Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 24.06.2021:
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Pilz: Bericht der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft für 2020

Viele Anfragen beweisen hohes Interesse der Bevölkerung

Die unabhängige Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) zieht Bilanz über ihre Tätigkeit im Jahr 2020. Die Wiener Patientenanwältin Dr.in Sigrid Pilz legte ihren Bericht im Wiener Landtag am 24.06.2020 vor. Die vielen Anfragen belegen, dass die WPPA auch im Jahr 2020 von den Wienerinnen und Wienern als wichtige Ansprechpartnerin im Wiener Gesundheitswesen betrachtet wurde.

Die WPPA bietet Information und Rechtsberatung für alle Fragen zum Wiener Gesundheitswesen einschließlich des Pflegebereichs. Einen besonderen Schwerpunkt stellt die Prüfung von Schadenersatzansprüchen bei behaupteten Behandlungsfehlern dar. Außerdem ist es möglich, in der WPPA nach eingehender rechtlicher Beratung kostenlos eine Patientenverfügung zu errichten. Von diesem Angebot haben 2020 465 Personen Gebrauch gemacht.

Im Berichtsjahr 2020 gab es insgesamt 9.969 Kontakte, davon 2.775 schriftliche Eingaben und 6.695 telefonische Anfragen. Bei Einhaltung aller coronabedingten Schutzmaßnahmen wurden im Bedarfsfall unbedingt notwendige persönliche Vorsprachen durchgeführt (499). Von allen Anliegen wurden 3.566 aktenmäßig erfasst. Die telefonische Beratung stellte das zahlenmäßig größte Aufkommen dar. Davon waren wiederum Behandlungsbeschwerden mit 32 Prozent, Anfragen zur Patientenverfügung mit 17 Prozent und 12 Prozent allgemeine rechtliche Auskünfte die größten Bereiche.

Entschädigungszahlungen in der Höhe von rund 4,2 Millionen Euro wurden geleistet

Insgesamt konnten im vergangenen Jahr in 415 Fällen Entschädigungen von Versicherungen, dem Wiener Gesundheitsverbund, dem Wiener Patientenentschädigungsfonds und dem Wiener Härtefonds erwirkt werden. In Summe wurden Entschädigungen in der Höhe von rd. 4,24 Millionen Euro an die Wiener Patientinnen und Patienten ausbezahlt.

Das Gesundheitswesen war auf die Pandemie ungenügend vorbereitet – Patientinnen und Patienten waren teilweise einer gesundheitsgefährdenden Versorgung ausgesetzt

Unkoordinierte, medizinisch nicht begründbare Ordinationsschließungen und die Reduzierung des medizinischen Leistungsangebotes durch Teile der niedergelassenen Ärzteschaft führten zu einer besorgniserregenden Fehl-, Unter- und Nichtversorgung von Patientinnen und Patienten. Obwohl der Versorgungsauftrag für Ärztinnen und Ärzte mit Kassenvertrag auch in der Pandemie unvermindert aufrecht blieb, wurde dieser im ersten Lockdown zu einem beträchtlichen Teil nicht erfüllt.

Es sei all jenen gedankt, die in der Pandemie mit großem persönlichen Einsatz die Gesundheitsversorgung der Wiener Bevölkerung aufrechterhalten haben.

Der Tätigkeitsbericht 2020 der WPPA kann auf www.patientenanwaltschaft.wien.at/ abgerufen werden.

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