Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 19.10.2023:
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25. Wiener Landtag (3)

Aktuelle Stunde

StR Dominik Nepp, MA (FPÖ) bezeichnete die Rede seiner Vorrednerin als „Wahlkampfvideo“ für die FPÖ. Sie zeige, wie die SPÖ die Staatsbürgerschaft „verschenken“ wolle. Er zeigte sich „emotionalisiert“ darüber, dass im vorliegenden Antrag stünde, dass selbst Mörder und Terroristen einzubürgern seien, wenn diese nur lange genug in Österreich sind. Die FPÖ wolle hingegen nur Menschen einbürgern, die sich integrieren und Österreicher sein wollen. Nepp bezeichnete den Antrag als „Armutszeugnis“. Menschen, die in der Vergangenheit nach Österreich gekommen seien, etwa jene aus Ex-Jugoslawien, und sich integriert hätten, fühlten sich „ebenso veräppelt“ von der Stadtregierung, so Nepp abschließend.

LAbg. Thomas Weber (NEOS) kritisierte zu Beginn seiner Rede die „billige Polemik“, die bereits im Titel des Verlangens der FPÖ zu lesen sei. Die Aussagen seines Vorredners seien „an Widerwärtigkeit kaum zu überbieten“. Man könne über viele Themen und Probleme sprechen, wenn es um die Staatsbürgerschaft geht. Eines davon sei, dass in Wien ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung von demokratischen Prozessen „ausgeschlossen“ sei. Dies rufe ein „gefährliches Ungleichgewicht“ hervor. Weber wünsche sich ein „ehrliches Gespräch“ darüber, wie mehr Menschen in die politische Teilhabe zu bringen seien – unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Das Petitionsrecht zeige, dass dies möglich sei. Durch ein Mehr an Einbindung, sei eine Identitätsstiftung und Zugehörigkeit zu erreichen. Zudem sei es „völlig absurd“, wie Österreich mit dem Thema Doppelstaatsbürgerschaft umgeht. Menschen seien „gezwungen, ihre alten Wurzeln zu kappen“, bevor sie die Staatsbürgerschaft erhalten – dies betreffe auch Auslandsösterreicher*innen. Es sei wichtig, schloss Weber, statt „billigem Populismus“ eine sachliche Debatte zu führen.

LAbg. Dr. Jennifer Kickert (GRÜNE) richtete ihre ersten Worte an die Wienerinnen und Wiener: Sie „geniere“ sich „für diesen unsagbar rassistischen Diskurs“ und dafür, „im selben Raum zu sitzen wie die Abgeordneten der FPÖ“. Sie wolle einen Diskurs führen, der „nicht rassistisch geführt“ werde. Sie selbst habe das Privileg, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu besitzen und „weiß zu sein“ – eben deshalb wolle sie die Umstände dahingehend ändern, damit auch weniger privilegierte Menschen leichter zu einer Staatsbürgerschaft kommen können. Lösungen für mögliche Probleme müsse man in einem sachlichen Diskurs besprechen. 

LAbg. Mag. Laura Sachslehner, BA (ÖVP) nannte es „bezeichnend“, dass „mittlerweile jedes Quartal über die Staatsbürgerschaft gesprochen“ werde, „weil die SPÖ die Finger nicht davon lassen will“. Es werde daran gearbeitet, den Zugang zum „wichtigsten Gut“ auszuhebeln. Man lese „jeden Tag“ von „ethnischen Konflikten in Wien“. „Und Ihre Lösung ist, diese Leute einzubürgern“. Es gebe gute Gründe dafür, dass die Staatsbürgerschaft an Bedingungen geknüpft sei. Man müsse sicherstellen, dass sich die Menschen mit „unseren Werten“ identifizieren, andernfalls sah Sachslehner die Demokratie „gefährdet“. Es sei „in jeder Hinsicht völlig abzulehnen“, den Zugang zur Staatsbürgerschaft „aufzuweichen“.

LAbg. Jörg Neumayer, MA (SPÖ) empfand es in Richtung des Abg. Nepp als „eine Zumutung“, im Herzen Europas und angesichts vieler Unsicherheiten, „weiter Öl ins Feuer zu gießen“. Der ÖVP hielt Neumayer vor, sich den politischen Rändern „anzubiedern“ und die politische Mitte verlassen zu haben. Die Staatsbürgerschaft „ist und bleibt ein hohes Gut in unserer Nation“, so Neumayer. Das Staatsbürgerschaftsgesetz sei jedoch „in die Jahre gekommen“ und müsse auf ein „europäisches Niveau“ gehoben werden. Man habe mit Expertinnen und Experten lange darüber gesprochen, wie es verbessert werden könne. Die SPÖ wolle die Teilhabe fördern und damit ein Miteinander schaffen. Menschen, die in Österreich leben und sich einbringen, müssen „auf Augenhöhe“ an demokratischen Prozessen teilhaben. Sie seien „Unseresgleichen“ und sollen vom Rechtsstaat gleich behandelt werden. Zuletzt sprach sich Neumayer für ein „modernes, aufgeklärtes Menschenrecht und ein Staatsbürgerschaftsrecht, das den Menschen würdig ist“ aus.

Hauptdebatte: Entwurf des Gesetzes, mit dem die Wiener Stadtverfassung, das Wiener Bedienstetengesetz und das Wiener Parteienförderungsgesetz 2013 geändert werden und das Gesetz über die Organisation des Stadtrechnungshofes (Stadtrechnungshofgesetz), das Gesetz über die Förderung der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit in Wien ab 2024 (Wiener Akademienförderungsgesetz 2024) und das Gesetz über die Beschränkung von Wahlwerbungsaufwendungen und zur Einrichtung eines Wiener Unabhängigen Parteienprüfsenates (Wiener Parteiengesetz) erlassen werden

LAbg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) konzentrierte sich in seiner Wortmeldung auf den Stadtrechnungshof. Er begrüßte, dass sich der vorliegende Gesetzesentwurf sich unter anderem auf die Deklaration von Lima bezieht, wonach der Rechnungshof von der Institution abgegrenzt werden müsse, die er kontrolliert. Zudem bekomme der Stadtrechnungshofdirektor eine stärkere Stellung und werde künftig auf 12 Jahre gewählt. Die Kontrollbefugnisse seien ebenfalls ausgeweitet worden. Besonders freue es ihn, so Kowarik, dass nun im Gesetz festgeschrieben worden sei, dass die finanzielle Unabhängigkeit gestärkt worden sei – dies sei eine „fast jahrzehntelange“ Forderung der FPÖ gewesen. Hinzu komme eine automatische Mitteilungspflicht an den Rechnungshof, falls eine budgetäre Überschreitung von über 30 Prozent bei Großvorhaben auftrete. Kowarik bezeichnete den vorliegenden Gesetzesentwurf zwar als „gut gelungen“, merkte jedoch an, dass eine Prüfung von Gesellschaften ab 25 Prozent Beteiligung der Stadt und dass Berichte zu Prüfersuchen „sehr lange“ brauchen würden, bis sie ihren Weg an die Öffentlichkeit finden. Nichtsdestotrotz erfülle die Stadtrechnungshofnovelle „viele freiheitliche Forderungen“, zeigte sich Kowarik abschließend zufrieden und kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an.

LAbg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS) zeigte sich erfreut darüber, dass heute „sechs Gesetze, drei davon gänzlich neu“ beschlossen werden. Ihr Dank gelte allen Mitarbeiter*innen, die daran mitgewirkt haben. Es bedeute ihr „ziemlich viel“, dass ein einstimmiger Beschluss im Raum stehe. Rückblickend auf drei Jahre Regierungsbeteiligung verwies Emmerling auf „viele Erfolge“ im Bereich Transparenz. Gleichzeitig gebe es noch weitere Bereiche, an denen gearbeitet werden müsse – und das habe man als NEOS auch vor. Für ihre Partei sei es „immerschon ein Anliegen“ gewesen, den Stadtrechnungshof zu stärken, indem er aus dem Magistrat herausgelöst werde, erweiterte Weisungsmöglichkeiten erhalte sowie ausgebaute Kontrollbefugnisse erhalte. Auch sie verwies auf die neu geschaffene Meldungspflicht bei Großvorhaben. Im neuen Akademieförderungsgesetz werde etwa die Möglichkeit geschaffen, dass missbräuchlich verwendete Geldmittel vom Magistrat zurückgefordert werden. Ein weiterer wichtiger Punkt sei, so Emmerling, dass die Wahlkampfkostengrenze um eine Million Euro auf fünf Millionen gesenkt werden. Bei Überschreitungen werde man „ordentlich zur Kasse gebeten“. Das sei deshalb wichtig, da Wien zuvor „keinerlei Sanktionen“ bei Überschreitungen kannte. Ein neu geschaffener Senat werde künftig über etwaige Strafen entscheiden. Sie sei überzeugt davon, dass weiter an der Transparenz in der Politik gearbeitet werden müsse, um das Vertrauen in die Institutionen zu stärken. Menschen hätten das Recht darauf, zu wissen, was Parteien mit „ihrem Geld“ machen, so Emmerling abschließend.

LAbg. David Ellensohn (GRÜNE) bedankte sich zunächst bei allen Teilnehmer*innen der Verhandlungen der vorliegenden Gesetzesnovelle. Die Herauslösung des Rechnungshofes aus dem Magistrat sei auch seiner Partei seit langer Zeit ein Anliegen gewesen, so Ellensohn. Es handle sich dabei „um einen größeren Wurf“, den er „ganz grandios“ finde. Dass Rechnungshöfe während laufender Projekte zu kontrollieren haben, sei aufgrund des großen Aufwands „nicht immer beliebt“ – hier habe man mit einer Grenze von 30 Prozent Überschreitung eine gute Lösung gefunden. Beim Thema Inserate habe man sich auf einen Fünfparteienantrag geeinigt, der das Verbot von Inseraten durch städtische Unternehmen in parteinahen Medien beinhaltet. Es sei „sehr gut“, dass die Strafen für Überschreitungen der Wahlkampfkostenobergrenze geben wird, wenn auch die von den Grünen gewünschte Grenze von drei Millionen Euro „noch nicht gekommen“ sei. Weiters begrüßte Ellensohn die „Schließung der Lücke“ bei der Offenlegungspflicht von Nebeneinkünften von Stadträt*innen.

LAbg. Dr. Michael Gorlitzer, MBA (ÖVP) betonte, dass es bei Kontrollen „sehr stark“ darum gehe, Vertrauen in die Politik zu schaffen. Sehe man sich die bisherigen Prüfberichte an, komme man auf 107 Beispiele, in denen die Stadt insgesamt 6,720 Milliarden Euro an Steuergeld sparen hätte können. Dieses Geld sei „vernichtet“ worden, so Gorlitzer. Als Beispiele nannte er etwa Sonderdienstverträge in Magistraten und Werbeaktivitäten für Stadträte. Insbesondere aufgrund der Werbeaktivitäten begrüße er es, dass künftig Inserate bei Parteinahen Medien verboten seien. Hinzu komme, dass etwa im Wiener Magistrat „80 Prozent der Bediensteten“ vorzeitig in Pension gehen. Es gebe „jede Menge von Themen“ des Stadtrechnungshofs, die darunterfallen. Die ÖVP sei seit Jahren dafür gewesen, die Unabhängigkeit des Stadtrechnungshofes zu stärken. Nun werde er „endlich“ ein eigenes Organ mit eigener Personalhoheit und dem Recht auf die Aufnahme eigener Prüfer. Die Vorgespräche seien gut vorbereitet und „sehr intensiv“ gewesen. „Viele Vorschläge“ der Opposition seien nicht aufgenommen worden, auch wenn das Gesetz gut gelungen sei, so Gorlitzer. In seiner Aufzählung nannte er etwa Prüfungen von Unternehmen, mit Minderheitsbeteiligungen der Stadt oder die Möglichkeit für Bezirksvertretungen, Prüfansuchen zu stellen. (Forts.) jaz

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