Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 21.06.2023:
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23. Wiener Landtag (8)

Tätigkeitsbericht 2022 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien

Kinder- und Jugendanwältin Dunja Gharwal, MA gab einen Überblick über den Bericht ihrer Anwaltschaft für das Jahr 2022: Auch im vergangenen Jahr hättenn die Auswirkungen der Pandemie auf Kinder und Jugendliche die Anwaltschaft beschäftigt, da gerade Freundschaft und Austausch in Zeiten der Pandemie nicht ersetzbar waren. Gharwal betonte, dass das Wohl des Kindes immer an erster Stelle stehe. Kritisch hinterfragte sie fehlende Prüfungen des Kindeswohltauglichkeitsprinzips bei Gesetzen und Novellierungen. Diese Prüfung werde auf Bundesebene oft nicht durchgesetzt. Auch auf Landesebene seien diese nicht verankert. Das Kindeswohltauglichkeitsprinzip sei ein starkes Element, womit sich auch Kinderschutzkonzepte für Betriebe und Organisationen ableiten lassen würden. „Kinderschutzkonzepte sind präventive Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche schützen sollen“, erklärte Gharwal. Der Kinderschutz in Wien sei mit der Novellierung des Wiener Kindergartengesetztes weiter ausgebaut worden. Jetzt gehe es darum, auch den vorschulischen Bereich mit einzubeziehen. Armut hemme maßgeblich die Entwicklung von Kindern und erzeuge traumatische Erfahrungen, erklärte die Kinder- und Jugendanwältin. Obwohl Kinder aus armen und armutsgefährdeten Familien und Kinder mit Behinderung die dieselben Rechte wie alle hätten, seien sie benachteiligt. Ihnen fehle der Zugang zu adäquaten Betreuungsangebot und Sozialleistungen. Kinderrechte würden de facto verletzt werden; diese Kinder hätten auch später im Erwachsenenleben weniger Jobchancen und können nicht zur Gänze am gesellschaftlichen Bereich teilnehmen. Nur „echte Inklusion“ könne diesen Kreislauf durchbrechen. Gharwal betonte, dass alle Institutionen dazu aufgerufen seien, diese Aspekte in ihr Handeln einzubeziehen. „Behinderung darf nie ein Grund sein, um von der Gesellschaft ausgeschlossen zu sein“, hielt die Anwältin fest. Derzeit sei jedes 3. Kind in Wien von Armut betroffen. „Wir gestalten unser Land und verantworten wer inkludiert ist und wer nicht,“ so Gharwal. Es brauche adäquate Gesundheits- und Bildungsangebote. Abschließend hielt sie in Bezug auf die Kinderrechte fest, dass die Anwaltschaft seit 30 Jahren Forderungen zu Kinderrechte argumentiere. „Kinderrechte sind ein Grundrecht, aber diese Rechte werden oft nicht ausreichend beachtet. Wir sind dazu verpflichtet, Kindern eine nachhaltige Lebensweise zu garantieren. Es gehöre zu unser aller Aufgabe, Kinder vor Armut und Krankheit zu beschützen. Abschließend bedankte sie sich für die Arbeit der Kolleg*innen der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien.

Lhptm-Stv. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS) betonte die Wichtigkeit der Tätigkeit der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Der Bericht zeige auf, dass es aufgrund der Krisen auch viel zu tun gebe. Wiederkehr sehe dies auch als Handlungsanweisung. Er wies auf viele aktuelle Kindermissbrauchsfälle hin, die dank der Anwaltschaft aufgeklärt wurden und zu einem verstärkten Kinderschutz für die Stadt geführt haben.

Der Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien wurde mehrstimmig zur Kenntnis genommen..

Postnummer 7: Entwurf eines Gesetzes über die Übertragung der sozialen Wohnungsvergabe (Wiener Wohnungsvergabegesetz - WrWVG)

LAbg. Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE) äußerte sich zum Wohnungsvergabegesetz und erklärte, warum man dem Gesetzesentwurf nicht zustimmen könne. Im Gesetz werden Kriterien für Wohnservice Wien definiert. In Wien müsse man 5 Jahre gemeldet sein bzw. müsse mindestens 2 Jahre an der selben Adresse gemeldet sein, um bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt zu werden. So würden viele Menschen ausgeschlossen, die dringend Wohnraum benötigen würden. Das betreffe auch viele Obdachlosen, eine entsprechende Berücksichtigung im Sinne der Wohnungslosigkeit wäre wünschenswert gewesen. Sie forderte, dass Bedarfsgründe für Vorreihung um Kriterien wie Wohnungsobdachlosigkeit oder Opfer von häusliche Gewalt ergänzt werden müssten. Sie brachte dazu einen Antrag ein. Wohnungs- und Obdachlosigkeit könne schneller eintreffen als man denke, sagte Spielmannn. Auch befristete Mietverträge seien hierbei problematisch. Im Interesse einer gerechten Sozialpolitik müsse Obdachlosigkeit beendet werden. „Housing first“ sei ein wichtiger Ansatz, der seit 2012 in Wien umgesetzt werde. Obdachlose Menschen erhalten sofort einen neuen Wohnraum, da es für diese Gruppe besonders schwer sei, eine Wohnung zu finden. 1.300 Housing-first-Wohnungen gebe es bereits, es brauche zusätzlich noch 300 bis 400 Wohnungen dieser Art. Oberstes Ziel müsse es sein, Wohnungslosigkeit zu beenden. Ein ausreichender Anteil von geförderten Wohnungen von Wiener Wohnen müssten als „Housing first“ angeboten werden, forderte Spielmann.

LAbg. Dr. Peter Sittler (ÖVP) hielt fest, dass Transparenz im Bereich der Wohnungsvergabe immer eine Forderung der ÖVP gewesen sei. Hier gehe es auch um eine faire Veröffentlichung des Angebots. Auch der Datenschutz spiele hierbei eine Rolle, auch in Sinne dessen welche Daten gespeichert werden. Die Richtlinien dafür werden nicht verändert. Hier sehe Sittler Aufholbedarf und forderte bessere Maßnahmen.

LAbg. Waltraud Karner-Kremser, MAS (SPÖ) betonte abschließend, dass es beim Initiativantrag um ein technisches Detail gehe. 

Das Gesetz wurde mehrstimmig beschlossen. Der Antrag der Grünen erhielt nicht die notwendige Mehrheit.

Die 23. Sitzung des Wiener Landtages endete um 16.33 Uhr.

Service

In der Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates (INFODAT) unter www.wien.gv.at/infodat können Reden, Debattenbeiträge, Beschlüsse, Anfragen, Anträge, Gesetzesentwürfe und Landesgesetzblätter nach verschiedenen Kriterien abgerufen werden. Dabei wird Zugriff auf die zugehörigen Videos und Originaldokumente (sofern elektronisch vorhanden) geboten. (Schluss) kro

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