Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 23.11.2022:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

17. Wiener Landtag (7)

Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung geändert

LAbg. Mag. Josef Taucher (SPÖ) hielt fest, dass es um Energiekosten gehe, die durch das Gesetz rezentralisiert werden. Es gehe hierbei um Durchlaufposten für Bezirke, „die darauf wenig Einfluss haben, ob Schulen wenig oder viel heizen würden“. Darum sei das Beispiel der Grünen ein hinkender Vergleich und er ortete Unzufriedenheit aufgrund Dezentralisierung, die man bei den Grünen durch Kritikpunkte zu kompensieren versuche. Taucher betonte, dass diese Entlastung gut sei. Die Bezirke hätten damit mehr Spielraum um Investitionen zu tätigen, auch um im Schulsanierungspaket Vorgriffe zu tätigen oder Schulen zu sanieren. So sei es auch kleinen Bezirken möglich, Schulen zu sanieren. „Mit diesem Programm bleiben 20 Millionen Euro bei den Bezirken und sie sind damit wieder handlungsfähig“, so Taucher. Bezugnehmend auf die Kritik der Grünen Fraktion, verwies Taucher auf das Energieeffizienzgesetz, auf das man seit 2020 auf Bundesebene warte.

LAbg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE) betonte, dass Taucher über den Bund rede, „wenn er nicht mehr weiterweiß“. Die kleinen Bezirke seien hochverschuldet, weil sie ihre Schulen schon saniert hätten. Größte Profiteure der Reform seien der 21., 22., 2. und der 10. Bezirk. Während Instandhaltungen für Schulen zu zahlen seien, seien Campusschulen davon ausgenommen. Davon könnten nur die großen Bezirke profitieren, während die kleinen Bezirke keine Zuschüsse erhielten. Es gehe nicht um Kritik an Studien, man müsse sich Zahlen genau ansehen. Abschließend kritisierte er die mangelnde Lösungsbereitschaft der anderen Fraktionen.

Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) erwiderte dem Landtagsabgeordneten Margulies, dass es in der Diskussion nicht nur Campusstandorte im 21. und 22. Bezirk gehe, sondern es auch in vielen weiteren Bezirken solche Standorte gebe. Zudem würden von der Instandhaltung der Bezirke alle Bürger*innen in Wien profitieren. Die Bezirke würden während dieser Energiekrise viel Last schultern, daher sei der Gesetzesentwurf ein guter Vorschlag.

Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994, die Besoldungsordnung 1994, die Vertragsbedienstetenordnung 1995, das Wiener Bedienstetengesetz, die Pensionsordnung 1995, das Wiener Gleichbehandlungsgesetz und das Wiener Bezügegesetz 1995 geändert werden (3. Dienstrechts-Novelle 2022)

LAbg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE) bezog sich eingangs auf „Pensionszuckerl für Altabgeordnete und Altstadträte“. Es gebe nur mehr wenige solcher Pensionen, aber „sehr hohe und in Zeiten wie diesen sollte ein symbolischer Akt gesetzt werden und hier Pensionserhöhungen ausgesetzt werden“, betonte Margulies. Dazu brachte der Abgeordnete einen Abänderungsantrag ein.

LAbg. Mag. Gerhard Spitzer (SPÖ) führte an, worum es in der Gesetzesänderung gehe. Unter anderem beinhalte die Änderung eine Pensionserhöhung 2023 für öffentliche Bedienstete der Stadt, die an die Höhe im Bund angepasst werden soll. Es gebe zusätzliche Direktzahlungen für kleine und mittlere Einkommen. Außerdem werde die Ausweitung der Einhebung von Strafregistern in Bereichen, in denen Personen betreut werden, die wehr- und schutzlos seien, verankert. Und mit dem „Entgelterhöhungszweckszuschuss“ werde Geld für das Pflege- und Betreuungspersonal vom Bund für die Länder zur Verfügung gestellt. Darauf hätten sich auch die Sozialreferent*innen der Bundesländer geeinigt. Spitzer betonte, dass dies eine „faire Novelle“ sei.

LAbg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE) hielt dazu fest, dass sich dahinter „die größte Verbesserung für die Pflege der letzten Jahrzehnte“ verberge, inklusive Pflegebonus. Es sei eine Freude, dass mit diesem Rechtsakt etwas sehr Großes bewegt wird. „Über 30.000 Menschen im Pflegebereich werden davon profitieren“ und das sei ein großer Wurf. In Zukunft gehe es aber auch darum, weiter etwas für den Pflegebereich umzusetzen. Gefordert sei eine weitere Aufstockung des Pflegebudgets.

LAmtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) dankte abschließend der Abteilung Personalservice für die Umsetzung der Verhandlungsergebnisse in Gesetze. Auch den Sozialpartner*innen sprach er dankende Worte aus. Es sei ein gutes Beispiel für die „gepflegte Tradition im Haus, um über sozialpartnerschaftliche Verbesserungen für die Arbeitnehmer*innen zu diskutieren“.

Der Abänderungsantrag der Grünen Fraktion erhielt nicht die notwendige Mehrheit. 

Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 - Wr. KAG und das Wiener Gesundheitsfonds-Gesetz 2017 geändert werden

LAbg. Wolfgang Seidl (FPÖ) hielt fest, dass seine Fraktion dieser Gesetzesänderung nicht zustimmen werde. Man fordere die Absetzung des Geschäftsstückes. Er kritisierte einige „Fehler“ im Gesetzesentwurf, zum Beispiel, dass die Pflegegebührenersetze auf volle Schilling gerundet wurden. Auch werde im aktuell bestehenden Entwurf auf den Arbeits- und Sozialminister verwiesen, den es aber nicht geben, da die Ministerien nun getrennt seien. Auch Institutionen wie die Kammer der Wirtschaftstreuhänder gebe es seit vielen Jahren in dieser Form nicht mehr.

LAbg. Dr. Michael Gorlitzer, MBA (ÖVP) thematisierte die Ausbildung im Gesundheitsbereich und verwies darauf, dass ab 2023 die Zulassung der Ausbildungsstellen an Ärztekammern übertragen werden sollen. „Wir werden ganz genau darauf achten, dass eine ordentliche Ausbildung gewährleistet sein wird“, betonte Gorlitzer. Es sei von elementarer Bedeutung, dem Schwund von Fachkräften in Wiener Spitälern Rechnung zu tragen. „Eine gute Ausbildung ist deshalb so wichtig, weil sie ein Garant dafür ist, dass wir auch in Zukunft ein funktionierendes Gesundheitssystem gewährleisten können.“ Dabei würden die Rahmenbedingungen durch Pensionierungen in den nächsten Jahren und durch das Arbeitszeitgesetz verschärft. Auch würden Kinderbetreuungszeiten eine Rolle spielen, da Gesundheitsberufe bevorzugt von Frauen gewählt würden. Wien brauche eine Ausbildungsoffensive und „mehr Feingefühl und Hirn dafür“. Auch müsse Bürokratie abgebaut werden, denn der höchste Zuwachs beim Krankenhauspersonal sei im Bereich der Verwaltung.

LAbg. Christian Deutsch (SPÖ) hielt fest, dass der größte Ausbilder in Wien der Wiener Krankenanstaltenverbund sei. Es müsse das Interesse aller sein, dass es eine gute qualitätsvolle Ausbildung gebe und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu setzen. Um den Ausbildungsschüssel zu verändern, „müssen sich viele bewegen, auch die Ärztekammer“, so Deutsch. Der Gesetzesentwurf umfasse wichtige Änderungen, um den regionalen Strukturplan Gesundheit umzusetzen, um das Qualitätsmanagement zu gewährleisten und die Planung des Rettungswesens und die öffentlichen Krankenanstalten und Pflegebereich sicherzustellen. Deutsch betonte, dass im Begutachtungsverfahren keine Änderungen eingebracht wurden. Bezugnehmend auf den FPÖ-Abgeordneten Seidl hielt Deutsch fest, dass die FPÖ einfach dem Abänderungsantrag zustimmen könne, da mit dem Abänderungsantrag Schilling durch Euro ersetzt und der Name der Treuhänder umgeändert werde.

LAbg. Wolfgang Seidl (FPÖ) ergriff noch einmal das Wort und betonte, dass der Entwurf des Gesetzes in dieser Form „zum Fremdschämen“ sei. Das sei kein Anspruch Gesetze zu machen und man werde dem Abänderungsantrag nicht zustimmen.

Der Antrag der FPÖ erhielt nicht die notwendige Mehrheit.

Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Kindergartengesetz - WKGG geändert wird

LAbg. Mag. Bettina Emmerling (NEOS) unterstrich, dass jedes Kind das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung oder das Recht auf Schutz vor Ausbeutung habe. Die Rechte von Kindern seien in Österreich im Bundesverfassungsgesetz festgehalten und in Kinder- und Jugendgesetzen in den Bundesländern verankert. „Trotz UN-Konvention und gesetzliche Verankerung zeigen uns aktuelle Beispiele, dass wir nicht genug tun können, um Kinderrechte zu stärken“, so Emmerling. Gerade im Bereich der Kindergärten und Schulen hätten aktuelle Missbrauchsfällen in Wiener Kindergärten dazu geführt, noch genauer hinzusehen. So habe Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr sofort gehandelt und sei einen klaren und transparenten Weg gemeinsam mit den Eltern gegangen. Seit Mai 2022 seien beispielsweise eine Ombudsstelle angekündigt, eine Hotline eingerichtet und Coaching und Supervision-Angebote für Pädagogen und Eltern umgesetzt worden. Auch die Fehlerkultur sei thematisiert und das Betriebsklima verbessert worden. Zudem seien Risikoanalysen eingeführt worden. Das alles sei wichtig, aber „was wir heute auf den Weg bringen, ist das aller Wichtigste: Kinderschutz rechtlich in Wien zu verankern“, betonte Emmerling. Das sei für die Sensibilisierung für das Thema von enormer Bedeutung. Der Entwurf beinhalte ein verpflichtendes Kinderschutzkonzept, Krisenleitfäden und Fortbildungsmaßnahmen für Pädagog*innen und Tageseltern. Ein solches Kinderschutzkonzept sei von Expert*innen lange gefordert worden. Darum freue es Emmerling sehr, „dass Wien hier nun Vorreiter*in ist. Mit dieser gesetzlichen Verankerung bringen wir einiges auf den Weg“. Positiv strich sie in diesem Zusammenhang auch Änderungen im Personalbereich hervor, sowie weitere Strafmaßnahmen für Schließungen von unbewilligten Kinderbetreuungseinrichtungen. (Forts.) kro 

Rückfragehinweis für Medien

  • PID-Rathauskorrespondenz
    Stadt Wien Presse- und Informationsdienst, Diensthabende*r Redakteur*in
    Service für Journalist*innen, Stadtredaktion
    01 4000-81081
    dr@ma53.wien.gv.at
    www.wien.gv.at/presse