Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 26.03.2020:
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Corona Virus: Wiener Landtag beschließt - Betreuungseinrichtungen sind keine Krankenanstalten

Im Wiener Landtag wurde heute beschlossen, dass medizinische Betreuungseinrichtungen zur Behandlung von Covid-19-PatientInnen keine Krankenanstalten sind. Damit wird eine rechtliche Klärung vorgenommen, die nun auf Landesebene im Krankenanstaltengesetz für die Dauer der Pandemieverankert wird. „Spitäler sind unsere kritische Ressource – diese sollen für die schweren Krankheitsverläufe frei gehalten werden. Daher wird die Betreuung – wenn sie nicht zu Hause erfolgen kann – in dafür geschaffenen Einrichtungen erfolgen wie beispielsweise im neu geschaffenen medizinischen Betreuungszentrum Messe Wien“, stellt Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker klar.

Diese Betreuungseinrichtungen sind für jene Covid-Erkrankten vorgesehen, die zwar pflegerische Unterstützung und medizinische Betreuung vorgesehen, die zwar pflegerische Unterstützung und medizinische Betreuung brachen, aber deren Gesundheitszustand keinen Spitalsaufenthalt notwendig macht. „Der Corona-Virus stellt uns vor große Herausforderungen, auf die wir uns bestmöglich vorbereiten“, schloss Hacker.

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