Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 23.11.2023:
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26. Wiener Landtag (5)

Entwurf des Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien, das Wiener Kleingartengesetz 1996 und das Wiener Garagengesetz 2008 geändert werden (Bauordnungsnovelle 2023)

LAbg. Georg Prack, BA (GRÜNE) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zur Gesetzänderung an. Laut Prack handle es sich bei der Reform um einen großen Schritt in die richtige Richtung, auch wenn sie den Wiener Grünen in einigen Punkten nicht weit genug gehe. Prack sprach zu mehreren Anträgen seiner Fraktion und forderte unter anderem einen besseren Schutz von Wohnungen vor Zweckentfremdung innerhalb und außerhalb von Wohnzonen: Der Ausnahmetatbestand sollte auf die Nutzung von Wohnungen in Wohnzonen als Tourismus-Appartements nicht anwendbar sein. Dabei sollten generell höchstens 20 Prozent der Wohnungen in einem Gebäude der gewerblichen Nutzung für kurzfristige Beherbergungszwecke offenstehen, so Prack. Weiters forderte er, dass das öffentliche Interesse, aufgrund dessen ein Ansuchen auf Abbruchbewilligung abgelehnt werden kann, um den Schutz von leistbarem Wohnraum und den Klimaschutz erweitert werden sollte. Das müsse auch in der Bauordnung verankert werden, sagte Prack. Auch die Planungsgrundlagen zur Widmung „Gebiete für geförderten Wohnbau” müssten im Hinblick auf eine breitere Anwendbarkeit für mehr leistbaren Wohnraum überarbeitet werden, aufbauend auf den Ergebnissen der Fachenquete zur Wiener Bauordnung 2022. Prack forderte zudem die Abschaffung des Stellplatzregulativs mittels Antrag.

Laut LAbg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP) habe der Prozess lange gedauert und Zwischenergebnisse seien zwar medial präsentiert worden, die Opposition habe diese aber oft erst mehrere Tage oder Wochen später erhalten. Die Opposition sei zu Beginn des Prozesses der Refomierung aufgerufen, Themen einzubringen. Jene Themen und Lösungsvorschläge, die von der ÖVP Wien eingebracht wurden, seien jedoch nicht oder nur in kleinem Rahmen behandelt worden. Somit habe die Stadtregierung die Einbindung aller Parteien nicht ernst gemeint, kritisierte Olischar. Die neue Bauordnung sei jedoch nicht „irgendein Papier“, sondern ein wesentliches Instrument der Stadt. Es gebe zwar durchaus Anpassungen, welche die ÖVP Wien gut finde. Aber der Novellierung fehle es an Reformen. Gleichzeitig sei die Bauordnung um zahlreiche Themen aufgeblasen worden, was sie §noch komplexer, unleserlicher und undurchsichtiger“ mache. Olischar hätte sich eine umfassende Reform und Entbürokratisierung gewünscht. Auch Stakeholder aus der Branche „finden dieses Säumnis schade“. Sie kritisierte zudem in der Novelle enthaltenden Widersprüche, die aufzulösen seien. Es sei auch weiterhin nicht nachvollziehbar, wie städtebauliche Verträge zustandekommen und ausgestaltet seien – diese würden nur in einem Satz erwähnt, betonte Olischar. Sie kündigte deshalb an, dass ihre Fraktion der Novelle nicht zustimmen werde. Die Stadt würde sich im neuen Gesetzentwurf „wahnsinnig viel Spielraum offen lassen“, weshalb es an Nachvollziehbarkeit und Transparenz mangle. Olischar ging zudem auf den Schutz des Weltkulturerbes an, der in die Ziele aufgenommen worden sei. Dieser sollte nun - auch in der Praxis - nachhaltig Niederschlag finden, forderte Olischar. Hinsichtlich besserer Planbarkeit müssten außerdem statt nur Ziele auch messbare Maßnahmen formuliert werden, damit diese auch überprüft werden können. Auch der Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung müsse laut Olischar hinsichtlich Transparenz und Nachvollziehbarkeit umfassend reformiert werden. Sie forderte, das Gremium besser aufzustellen, sodass es im besten Sinne arbeiten kann. Hinsichtlich mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Stadtplanung müssten mehrere Themen und Vorschläge bei der laufenden Novelle der Wiener Bauordnung berücksichtigt werden. Dabei sollten etwa Nachbesserungen insbesondere im Bereich nachvollziehbarer Entscheidungen, der Flächenwidmungspraxis, der städtebaulichen Verträge sowie beim Fachbeirat für Stadtplanung und Stadtgestaltung erfolgen. Olischar ging zudem auf den Antrag der Wiener Grünen betreffend Abschaffung des Stellplatzregulativs ein und kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an. In der Debatte rund um Mobilität müsse man sich aber auch andere Faktoren, Umstände, Zahlen und Statistiken ansehen, um die besten Möglichkeiten für Wien zu schaffen.

LAbg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) betonte, es sei der Stadtregierung bei diesem Gesetzesvorhaben wichtig gewesen, alle Fraktionen von Anfang an einzubinden. Entsprechend erfreulich sei es, dass es nun gemeinsam mit den Wiener Grünen eine große Mehrheit dafür gebe. In Bezug auf städtebauliche Verträge meinte Stürzenbecher in Richtung seiner Vorrednerin Olischar (ÖVP): Diese könnten natürlich auch innerhalb der Novelle behandelt werden, aber es sei grundsätzlich nicht das Kernelement der Bauordnung, die Verträge in allen Details zu regeln – diese habe andere wichtige Gesichtspunkte, die in dieser Novelle geregelt würden. Besonders wichtig seien die Neuerungen hinsichtlich Kurzzeitvermietungen, sagte Stürzenbecher. Großes Potenzial gebe es nun auch für die Entsiegelung in dicht bebautem Wohngebiet, unter anderem durch die Bestimmung über die Dekarbonisierung, Definition der gärtnerischen Ausgestaltung, Ausweitung der Baumpflanzungsverdichtung, Entsiegelung von Innenhöfen sowie Erleichterungen für Fassaden- und Dachbegrünungen. Wie bei allen Novellen seien auch hier Verfahrensvereinfachungen vorgenommen worden: Verfahren seien beschleunigt worden.

Auch LAbg. Mag. Heidemarie Sequenz (GRÜNE) sprach den Antrag ihrer Fraktion betreffend Stellplatzverpflichtung an: Das Zonen-Modell in der Novelle sei bereits ein Schritt in die richtige Richtung, aber die Zahl sei zu hoch, betonte Sequenz. Auch die Ausbaupläne der Wiener Linien würden nicht berücksichtigt. In der vorliegenden Novelle würde die Verpflichtung zur Stellplatzerrichtung bestehen bleiben. Diese setze jedoch strukturell weiterhin die falschen Anreize: Die Stellplatzverpflichtung sei eine einschneidende Maßnahme in der Verkehrs- sowie in der Wohnbaupolitik. Denn ein Garagenplatz würde viel kosten und werde von jenen bezahlt, die in der jeweiligen Wohnhausanlage wohnen – auch wenn sie diese nicht nutzten. Viele Garagenplätze würden somit teurere Wohnungen bedeuten, erklärte Sequenz. Das sei unfair und unsozial. Die Abschaffung sei somit eine klimasoziale Maßnahme, denn sie bedeute mehr Chancengleichheit für den öffentlichen Verkehr. Klimaschutz und leistbares Wohnen würden Hand in Hand gehen. Sequenz forderte, Garagen am Rande eines Wohnareals zu errichten. Andere Städte seien hier weiter: Etwa Hamburg hätte das Stellplatzregulativ bereits abgeschafft mit dem Grund, dass dies die Bau- und Mietkosten senke. (Forts.) exm

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