Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 02.07.2020:
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Corona-Krise trifft Gemeinden unterschiedlich

Städte besonders stark betroffen – Differenzierte Hilfen notwendig

Die Corona-Krise hat enorme Einflüsse auf die Finanzen der österreichischen Gemeinden. Neue Erkenntnisse des KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung zeigen, dass insbesondere auch Städte unter der Krise leiden. Das Investitionspaket von 1 Milliarde Euro der Bundesregierung ist zur Krisenbewältigung und Ankurbelung der Wirtschaft eine wichtige Stütze für die Gemeinden, zusätzliche Hilfen sind aber dringend notwendig. 

Liquidität und Investitionen größte Herausforderungen

Bereits seit Wochen ist klar, dass die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf Städte- bzw. GeSmeindeebene massiv sein werden: Es werden Einnahmenrückgänge von 1,4 bis 2,0 Mrd. Euro erwartet, während die Ausgaben  kurzfristig nicht im selben Maße reduziert werden können.

Ursache dafür sind einerseits Ausfälle bei den Ertragsanteilen durch geringere Steuereinnahmen des Bundes, andererseits bestehen auch unterschiedlich starke Ausfälle der Kommunalsteuer.

Um dieser Entwicklung  nachhaltig entgegenzuwirken, bedarf es einerseits kurzfristiger Hilfen zur Liquiditätssicherung, damit die Gemeinden auch weiterhin ihre laufenden Ausgaben decken können, andererseits eine Sicherung der Investitionen. Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Investitionspaket von 1 Milliarde Euro hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt im Bereich der Investitionen gesetzt. Die Liquidität der Gemeinden ist damit allerdings nicht gesichert, weshalb hier aktuell die Bundesländer verstärkt Hilfspakete schnüren. Ein bundesweiter und differenzierter Ansatz zur Stützung der Gemeindefinanzen fehlt jedoch.

Gemeinden sind unterschiedlich betroffen

Neue Befragungen des KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung unter Städten zeigen, dass für die Sommermonate mit überproportionalen Einnahmenausfällen zu rechnen ist. Ein Viertel der befragten Städte rechnet mit Rückgängen der laufenden Einnahmen für 2020 zwischen sechs und neun Prozent, 35 Prozent mit einer Reduktion zwischen 10 und 14 Prozent und 30 Prozent mit Mindereinnahmen von 15 bzw. 16 Prozent. In zwei Städten wird mit noch höheren Rückgängen, und zwar mit 20 bzw. 40 Prozent gerechnet.

Ursache dafür sind die Nachwirkungen des Corona-Lockdowns. Allerdings zeigen die Ergebnisse der KDZ-Studie, dass die Betroffenheit der Gemeinden unterschiedlich ausgeprägt ist. Diese hängt sehr wesentlich von der Betriebsstruktur vor Ort ab. Städte, deren Betriebe in hohem Maße vom Lock-Down betroffen waren (Beherbergung, Gastronomie, Dienstleistungen, Unterhaltung) und in denen es zentrale Betriebe mit Kurzarbeit gibt, schneiden bei den Einnahmenausfällen, insbesondere der Kommunalsteuer und der Tourismusabgabe erheblich schlechter ab.

Da die Gemeinden unterschiedlich stark betroffen sind, braucht es auch differenzierte Hilfen, welche bei jenen Gemeinden ankommen, die die stärksten Einbußen haben.

Daseinsvorsorge sichern

Der zu erwartende hohe Einnahmenausfall der Gemeinden hat eine Gefährdung der Liquidität der Gemeinden zur Folge. Werden die Einnahmenentfälle nicht von Bund und/oder Ländern ausgeglichen, wird es zu einer hohen Anzahl an Abgangsgemeinden kommen. Dies wird insbesondere auch auf Städte zutreffen, wie eine detaillierte Betrachtung von neun exemplarischen Städten gezeigt hat. Sechs der neun Städte gehen davon aus, dass sie ohne externe Hilfen ihre laufenden Ausgaben nicht mehr decken – und in weiterer Folge auch die erforderlichen Investitionen und Darlehenstilgungen – nicht umsetzen können. Dies ist insofern problematisch, da die nun fehlenden Einnahmen auch bei der Sicherstellung der regionalen Versorgungsfunktion fehlen. Zu nennen sind hier etwa Kultur- und Sporteinrichtungen, Soziales und Pflege oder städtischer öffentlicher Verkehr. 

Ohne externe Hilfen haben die Gemeinden nur eingeschränkte Möglichkeiten, um ihre laufenden Ausgaben und die erforderlichen Investitionen zu decken. Erstens können Rücklagen aufgelöst werden, allerdings sind diese nur beschränkt vorhanden und fehlen dann in den Folgejahren für Investitionen. Zweitens können kurzfristige Einsparungen erfolgen, indem etwa Instandhaltungsmaßnahmen in die Zukunft verschoben werden. Drittens können Leistungen reduziert werden, was im schlimmsten Fall die Schließung von Gemeindeeinrichtungen (z.B. Büchereien oder Freibäder) oder die Kürzung von Vereinsförderungen bedeuten kann. Viertens werden Investitionen zurückgefahren, was zu einem Investitionsrückstau führen kann.

Als weitere Konsequenz bleibt eine höhere Verschuldung. Diese Möglichkeit ist jedoch aufgrund der bestehenden engen rechtlichen Vorgaben stark eingeschränkt. Dennoch wir die Verschuldung der Gemeinden durch die Krise steigen. Es ist aber darauf zu achten, dass die Rahmenbedingungen so sind, dass diese ihren Schuldenberg auch wieder abbauen können. So besteht bereits derzeit ein nicht unbeträchtlicher Teil an Abgangsgemeinden, die hier noch tiefer in die Abwärtsspirale rutschen würden.

Städte und Gemeinden brauchen daher rasch wirkungsvolle und nachhaltige Maßnahmen zur Abfederung der Einnahmenausfälle (Ersatz der Ertragsanteil-Ausfälle, Ersatz des Kommunalsteuerausfalls) und Maßnahmen zur Sicherung der laufenden Auszahlungen und der Darlehensrückzahlungen, um jedenfalls die Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge zu sichern.

Gemeindefinanzierung zukunftsfähig gestalten

Die Corona-Krise hat gezeigt, dass die Finanzausstattung der Gemeinden reformiert werden muss. Dies umso mehr, als die Gemeinden in hohem Maße für die Daseinsvorsorge zuständig sind und daher möglichst stabile Einnahmen aufweisen sollten.

So sind die engen Handlungsspielräume für die Gemeinden problematisch. Dies unter anderem deshalb, weil die Verteilung der Ertragsanteile auf Bund, Länder und Gemeinden nicht ausreichend an die sich wandelnden Aufgaben angepasst wurde.  Im Gegenteil: die Ertragsanteile werden durch die laufenden Maßnahmen der Bundesregierung weiter geschmälert.

„Absurderweise werden ausgerechnet die Maßnahmen des Konjunkturstärkungsgesetz 2020 in den Jahren 2020 und 2021 den Gemeinden Mindereinnahmen von  einer 1 Milliarde bescheren – also genau die Summe, die über das Kommunale Investitionsgesetz eigentlich den Kommunen bei ihren Investitionsvorhaben helfen sollte“, kritisierte Thomas Weninger, Generalsekretär des Österreichischen Städtebundes. „Damit wird das ohnehin nicht gelöste Liquiditätsproblem noch weiter verschärft. Die Forderung nach einer zweiten Milliarde ist also eigentlich die Forderung nach einer ersten“, so Weninger.

„Auch die Finanzbeziehungen zwischen den Ländern und ihren Gemeinden (Umlagen, Beiträge, etc.) müssen kritisch durchleuchtet werden und die gemeindeeigenen Steuern gestärkt werden“, sagte Peter Biwald, Geschäftsführer des KDZ.

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