Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 06.09.2023:
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Hanke/Ruck/Ornig/: Neue Schanigarten-Regelung ist Meilenstein für Gastro und Stadtverwaltung
Stadt Wien und WKW einigen sich auf zeitgemäße Systemumstellung
Seit 2020 wurde den Gastronomiebetrieben aufgrund der wirtschaftlich angespannten Situation rund um Covid-19 im Rahmen von Sonderregelungen der Weiterbetrieb von Sommerschanigärten über den Winter ermöglicht. Die Erfahrungen der letzten drei Jahre wurden nun evaluiert. Auf dieser Basis hat die Stadt Wien in Abstimmung mit der Wirtschaftskammer Wien eine Systemumstellung erarbeitet.
Bisher konnten Gastronomiebetriebe sowohl Winter- als auch Sommerschanigarten nur in unterschiedlicher Größe errichten und separat bewilligen lassen. Mit der neuen Regelung ersparen sich die Gastronom*innen den zeit- und kostenaufwendigen Auf- und Abbau der Schanigärten und die Stadt Wien hat langfristig einen geringeren Verwaltungsaufwand durch den Wegfall der Differenzierung von Winter- und Sommerschanigärten.
Die neue Schanigartenregelung wird es den Wirt*innen und Café-Betreiber*innen künftig ermöglichen, Schanigärten unter einer verschärften Betriebspflicht und Normierung einer Eigenverantwortung das ganze Jahr über zu betreiben. Mit dieser Systemumstellung werden einerseits bessere Kontrollmöglichkeiten für die Behörden geschaffen und andererseits den Gastronom*innen mehr Handhabe im Hausrecht über die Vorgartenfläche sowie mehr Planungssicherheit eingeräumt. Die Stadt Wien setzt hier auf die Eigenverantwortung der Betriebe und bietet deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten als zuletzt.
Finanz- und Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke zeigt sich erfreut: „Die neue Schanigartenregelung ist eine Win-win-Situation für die Wiener Gastronomie und die Stadt Wien. In Zukunft können die Menschen das ganze Jahr über entspannte Schanigartenatmosphäre genießen, während die Stadt deutlich effektivere Kontrollmöglichkeiten für die Einhaltung der Vorgaben erhält. Damit tragen wir zu einem respektvollen Miteinander im öffentlichen Raum bei.“
Wirtschaftskammer Wien-Präsident Walter Ruck: „In den Pandemiejahren hat sich sehr klar gezeigt, dass Ganzjahresschanigärten gut und ohne Probleme funktionieren – und somit Sinn machen. Wir haben daher stark auf eine permanente Regelung gedrängt, die den Betrieb von Schanigärten das ganze Jahr über möglich macht. Ich freue mich sehr, dass wir gemeinsam mit der Stadt Wien hier aus einer provisorischen eine dauerhafte Lösung machen konnten. Sie ist zum Wohle der Gastronomiebetriebe, Kaffeehäuser, ihrer Gäste und der Stadt.“
NEOS Wien Wirtschaftssprecher Markus Ornig betont: „Mit der neuen Schanigarten-Regelung beweisen wir einmal mehr, dass wir aus Krisen lernen und Zukunft gestalten. Wir schaffen damit nicht nur eine spürbare Erleichterung für die Wiener Wirt*innen, sondern legen den Grundstein für eine ganzjährige Planbarkeit in der Gastronomie. Diese Maßnahme zeigt, dass wir auch in Zeiten der Teuerung weiterhin auf Digitalisierung und fortlaufende Entlastung durch Endbürokratisierung setzen.“
Mehr Gestaltungsmöglichkeiten und Eigenverantwortung für Wirt*innen
Gerade in einer Metropole wie Wien ist der öffentliche Raum begrenzt und damit wertvoll. Es gilt eine gesunde Balance zwischen den verschiedenen entgegenstehenden Interessen zu finden, die beispielsweise mit dem Betrieb von Schanigärten einhergehen. Mit der Möglichkeit, Schanigärten das ganze Jahr über zu betreiben, gehen daher zukünftig auch strengere Regelungen bezüglich des Betriebs für die Wirt*innen einher. So muss ein Schanigarten im bewilligten Zeitraum grundsätzlich immer betriebsbereit sein und darf auch bei niedrigen Temperaturen nicht als Lagerfläche genutzt werden. Außerdem müssen Gastronom*innen zukünftig auch in ihren Schanigärten für ein gesittetes Verhalten ihrer Gäste sorgen und sind gegebenenfalls dazu verpflichtet, die Nutzung des Schanigartens am betreffenden Tag einzuschränken oder einzustellen. Mit diesen Vorgaben soll etwaigem Konfliktpotenzial so gut es geht vorgebeugt werden.
Wirkungsvollere Gesetzesvollziehung für Behörden
Mit der neuen Schanigartenregelung werden auch die Behörden mit mehr Befugnissen ausgestattet. Bei wiederholten Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben (zum Beispiel die Betriebspflicht) kann dem Gastronomiebetrieb etwa die Bewilligung für den Schanigarten für mindestens sechs Monaten entzogen werden. Für den Widerruf bzw. die Untersagung genügen künftig bereits behördlich festgestellte Übertretungen, während bisher rechtskräftige Strafen erforderlich waren. Was die Bewilligung von Schanigärten betrifft, so haben diese nach wie vor eine geringere Priorität gegenüber besonderen Nutzungen wie Anwohner*innenparkplätzen, Feuerwehr- und Rettungszufahrten, Behindertenparkplätzen etc.
Regelung wird nach drei Jahren evaluiert
Um einen ganzheitlichen Überblick zur Wirksamkeit der neuen Regelung zu erlangen, wird ein Kontrollteam in den kommenden drei Jahren intensiv die neue Systematik überwachen. Dies soll eine spätere Evaluierung und wo nötig Nachschärfungen ermöglichen.
Rückfragehinweis für Medien
- Jan Hofmann
Mediensprecher StR Peter Hanke
M: jan.hofmann@wien.gv.at
T: +43 676 8118 81218 - Michael Vorauer
Wirtschaftskammer Wien – Presse und Newsroom
M: michael.vorauer@wkw.at
T: +43 1 51450 1476 - Marko Knöbl
Pressesprecher NEOS
M: marko.knoebl@neos.eu
T: +43 650 4051743
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