Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 19.10.2023:
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25. Wiener Landtag (4)

Hauptdebatte

LAbg. Barbara Novak, MA (SPÖ) freute sich darüber, dass lange Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen wurden. Betreffend parteigesetzlicher Regelungen, agierte man auf Basis neuer bundesgesetzlicher Gegebenheiten. Daher war und ist es wichtig, „harmonisiert“ vorzugehen. Viele Forderungen, die über Jahre hinweg in Stadtrechnungshofdebatten vorgebracht wurden, konnten berücksichtigt werden. Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Parteienförderung seien besonders wichtig. Ein neues Gremium, der Prüfsenat, wird künftig Sanktionen bei Verstößen gegen Meldepflicht oder Wahlkampfkostenobergrenze verhängen können. Diese seien in der Höhe „empfindlich“. Über die Wahlkampfkosten könne man diskutieren. Die fünf Millionen seien keine eigentliche Senkung – die SPÖ, GRÜNE, NEOS und einige Kleinparteien hatten sich schon bei der letzten Wahl darauf geeinigt. Angesichts der fortschreitenden Teuerung sei das nicht hoch angesetzt. Was für Novak noch fehle, sei mehr Prüfkompetenz bei Kleinstparteien, etwa solchen die nur auf Bezirksebene tätig sind.

LAbg. Mag. Ulrike Nittmann (FPÖ) sagte zum Wiener Parteienförderungsgesetz, dass es einige Änderungen gab – etwa in Sachen Förderzeitraum. Das könne für kleinere Parteien ein Problem sein. Die Landesregierung habe die Kompetenz, die Valorisierung auszusetzen. Angesichts der Teuerung dürfe man aber die Finanzierung der Parteien nicht vernachlässigen, damit diese unabhängig agieren können. Anpassungen an die Bundesregelungen seien in diversen Punkten sinnvoll und praktikabel. Die gesetzmäßige Verwendung von Förderungen zu überprüfen sei sehr wichtig. Die Reduzierung der Wahlkampfkostenobergrenze sei gut – die FPÖ habe in der Vergangenheit einen Antrag auf Reduzierung auf drei Millionen gestellt. In Zeiten der Teuerung sei eine „finanzielle Selbstbeschränkung“ ein wichtiges Zeichen für die Bürger*innen. Das Umgehungsmöglichkeiten durch neue Regelungen ausgeschlossen werden ist zu begrüßen. Die Akademieförderung stehe nun auf selbstständigen Beinen und auch das fand bei Nittmann Anklang. Die Regulierung von Prüfberichten und die Veröffentlichungspflicht würden laut Nittmann Transparenz fördern.

LAbg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS) nannte die Transparenz als wichtiges Thema einer liberalen Demokratie. Es sei wichtiger denn je, Initiativen zu setzen, da das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik „gelitten“ habe. Die Fortschrittskoalition habe laut Konrad viel für die Transparenz getan, die Reform des Stadtrechnungshofes sowie das Paket zu den Parteifinanzen seien ein weiterer großer Schritt zu mehr Transparenz.

LAbg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE) bedankte sich für den erfolgreichen Versuch, „etwas Gemeinsames zu schaffen“. Gerade bei Parteienförderungen, Transparenz und ähnlichen Themen sei Einstimmigkeit wichtig. Die Zukunft werde zeigen, ob man in ein paar Jahren „nachschärfen“ müsse. Denn, so Margulies, „in der Demokratie gibt es immer etwas zu tun“. Die neue Veranstaltungshalle sei ein Beispiel, wo man nach fünf Jahren wieder ganz am Anfang stünde. Das zeige, es brauche gemeinsame Überlegungen und ein Bericht des Stadtrechnungshofes wäre „hilfreich“, um solche Projekte künftig besser abzuwickeln.

LAbg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP) nannte das heute zu beschließende Paket gelungen. Dass es möglich sei, nicht nur am Ende von Projekten zu prüfen, sondern auch davor, sei besonders positiv zu beurteilen. Das könne helfen, „Steuergeld einzusparen“. Die ÖVP sei „belächelt worden“, wenn sie sich für eine Involvierung des Stadtrechnungshofes in Planungsphasen stark gemacht habe. In Wien sei die Wahlkampfkostenobergrenze pro Kopf höher als im Bund. Das verwundere auch Wölbitsch-Milan und die ÖVP würde daher dem Antrag der GRÜNEN auf Angleichung zustimmen. Jetzt sei relevant, welche Schritte folgen würden. Eine Reform der Untersuchungskommission sei nötig. Es brauche eine Verpflichtung, Akten vorzulegen, um zu verhindern, dass die „Verwaltung die Untersuchungskommission kontrolliert“. Auch wichtig sei der umfassende Beweisbeschluss. Das würde beinhalten, dass bei einem Beweisantrag alle Unterlagen zu liefern wären. Wölbitsch-Milan forderte die Einführung. Auch in Sachen Beweisanforderung seien Reformen für Untersuchungskommission nötig.

LAbg. Ing. Christian Meidlinger (SPÖ) meinte, es falle LAbg. Wölbitsch-Milan (ÖVP) schwer, über eine „Erfolgsgeschichte“ zu sprechen. Die Reformen seien ein „großer Wurf“. Der Wiener Stadtrechnungshof sei der aktivste Rechnungshof aller Bundesländer, laut Meidlinger. 2022 habe man 71 Erstberichte diskutiert und über 100 Maßnahmenbekanntgaben abgehandelt. Das man für Prüfberichte zu lange brauche, wie Abg. Kowarik (FPÖ) behauptet hatte, wies Meidlinger zurück. Meidlinger freut sich darüber, dass die Prüfer*innen künftig auch besser bezahlt würden. Der Stadtrechnungshof könne künftig selbst externe Gutachten anfordern. Weiters gäbe es künftig zweimal im Jahr die Möglichkeit über Berichte im Gemeinderat zu sprechen. Meidlinger forderte, Kleinparteien, die nicht im Gemeinderat säßen, in die Prüfung inkludieren zu können. Eine diesbezügliche Abänderung wäre nötig.

Abstimmung: Der Abänderungsantrag zur Absenkung der Wahlkampfkostenobergrenze auf drei Millionen fand keine Mehrheit. Das Gesetz wurde einstimmig angenommen. Ein Antrag zu keinen Inseraten städtischer Organisationen in parteinahen Medien wurde einstimmig angenommen, alle anderen Anträge der Opposition fanden keine Mehrheit. (Forts.) pos

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