Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 25.05.2023:
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LT-Präsident Woller zu EuGH-Entscheidung über UVP-Richtlinie und Welterbezone Wien

Europäischer Gerichtshof trifft Entscheidung über die Umsetzung der UVP-Richtlinie

Zur aktuellen Diskussion um Umweltverträglichkeitsprüfungen in Welterbezonen hat der EuGH in seiner aktuellen Entscheidung bewertet, ob die EU-UVP-Richtlinie europarechtskonform in österreichische Gesetzesmaterie umgesetzt wurde. „Das vorliegende Urteil trifft jedoch keine Aussage zur Frage der Umweltverträglichkeit des Projektes Heumarkt.“, so der Wiener Landtagspräsident Ernst Woller. „Österreich hat die europarechtlichen Bedenken bereits berücksichtigt und das UVP-Bundesgesetz novelliert. Die Entscheidung des EuGH bezieht sich daher auf eine nicht mehr aktuelle Gesetzeslage und sie steht auch in keinem Zusammenhang mit dem 2021 adaptierten Projekt Heumarkt Neu.“ 

Wien bemüht sich – zusammen mit dem Aussenministerium und dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport unter Einbindung des Projektentwicklers WertInvest – um eine die besondere Lage in der Welterbezone berücksichtigende Lösung für das Heumarkt-Areal. Anspruch ist es, die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten, die in den vorangegangenen Projektüberarbeitungen auf Basis des Wettbewerbsergebnisses entwickelt wurden, im Sinne einer Qualitätssicherung zu übernehmen und gleichzeitig  die dringende Revitalisierung des Areals zu realisieren. 

Das Ergebnis der Projektüberarbeitung des Heumarkt-Areals „Heumarkt Neu“ war Gegenstand einer vom BMKÖS beauftragten Überprüfung im Sinne der Verträglichkeit mit dem Welterbe (Heritage Impact Assessment-HIA). Die Welterbeverträglichkeitsüberprüfung durch Prof. Michael Kloos kommt zum Schluss, dass das Projekt "Heumarkt Neu" nicht mehr als das Welterbe gefährdend beurteilt wurde. Dieser Bericht sowie alle von der UNESCO geforderten Unterlagen wurden in Form des jährlichen SOC-Reports bereits am 1.2.2022 an das Welterbezentrum der UNESCO in Paris übermittelt.  

Die Stadt Wien hat auch alle von der UNESCO geforderten Empfehlungen in den letzten Jahren umgesetzt - darunter die Erstellung eines Managementplans für das UNESCO-Welterbe Historisches Zentrum von Wien sowie die Verankerung des Welterbeschutzes in der Wiener Bauordnung. 

Die für Juni 2022 geplante Konferenz des UNESCO Welterbekomitees in Kasan/Russland hat aufgrund des Krieges in der Ukraine nicht stattgefunden. Die nächste UNESCO-Welterbekonferenz findet von 10. bis 25. September 2023 in Riad/Saudi-Arabien statt

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