Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 19.10.2022:
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16. Wiener Landtag (4)

Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gesetz über Petitionen in Wien geändert wird

LAbg. Silvia Janoch (ÖVP) meinte, die Zahl der Petition sei in den vergangenen Jahren zwar konstant gestiegen, jedoch würden die Anliegen der Wiener*innen nicht zufriedenstellend umgesetzt. Es fehle noch immer an Bürger*innen-Nähe des Gremiums. Sie brachte einige Verbesserungsvorschläge ein: Petitionswerber*innen sollten ein Vorschlagsrecht für zu einholende Stellungnahmen bekommen; einen verpflichtenden Bericht zum Umsetzungsstand von Empfehlungen; größere Petitionen mit mehr als 2.000 Unterstützer*innen sollten direkt im Gemeinderat und nicht nur im Ausschuss diskutiert werden; Sitzungen des Petitionsausschusses sollten auch per Live-Stream übertragen werden, damit möglichst viele Menschen den Ausschuss mitverfolgen können.

LAbg. Mag. Andrea Mautz-Leopold (SPÖ) freute sich über die ihrer Ansicht nach gelungene Novelle des Petitionsgesetzes. Die Kritik und Anträge der Opposition könne sie nicht nachvollziehen, weil viele der Forderungen bereits umgesetzt seien, konterte Mautz-Leopold ihren Vorredner*innen. Ihre Erfahrung im Petitionsausschuss sei eine „wirklich gute inhaltliche Auseinandersetzung mit den Anliegen der Bürger*innen, um das bestmögliche für die Anliegen erreichen zu können.“ Mit der Novelle werde die Sitzung aufgezeichnet und auf der Petitionsplattform abrufbar sein; die Verhandlungen zu den Petitionen würden entzerrt und nicht mehr am selben Tag des Vortrags der Petitionswerber*innen abgeschlossen. Mit der Novelle gebe es künftig ein deutliches Mehr an Einbindung der Bezirke, der Petitionsausschuss werde der erste regulär monatlich tagende Ausschuss, der öffentlich ist und es werde darüber eine neue, User*innenfreundliche Petitionsplattform eingerichtet, fasste Mautz-Leopold die Neuerungen für den Petitionsausschuss und das Petitionsrecht zusammen.

LAbg. Sabine Keri (ÖVP) ortete beim neuen Petitionsgesetz keinen „großen Wurf, sondern den kleinesten gemeinsamen Nenner“, der erreicht werden konnte. Die neue Online-Petitionsplattform sei kein Fortschritt, sondern „das mindeste das man erwarten kann“. Sie kritisierte, dass die Beratungen des Ausschusses zwar öffentlich seien, aber nicht aufgezeichnet und online gestellt würden. Sie forderte, dass Bezirksvorsteher*innen analog zum Gemeinderat ein Rede-Recht im Ausschuss bekommen sollten, weil in Petitionen oft Bezirksthemen behandelt würden. So gebe es auch die Möglichkeit, dass Petitionswerber*innen direkt mit Bezirksvorsteher*innen reden könnten. Auch müsse die Volksanwaltschaft automatisch zu einer Stellungnahme eingeladen werden – „um zu wissen, ob die Materie der Petition dort schon am Tisch liegt und wie die Volksanwaltschaft zum Thema steht“, meinte Keri.

LAbg. Mag. Marcus Schober (SPÖ) unterstrich, dass es im Petitionsausschuss „eine stetige Erneuerung und Diskussion gibt“; die Sitzungen seien ab nun öffentlich und Bürger*innen könnten auch digital die Sitzung verfolgen. Über den Stream auf der Homepage der Stadt Wien bekomme der Ausschuss mehr Öffentlichkeit. Das Wiener Petitionsrecht sei das modernste und beste im deutschsprachigen Raum, das zeige der Vergleich mit anderen Städten und Ländern, meinte Schober. Eine Erkenntnis aus der Arbeit im Ausschuss sei für Schober, dass es Petitionen mit vielen Unterstützer*innen gebe und Petitionen, die ein kleineres, lokales Thema zum Inhalt hätten – auch in Zukunft werde nicht unterschieden, ob 500 oder 50.000 Menschen das Anliegen unterstützen, jedes Anliegen mit ausreichend Unterschriften werde gleich behandelt, versprach Schober.

Abstimmung: Die Novelle des Petitionsgesetzes wurde mehrstimmig beschlossen. Die Anträge der FPÖ und ÖVP fanden nicht die notwendige Mehrheit.

Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Unterstützung von Personen bei der Bestreitung der erhöhten Energiekosten (Wiener Energieunterstützungsgesetz) geändert wird

StR Dominik Nepp, MA (FPÖ) forderte einmal mehr die Aussetzung des Valorisierungsgesetztes. Gebühren würden automatisch von Jahr zu Jahr steigen und die Wienerinnen und Wiener von der Stadt „ausgesackelt“. Er kritisierte die seiner Meinung nach willkürlich gezogene Ober-Grenze für die Energieunterstützung von 40.000 Euro für Ein-Personen-Haushalte und 100.000 Euro für Mehrpersonen-Haushalte. Bei Haushalten mit mehr Personen würde das Gehalt von im selben Haushalt lebenden erwachsenen Kindern oder die Pension von im Haushalt lebenden älteren Familien-Mitgliedern auf die Einkommensgrenze zugerechnet, kritisierte Nepp. Auch kämen Menschen in der Grundsicherung in den Genuss der Energieförderung; das Geld werde an „Asylwerber ausgezahlt, die eh in Unterkünften wohnen, wo für sie geheizt wird“, sagte Nepp. Das Gesetz sei „ein Pfusch“, es treffe nicht Menschen, die zu Hause pflegen oder Kinder haben, „stattdessen geben Sie das Geld den Asylwerbern. Da machen wir Freiheitlichen nicht mit.“

LAbg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS) konterte seinem Vorredner: „Egal welcher FPÖ-Abgeordneter zu welchem Thema auch immer spricht, letztendlich landen wir immer beim Asyl-Thema“. In der derzeitigen Energiekrise brauche es dringend Maßnahmen für jene Menschen, die derzeit wegen der steigenden Preise unter Druck kämen und Unterstützung bräuchten. Wien hätte sich vorgenommen, auf Maßnahmen zu setzen, die treffsicher sind, und schnelle und unbürokratische Hilfe bieten. Mit der Wiener Energiekosten-Pauschale würden unter anderem Beziehende einer Mindestsicherung, einer Wohnbeihilfe oder von Arbeitslosengeld unterstützt, darunter auch 13.000 Alleinerzieher*innen die eine zusätzliche Unterstützung erhalten hätten. Jetzt starte die zweite Säule mit der Wiener Energieunterstützung Plus. Die Mittel dafür würden von sechs auf 26 Millionen Euro aufgestockt werden. Der Energiebonus würde auch auf eine breitere Bevölkerungsgruppe abzielen – „aber nicht mit der Gießkanne“, wie Konrad betonte. Er kritisierte die Fördermaßnahmen des Bundes, die „in die falsche Richtung gehen“. In Zeiten hoher Energiepreise und der Teuerung müssten auch Unternehmen dringend entlastet werden, forderte Konrad. Das funktioniere aber nicht über Einmalzahlungen, sondern durch Steuersenkungen und Senkung der Lohn-Nebenkosten. Die Lohnnebenkosten seien in Österreich im EU-Vergleich sehr hoch, von Gehaltserhöhungen käme bei den Arbeitnehmer*innen wenig an, so Konrad. (Forts.) ato

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