Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 24.06.2021:
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5. Wiener Landtag (8)

Dringliche Anfrage

Die Wiener FPÖ hat an Landeshauptmann Dr. Michael Ludwig (SPÖ) eine „Dringliche Anfrage“ gestellt, mit dem Titel „Totalversagen der Aufsicht im gemeinnützigen Wohnbau - WBV-GÖD, Siedlungsunion, WBV-GPA und Commerzialbank Mattersburg“. Dafür wurde die laufende Hauptdebatte im Landtag um 16 Uhr unterbrochen.

Eingangs verlas LAbg. Harald Zierfuß (ÖVP) als Schriftführer des Landtages das Dokument mit der Dringlichen Anfrage in seiner Gesamtheit.

LAbg. Maximilian Krauss (FPÖ) begründete die Dringliche Anfrage: In Wien würden mehr als 212.000 Wohnungen dem Wohnbau-Gemeinnützigkeitsgesetz unterliegen, davon würden viele Menschen in Wien profitieren. „Besonders schade ist es, dass die SPÖ den Anschluss an dieses historische Erbe verloren hat“, sagte Krauss. Denn ein Rechnungshofbericht habe gezeigt, dass zwei Drittel der Wohnungen im geförderten Wohnbau sanierungsbedürftig seien, um diese zu sanieren seien laut Immobilien-Sachverständigen fünf Milliarden Euro an Investitionen notwendig. „Wir bekennen uns zum System der Gemeinnützigen, dem sozialen Wohnbau, doch in Wien wird dieser Aufgabe nicht nachgegangen. Ausgerechnet die SPÖ hat diese Verantwortung genauso wie die Magistratsabteilung 50 als Aufsichtsbehörde nicht wahrgenommen“, sagte Krauss, der der Stadtregierung „Wegsehen“ in diesem Bereich vorwarf. Im Fall der WBV-GÖD seien „Vertraute“ des Immobilien-Investors Michael Tojner in der Führungsriege der Gesellschaft tätig. Bei einer Sonderprüfung der WBV-GÖD seien „mehrere, zentrale Gesetzesverstöße durch den Revisionsverband attestiert worden“, die „bis heute nicht gelöst und politisch verwerflich“ seien. Die Liste des Versagens der Aufsicht im gemeinnützigen Wohnbau sei lang: In der Donaustadt würden die WBV-GÖD, die WBV-GPA und die Siedlungsunion ein Projekt mit 360 Wohnungen „durchziehen wollen“. Ob das wirklich verwirklicht werde, solle die Firma „To move“ überprüfen, „deren Besitzerin zufällig eine Tochter einer SPÖ-Gemeinderätin ist“, so Krauss. „Hier werden Gelder in SPÖ-nahe Kreise verschoben.“ Die Causa Commerzialbank Mattersburg habe gezeigt, dass der Sozialbau-Verbund die Hälfte seiner Guthaben dort „gebunkert“ hatte und diese Gelder, „mit denen tausende leistbare Wohnungen errichtet hätten können, nun weg sind“. Trotzdem habe es keine Sonderprüfung des Revisionsverbandes gegeben, „das ist politisch nicht nachvollziehbar“. Die Gesiba habe 17 Millionen Euro in Mattersburg „verloren und als Sparverein agiert, anstatt bautechnisch tätig zu werden“. Es brauche eine unabhängige Aufsicht über den gemeinnützigen Wohnbau in Wien, „und nicht nur durch die SPÖ, deren Mandatarinnen und Mandatare oder deren Familienmitgliedern“, zog Krauss sein politisches Fazit.

Lhptm. Dr. Michael Ludwig (SPÖ) beantwortete die Dringliche Anfrage: Der geförderte Wohnbau in Wien sei eine „wirkliche Erfolgsgeschichte“, was das große internationale Echo und die Erfolge in den internationalen Rankings beweisen würde. Mehr als 60 Prozent der Bevölkerung würden im geförderten und damit leistbaren Wohnbau leben. Im geförderten Wohnbau würden auch „bemerkenswerte Schritte“ für den ökologischen Wohnbau umgesetzt werden – „mehr als im frei finanzierten Wohnbau“, sagte Ludwig. Wien habe sich im Gegensatz zu anderen Großstädten nicht vom kommunalen Wohnbau getrennt, was sich als erfolgreicher Weg herausgestellt habe. Ludwig bezog sich in seiner Beantwortung auf vier Berichte von Bundesrechnungshof, Stadtrechnungshof und burgenländischem Landesrechnungshof. Auf die Frage, auf welchen Entscheidungsgrundlagen der Eigentümerwechsel der WBV-GÖD genehmigt wurde, sagte Ludwig, dass die maßgebliche Grundlage das Wohnungs-Gemeinnützigkeitsgesetz sei. Die MA 50 habe das damals geprüft und für rechtlich unbedenklich erklärt; dieser Empfehlung und jener der Finanzbehörde sowie des Revisionsverbands sei die Landesregierung einstimmig gefolgt. 2011 sei der MA 50 der Verdacht von Treuhand-Konstruktionen erstmals zur Kenntnis gebracht worden, worauf Förderungen bis zur Benennung des Treuhänders gestoppt worden seien; der Treugeber sei 2013 genannt worden, worauf vom Revisionsverband die Rechtmäßigkeit bestätigt worden sei. Zur Frage, ob Wiener Amtsleiter bei Besprechungen Mitarbeiter ausladen und alleine führen würden, sagte Ludwig, dass der Abteilungsleiter der MA 50 in Begleitung eines Referatsleiters bei der fraglichen Besprechung gewesen war und Bearbeitungen von Behördenverfahren „streng nach den Buchstaben des Rechts abgehandelt“, so der Landeshauptmann. Zur Frage, in wie vielen Fällen die MA 50 von den Empfehlungen und Ansichten des Revisionsverbandes bisher abgewichen sei, sagte Ludwig, dass sich die MA 50 „grundsätzlich in einem äußerst guten Einvernehmen mit dem Revisionsverband“ befände und es keine „genaue Statistik“ über Abweichungen gebe. Zu insgesamt 13 weiteren Teilfragen der FPÖ aus der Dringlichen Anfrage, sagte Landeshauptmann Ludwig Grundsätzliches zur Zulässigkeit der Anfrage: Die Interpellation könne sich immer nur auf ein konkretes Verwaltungshandeln beziehen und müsse in der Einflussmöglichkeit des befragen Organs liegen. Deshalb seien diese Fragen nicht vom Interpellationsrecht erfasst seien, und deshalb unzulässig seien. Viele Fragen seien „zu unspezifisch, auf künftige Ereignisse oder bloße Meinungen abzielen“, so Ludwig. Die Commerzialbank Mattersburg habe von allen Prüforganen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten, diese werfe in erster Linie Fragen zur Bankenaufsicht auf. Aus Medienberichten sei zu entnehmen, dass mehr als 13.500 Bank-KundInnen betroffen sind, darunter auch Gemeinnützige. „Wer daraus einen Skandal rund um das Wiener Wohnbaumodell konstruieren will, verfolgt offensichtlich die Absicht, vom eigentlichen Skandal rund um die Bankenaufsicht abzulenken“, so Ludwig, der sagte, dass die MA 50 Feststellungen des Revisionsverbands im Zuge einer Prüfung zeitnah auf der Homepage der Magistratsabteilung veröffentlichen werde. (Forts.) nic

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