf Anleihen der k.u.k.-Staatsbahnen basiert habe, und schon in den 1920er-Zwischenkriegsjahren sei das Stiftungsvermögen „ein wesentlich geringeres“ gewesen. Zum Zeitpunkt der Auflösung durch die Nazis im NS-Regime sei die Stiftung nur mehr umgerechnet 7,3 Millionen Euro schwer gewesen. Die Wiedereinführung der Stiftung 1956 unter Verantwortung der Stadtverwaltung müsse also vor dem Hintergrund gesehen werden, dass die Stiftung „gar kein Kapital gehabt hätte“, um das Spital am Rosenhügel unabhängig gemeinnützig zu betreiben, so Stürzenbecher. In dem Rückstellungsverfahren sei deshalb auch der Passus verankert, dass der Spitalsbetrieb „durch Zuwendungen der Stadt sichergestellt“ bleibe. In den 1960er-Jahren habe es zwischen Stadt und Familie Rothschild zudem ein Übereinkommen zum Fortbetrieb des Spitals am Rosenhügel gegeben – nämlich einen „Fortbetrieb dem Stiftungszweck entsprechend, auf Rechnung der Stadt Wien“. Auch seien die Objekte „in gutem Zustand“ von der Stadt zu erhalten. „Dass die NEOS jetzt behaupten, die Stadt hätte sich Vermögen einverleibt“, sei „auf das Allerschärfste zurückzuweisen“, sagte Stürzenbecher. Auch rechtlich Prüfungen in den 1980er-Jahren hätten ergeben, dass die Verwaltung der Stiftung durch die Stadt Wien dem Stiftungszweck entspreche. Zum Thema Letztbegünstigung meinte Stürzenbecher: Sollte die Stiftung tatsächlich jemals aufgelöst werden, ginge ihr Vermögen an „eine gleiche oder ähnliche mildtätige Stiftung“; in einem zweiten Schritt an eine vergleichbare „Organisation“; und „erst dann, wenn sich überhaupt keine andere Stiftung oder Organisation“ fände, gehe das Vermögen an die Stadt. Die Wahrscheinlichkeit dafür liege bei „Null-komma-Null-Null-irgendwas Prozent“, so Stürzenbecher.

LAbg. DI Dr. Stefan Gara (NEOS) sagte in Richtung seines SPÖ-Vorredners Stürzenbecher: „Manchmal ist die Wahrheit unangenehm.“ Die Kritik der NEOS als „völlig unhaltbar“ darzustellen, sei für Gara „nicht korrekt“. Er befand es deshalb für gut, dass eine ExpertInnen-Kommission eingesetzt werde, um unabhängig über die Sache und offene Fragen zu befinden. Gara ging in seiner Rede auf den ursprünglichen Zweck der Stiftung ein, Nervenheilanstalten für Arme und Mittellose zu ermöglichen. Wien sei historisch gesehen schon immer eine „Stadt der Psychoanalyse“ gewesen; heute habe die Stadt Wien aber „wieder einiges aufzuholen, um auf den Stand zu kommen, auf dem wir um die Jahrhundertwende waren“, so Gara. In vielen Bereichen gebe es eine Unterversorgung, etwa bei der Kinder- und Akutpsychiatrie. Im Sinne des Stiftungszweckes müssten die Versorgungseinrichtungen ausgebaut werden, um dem Bedarf in Wien gerecht zu werden. Den Rest seiner Redezeit verwendete Gara, um auf die derzeitige Lage um den Corona-Virus einzugehen. Wichtig sei nun die Eindämmung des Virus, die gesetzten Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung seien „ernst zu nehmen“. Besonders schützen müsse man nun die Spitäler, damit genügend Intensivbetten für PatientInnen zur Verfügung stehen. Zu den „Risikogruppen“ zählten laut Gara nicht nur Personen, die älter als 70 Jahre sind, sondern auch jene mit chronischen Erkrankungen oder jene, die immunsupprimiert seien. Für sie müsse Platz in den Spitälern garantiert sein. Gerade deshalb sei es umso wichtiger, eine höhere Durchimpfungsrate bei Krankheiten wie Masern oder Grippe zu erreichen, um die Betten in den Krankenhäusern freizuhalten, betonte Gara. Er forderte außerdem „100-prozentige Unterstützung“ für alle Personen, die in Spitälern bzw. im medizinischen Bereich arbeiten.  

LAbg. Kurt Wagner (SPÖ) skizzierte historisch: Die ursprüngliche Höhe des Stiftungsvermögens von 20 Millionen Kronen in der Monarchie habe über die Jahre - vor allem durch eine sich rapide verändernde Weltwirtschaft - an Wert verloren. Schon in den 1920er-Jahren sei die Stiftung deshalb vor „ganz neuen Verhältnissen“ gestanden und habe von den „Pfleglingen“ Gebühren einheben müssen, um die Fortführung des Betriebs der Heilanstalten zu garantieren. Auch damals habe die Gemeinde Wien finanziell ausgeholfen. Nach dem Zweiten Weltkrieg habe sich die Gemeinde Wien zudem um den Erhalt der Häuser bemüht und schwere, durch Bomben verursachte Bauschäden, behoben. Das allein zeuge schon von „Respekt gegenüber dem Stiftungsgründer“, betonte Wagner. Zur Satzungsänderung sagte Wagner, eine Auflösungsklausel sei allein deshalb in die Satzung aufgenommen worden, weil diese vom Bundesministerium für Finanzen vorgegeben worden sei. Und selbst für den Fall, dass das Stiftungsvermögen tatsächlich der Gemeinde Wien zufließen sollte, sei geregelt, dass das Geld „für mildtätige Zwecke“ verwendet werden müsse. Das Stiftungsvermögen werde auch derzeit jedenfalls im Sinne des Stiftungszwecks verwendet, versicherte Wagner. ­ 

Abstimmungen: Der Mehrparteienantrag zur Einrichtung einer unabhängigen Kommission wurde mit den Stimmen von SPÖ, Grünen, ÖVP, NEOS und DAÖ angenommen. Keiner der restlichen Anträge fand eine Mehrheit.

Der 43. Wiener Landtag endete um 11.31 Uhr. (Schluss) esl/sep

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