Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 23.11.2023:
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26. Wiener Landtag (6)

Entwurf des Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien, das Wiener Kleingartengesetz 1996 und das Wiener Garagengesetz 2008 geändert werden (Bauordnungsnovelle 2023)

LAbg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia (GRÜNE) meinte, dass sie dieser Novelle zustimmen werde. Allerdings wolle sie ihre Rede nutzen, um einen Antrag einzubringen, der die Begrünung der öffentlichen Räume betrifft. Die verantwortungslose Politik der vergangenen Jahrzehnte habe dazu geführt, dass die Klimaerwärmung nicht mehr aufzuhalten sei. Daher müssen sich die Städte und Länder nun an den Klimawandel anpassen. In erster Linie gehe es bei dieser Anpassung um die Gesundheit sowie Lebensqualität der Menschen und sei eine zentrale Verantwortung der Stadt, so Huem Otero Garcia. „Besonders vulnerable Personen wie Säuglinge, Schwangere oder wohnungslose Menschen sind von dem Klimawandel betroffen, denn diese können sich keine Klimaanlage oder einen Garten leisten“, hielt Huem Otero Garcia fest. „Die Klimaanpassung ist daher eine soziale Frage und die einzige Lösung gegen den Klimawandel, ist die Stadt intensiv zu begrünen.“ Leider werde aber nicht jede Straße begrünt, die vorher aufgerissen werde. Das sei eine Chance, die sinnlos vergeben werde. Es brauche daher ein Planungsinstrument, dass diese Jahrhundertaufgabe koordinierte und genau regle, wie der Wasserkreislauf oder das Grauwasser genutzt werden könne.

Lhptm-Stv.in Kathrin Gaál (SPÖ) betonte, dass diese Bauordnung zeige, wie zukunftswirksame Wohnpolitik funktioniere. Denn diese Bauordnung biete konkrete Lösungen für Herausforderungen unserer Zeit, beispielsweise durch den Erhalt leistbarer Mieten oder durch Maßnahmen, die den Klimaschutz unterstützen. Weiters werde mit dieser Bauordnung ein neuer Weg gegangen, bei dem die Opposition intensiv involviert gewesen sei, um ihre Sichtweisen in das Verfahren einzubringen. „Mein großer Dank gilt allen Beteiligten und es ist schön, dass wir zu einem solch guten Endprodukt gekommen sind“, so Gaál. „Ich schätze diese offene Kommunikation sehr und bin zutiefst überzeugt, dass wir hier ein zeitgemäßes und innovatives Instrument geschaffen haben.“

Die zwei gemeinsamen Abänderungsanträge von SPÖ, Grüne und NEOS wurden ebenso wie die Gesetzesvorlage mehrstimmig beschlossen. Alle weiteren Anträge erhielten nicht die erforderliche Mehrheit.

Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Kulturförderungsbeitragsgesetz 2000 aufgehoben wird

LAbg. Markus Ornig, MBA (NEOS) erklärte, dass es seit 1972 den Kulturschilling und sei 1998 die GIS gebe. Mittlerweile sei man aber so weit, dass das Kulturförderungsbeitragsgesetz aufgehoben werde. Für Wien bedeute das, dass die Stadt ab nächstem Jahr auf 40 Millionen Euro verzichte und die Wiener*innen nachhaltig von 70 Euro pro Haushalt pro Jahr entlastet werden. „Die Kultur verliert dabei kein Geld in den nächsten Jahren, da dieses Budget um 25 Prozent pro Jahr aufgestockt wird“, so Ornig. „Wir in der Fortschrittskoalition entlasten die Menschen in Wien und darauf können stolz sein.“

LAbg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) hielt fest, dass mit der Aufhebung des Gesetzes Geld eingespart werde. Dies würde aber nicht bedeuten, dass die Leistungen für die Kultur abgeschafft werden. Vielmehr werden die Kulturausgaben aus einem anderen Pool entnommen. So können die Menschen in Wien nachhaltig von einer guten Entlastung profitieren.

LAbg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE) betonte, dass die Lobesreden seiner Vorredner ein wenig weit greifen. Mit Ende des Jahres würde die Grundlage des Gesetzes sowieso wegfallen, daher sei die Aufhebung des Gesetzes sowieso überflüssig. „Ich hoffe aber sehr, dass auch zukünftig noch mehr Geld in den Kultursektor fließen wird“, so Margulies.

Der Gesetzesentwurf über die Aufhebung des Kulturförderungsbeitragsgesetz wurde mehrheitlich beschlossen. 

Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (62. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (70. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (69. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), das Wiener Bedienstetengesetz (24. Novelle zum Wiener Bedienstetengesetz), die Pensionsordnung 1995 (43. Novelle zur Pensionsordnung 1995) und das Wiener Bezügegesetz 1995 (20. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1995) geändert werden (3. Dienstrechts-Novelle 2023)

LAbg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ) kritisierte, dass es „nicht sehr demokratiepolitisch“ sei, Initiativanträge erst kurz vor dem Landtag zu stellen, die eigentlich in eine nähere Begutachtung gehen sollten. Daher werde die FPÖ einen eigenen Änderungsantrag einreichen.

StR Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) hielt fest, dass die Leiterin der MA 2 sehr ausführlich zu dem Thema Initiativantrag Stellung genommen und Auskunft gegeben habe, weshalb eine Änderung notwendig sei. Die Reparatur betreffe die Vordienstzeitregelung, die aufgrund einer Änderung auf EU-Ebene notwendig sei. Eine vorherige Einbringung des Gesetzesentwurfs sei nicht möglich gewesen, da die Voraussetzung des Bundes erst im Oktober vorgelegt worden sei, so Czernohorszky.

Dem Gesetzesentwurf zur Änderung der 3. Dienstrechts-Novelle 2023 wurde mehrheitlich angenommen. Der Abänderungsantrag der FPÖ zum Thema Einteilung der Karenzzeiten fand keine erforderliche Mehrheit.

Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz - WLBG geändert wird

LAbg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE) kündigte an, dass sie dem Gesetzesentwurf zustimmen werde, allerdings habe sie persönliche Bedenken, ob die Regelung zum Thema des Privatbegräbnis mit dem Aufstellen der Urne nicht zu restriktiv sei. Weiters brachte sie einen Abänderungsantrag ein, der die Inkonsistenz im Gesetz von Angehörigen betreffe. Einerseits werden Angehörigeneigenschaften definiert und auf der anderen Seite gehe es um Familieneigenschaften, so Huemer. Diese Differenzen würden zeigen, dass es eine Unterscheidung gebe zwischen verheirateten Paaren, verpartnerten Paaren sowie Lebensgemeinschaften geben. „In Wien nimmt die Zahl der Personengruppe ohne Partnertitel zu und denen wird die Chance genommen, ihren Partner oder ihre Partnerin auf dem eigenen Grundstück begraben zu lassen“, kritisierte Huemer. Dieser wachsenden Realität müsse man daher gerecht werden und durch einen Änderungsantrag Gleichstellung ermöglichen.

LAbg. Kurt Wagner (SPÖ) betonte, dass alle Angehörigen in Wien von dieser Änderung betroffen seien. Einerseits geht es um sehr technische Dinge, wie die Veränderung der Lagerung von den Toten bei Identifizierungsprozessen oder der Anatomiepraxis. Allerdings bringe diese Änderung auch eine deutliche Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Friedhöfen und der MA 15 mit sich, sagte Wagner. „Ein wesentliches Element dieser Änderung ermöglicht auch die Bestattung der Angehörigen auf dem eigenen Grundstück. Wichtig ist dabei, dass die private Grundbestattung keinen wirtschaftlichen Nutzen hat“, so Wagner.

Amtsf. StR Peter Hacker (SPÖ) ergänzte, dass der Abänderungsantrag aufgrund von juristischen Details nur schwierig durchzuführen sei. Allerdings halte er den Vorschlag für sehr schlau und werde daher im Anschluss an die Sitzung in Auftrag geben, dass man sich diesen Punkt nochmals näher anschauen werde.

Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz wurde mehrheitlich angenommen. Der Abänderungsantrag der Grünen zum Thema Angehörigeneigenschaft fand keien Mehrheit.

Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG) geändert wird

Amtsf. StR Peter Hacker (SPÖ) betonte, dass es sich hier um eine Novelle handle, die auf die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im Frühling 2023 zurückzuführen sei. So würden die Konsequenzen repariert, dass kinderreiche Familien weniger finanzielle Mittel bei der Mindestsicherung erhalten.

LAbg. Wolfgang Seidl (FPÖ) meinte, dass das Gesetz zwar „kreativ“ sei, er aber nicht einsehe, wieso sich der Landtag zum wiederholten Mal mit einem verfassungswidrigen Gesetz befassen müsse. Der Verfassungsgerichtshof habe das Wiener Mindestsicherungsgesetz als nicht verfassungskonform kritisiert und daher müsse dieses „endlich“ neu gedacht werden. „Auch mit dieser Reparatur gelingt es uns nicht, das Gesetz endlich verfassungskonform zu gestalten“, so Seidl. „Daher darf es auch nicht sein, dass jeder 14. Euro, den die Stadt Wien einnimmt, direkt an die Mindestbezieherinnen und Mindestbezieher gehen.“ Ein besonders interessanter Fakt sei für ihn zu wissen, welche Staatsbürgerschafen die Mindestbezieher*innen haben, doch das würde „immer geheim“ gehalten, sagte Seidl. (Forts.) sco

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