Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 23.11.2023:
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26. Wiener Landtag (3)

Tagesordnungsdebatte

Entwurf des Gesetzes, mit dem ein Gesetz über die Gewährung von Wohnbeihilfe (Wiener Wohnbeihilfegesetz - WrWbG) erlassen wird und das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 sowie das Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien - VGWG geändert werden

LAbg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic (NEOS) unterstrich den bedeutenden Schritt, den der Beschluss der Reform der Wohnbeihilfe heute darstelle. Damit setze man eine weitere Maßnahme zur strukturellen und sozialen Absicherung der Wiener*innen. Die Wohnbeihilfe Neu sei die Antwort auf die steigenden Lebenserhaltungskosten. Heute beschließe man im Landtag eine massive Aufwertung der Fördergelder von 48 auf 150 Millionen Euro. Auch würden der Kreis der Bezieher*innnen sowie die Einzelbezüge massiv erweitert. „Jene, die darauf angewiesen sind, werden das spüren“, so Arapovic. Die Wohnbeihilfe sei ein wichtiges Auffangnetz für alle Wiener*innen, die auf Hilfe angewiesen seien. Dabei sei es absolut notwendig, die Wohnbeihilfe den Herausforderungen der Zeit anzupassen. Das Budget sei erhöht und auch eine Anspruchsunterscheidung zwischen privaten oder sozialen Wohnbau beseitigt worden. Sonderzahlungen werden in Zukunft nicht in die Berechnung miteinbezogen, so werden Benachteiligungen aufgrund von Erwerbstätigkeit verringert. Bemessungsgrundlagen für monatliche Höchsteinkommen werden angehoben und an das Mindestsicherungsgesetz angepasst. Mit diesen Anpassungen zeige die Koalition, dass die Wiener*innen gut im Alltag unterstützt und nicht im Stich gelassen werden, so Arapovic.

LAbg. Georg Prack, BA (GRÜNE) hielt fest, dass sich die Grünen anfangs gefreut hätten, dass die Entwertung der Wohnbeihilfe durch die Inflation endlich beseitigt werde und man begrüße, dass die Reform „endlich“ umgesetzt werde. Jedoch veranschauliche das von 48 Millionen auf 150 Millionen Euro angehobene Budget, wie weit die Wertminderung dieser Hilfe schon vorangeschritten sei. Mit dem heutigen Beschluss stelle man lediglich die Ausgangslage von 2008 wieder her. Denn bereits 2022 hätte man – bezogen auf Bevölkerungs- und Gehaltsentwicklungen – bereits 145 Millionen für diese Hilfe investieren müssen. Jedoch sank seit 2008 der Bezieher*innenkreis stetig. Von 58.000 auf 38.000 Personen im Jahr 2021. Die Inflation hätte zu einer kalten Progression bei der Wohnbeihilfe geführt. Darum würden immer weniger Menschen diese Unterstützung bekommen. Es sei ein Paradoxon, dass gerade in Zeiten wie diesen die Zahl der Bezieher*innen sinken würde. Prack kritisierte, dass auch die neue Wohnbeihilfe nicht gegen Inflation abgesichert sei und der Teuerungsausgleich bei den Zumutbarkeitsstufen fehle. Das führe erneut zu einem Wertverlust und in Folge zu weniger Bezieher*innen. Dazu wollen die Grünen einen Abänderungsantrag einbringen. Im Bund wurde dahingehend der schleichende Wertverlust abgeschafft, das müsse auch für Wien möglich sein. Prack hielt fest, dass die Reform der Wohnbeihilfe „ein letzter Akt eines langen Scheiterns der Wohn- und Mietbeihilfe“ sei. Ziel müsse es sein, diese Leistungen zusammenzuführen und ein One-Stop-Shop-Prinzip einzuführen. Problematisch sei nämlich oft der Wechsel der Bezüge zwischen Wohn- und Mietbeihilfe. Das führe für die betroffenen Menschen zu unnötigem Mehraufwand mit zwei Magistratsabteilungen. Zudem lege die Wohnbeihilfe Neu den Fokus auf Ein-Personen-Haushalte, jedoch würde man nicht ausreichend Haushalte mit Kindern und Alleinerziehende berücksichtigen, so Prack, der ebenfalls die Treffsicherheit der Leistungen kritisierte.

LAbg. Georg Niedermühlbichler (SPÖ) freute sich darüber, dass die Grünen dem Gesetz zustimmen wollen. Als Stadt bekenne man sich zur sozialen Absicherung der Menschen. Die Mieten würden automatisch an die Inflation angepasst, was dazu führe, dass hohe Mieterhöhungen die Menschen belasten. „Bei den Lohnverhandlungen werde den Arbeiternehmer*innen empfohlen, genügsam zu sein, weil sonst die Lohn-Preis-Spirale die Inflation anheizt“, so Niedermühlbichler. Jedoch werde nie von einer Miet-Preis-Spirale gesprochen. Umso wichtiger sei es, dass nun viele Wiener*innen von der Wohnbeihilfe profitieren würden. Bezugnehmend auf seinen Vorredner Prack betonte Niedermühlbichler, dass die Zumutbarkeitsstufen alle zwei bis drei Jahre angepasst werden sollen. Dabei sei der Unterschied zur Inflationsanpassung sehr gering und liege jährlich bei zirka zwei Euro.

Der Gesetzesentwurf wurde einstimmig beschlossen. Der Abänderungsantrag und der Resolutionsantrag der Grünen zum Thema „Wohnbeihilfereform reparieren“ erhielten nicht die notwendige Mehrheit.

Entwurf des Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien, das Wiener Kleingartengesetz 1996 und das Wiener Garagengesetz 2008 geändert werden (Bauordnungsnovelle 2023)

LAbg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) skizzierte die Schwerpunkte der Novelle und hielt fest, dass es eine differenzierte Sichtweise brauche. Daher werde die FPÖ der Novelle nicht zustimmen. Man erkenne gute Maßnahmen in der Novelle, jedoch sei manches „überschießend“ bzw. ungenügend geregelt. Denn die Änderung der Bauordnung sei eine der wichtigsten Gesetzesmaterien. Kowarik betonte in diesem Zusammenhang, dass Wien weiterwachsen werde, jedoch nicht zwingend mehr Flächen zur Verfügen hätte und die Baukosten ebenfalls steigen würden. Um diese Herausforderungen zu meistern, brauche es eine starke Wohnbauleistung. Der Kowarik kritisierte, dass das mit dieser Bauordnungsnovelle nicht gelingen könne. In der Novelle fehlt Kowarik eine Verfahrensvereinfachung bei Bauvorhaben. Die Novelle führe zu einem Mehraufwand für die MA 37 und zu einer steigenden Komplexität der Bauordnung. Auch müsse man sich mit der „Nachverdichtung im innerstädtischen Bereich“ verstärkt beschäftigen, die FPÖ hätte sich mutigere Regelungen erwartet. Kowarik kritisierte auch die Kurzzeitvermietungsregelung, hiermit treffe man jene am meisten, die sich selbst etwas aufgebaut hätten und erzeuge außerdem erheblichen Mehraufwand für die Baubehörde. Kowarik hinterfragte darüber hinaus unklare Bestimmungen zum Beispiel in Bezug auf erhaltungswürdigen Wohnbestand vor 1945 und äußerte Kritik daran, dass der Magistrat „zu lange“ brauche, um bestehende Flächenwidmungen anzupassen. Darauf müsse auch die Bauordnung reagieren, verlangte Kowarik.

LAbg. Dipl.-Ing. Selma Arapovic (NEOS) betonte, dass diese Novellierung ein Meilenstein und wichtiger Baustein zu einer nachhaltigeren und grüneren Stadt sei. Der Prozess der Novellierung habe bereits vor über einem Jahr begonnen und fand im Austausch mit Expert*innen aus dem Bauwesen statt. Damit sei eine wichtige Grundlage geschaffen worden, um Entscheidungen im Sinne der kommenden Generationen zu finden und die ökologischen und sozialen Herausforderungen der Zukunft zu meistern. Arapovic führte einige wichtige Punkte der Novelle aus, wie die Entsiegelung der Flächen, den Schutz von Bäumen, die Verpflichtung zur Installation von PV-Anlagen, die Begrünung von Fassaden oder den Schutz vor Abbruch von Bestandsgebäuden. All diese Themen seien ein Bekenntnis zur Verantwortung gegenüber „unserer Geschichte, unserer Zukunft, der kommenden Generation sowie der Umwelt“. So ermögliche man es zum Beispiel mit der Entsiegelung von Flächen, ein Stück Natur zurück in zubetonierte Innenhöfe der Stadt zu holen. Bauplätze im Wohngebiet müssen in Zukunft 40 Prozent der Fläche von unterirdischer Bebauung freihalten. Damit könne beispielsweise Niederschlagsgewässer besser versickern. Mit Fassadenbegrünungen würde nicht nur das Gebäude geschützt, sondern auch Hitzeinseln reduziert und die Artenvielfalt in der Stadt gesteigert werden. Zum Abbruchschutz für Gebäude, die vor dem 1. Jänner 1945 errichtet wurden, hielt die Arapovic fest, dass viele Bestandsgebäude Geschichte erzählen, die es zu schützen gelte, ebenso sei die damit verbundene Ressourcenschonung wichtig. Beides werde mit der Novelle verwirklicht. Arapovic meinte abschließend, dass die Novellierung ein Zeichen der Entschlossenheit sei, die Verantwortung für die Stadt, für Umwelt und für die kommenden Generationen ernst zu nehmen. (Forts.) kro

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