Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 23.11.2023:
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26. Wiener Landtag (7)

Änderung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes (WMG)

LAbg. Mag. (FH) Jörg Konrad (NEOS) sagte, man müsse vor allem auf Haushalte mit Kindern achten. Darum werde ein spezieller Eltern-Familien-Zuschuss finanzielle Einbußen abfedern. Auch Alleinerzieher*innen würden davon profitieren. Das sei eine wichtige und sinnvolle Maßnahme, meinte Konrad.

LAbg. Viktoria Spielmann, BA (GRÜNE) kündigte an, der Novelle nicht zuzustimmen. Der Paragraph, der den Mindeststandard für Paare festlege, dürfe nicht gestrichen werden. Die Novelle habe „prinzipiell“ gute Passagen, wie etwa die bessere Unterstützung von Menschen mit Behinderung. Die Stadt und der zuständige Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) hätten sich bemüht, „das Problem der Kürzungen in den Griff zu bekommen, der Eltern-Familien-Zuschuss greift aber zu kurz“. Es brauche „echte Reformen statt Flickwerk“. Spielmann forderte eine Erhöhung der Kindermindestsicherung. Jedes vierte Kind in Wien sei „arm, oder von Armut gefährdet“. Man müsse „alles dafür tun, um Kinderarmut zu bekämpfen“. Die Kindermindestsicherung müsse soweit angehoben werden, „bis sie die Höhe der Grundsicherung erreicht“. Dazu habe sie bereits einen Antrag eingebracht, nach dem die Bemessungsgrundlage für minderjährige Kinder auf die Höhe der jeweils aktuellen Armutsgefährdungsschwelle für jedes betroffene minderjährige Kind angehoben werden soll. Auch die Mietbeihilfe müsse reformiert werden, um bei den Wohnkosten besser unterstützen zu können. Das Sozialhilfegrundsatzgesetz auf Bundesebene müsse ebenfalls angepasst werden, verlangte Spielmann.

LAbg. Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM (ÖVP) erklärte, dass das gemeinsam mit der FPÖ erarbeitete Sozialhilfegrundsatzgesetz des Bundes zwischen den Menschen, die das System erhalten, und den Menschen, die auf das System zurückgreifen müssten, ein „gerechtes Verhältnis“ herstellen solle. Die Mindestsicherung bedinge einen „Pull-Faktor“, weil viele Menschen nach Wien kämen, um von den Sozialleistungen zu profitieren und es auch dazu verleite „ein Arbeitsverhältnis aufzugeben“. Das Wiener Mindestsicherungsgesetz sei laut dem Verfassungsgerichtshof „nicht gesetzeskonform“, sagte Wölbitsch. Er hätte bei der Erstellung des Wiener Gesetzesentwurfs gerne mitdiskutiert. Die Opposition sei aber nicht eingebunden worden, weshalb er der Gesetzesänderung auch nicht zustimmen könne.

LAbg. Peter Florianschütz, MA, MLS (SPÖ) meinte, es sei keine sehr komplexe Materie. Es ginge um die Frage, „wie man Armut bekämpfen“ könne. Eine Einbindung der Opposition hätte zu keinem Konsens geführt, man müsse aber in Kontakt bleiben. 100 Euro seien für Menschen, „die am unteren Rand der Gesellschaft leben, viel Geld“. Diesen Verlust könne man mit dem Eltern-Familien-Zuschuss fast gänzlich ausgleichen. Das sei ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Armut. So solle „Sozialpolitik betrieben werden“, meinte Florianschütz. Grundbedürfnisse wie Essen und Heizen seien die einzigen Bereiche in denen Mindestsicherungsbezieher*innen Geld einsparen könnten, wenn sie weniger Zuschüsse erhalten würden. Das Sozialhilfegrundsatzgesetz auf Bundesebene müsse verbessert werden. Armut zu bekämpfen sei ein progressives Projekt, „bei dem man sich nicht gegenseitig ausspielen dürfe“. In Wien gelte „Mensch ist Mensch“, unabhängig von der Herkunft, das „soll auch so bleiben“. Das Gesetz sei sozial ausgewogen und notwendig.

LAbg. Georg Prack, BA (GRÜNE) nannte das von ÖVP und FPÖ beschlossene Sozialhilfegrundsatzgesetz im Bun d einen „Ausdruck des Kampfes gegen Arme statt gegen Armut“. Die Grünen hätten in ihrer Regierungsmitverantwortung aber nachgebessert. Was das Wiener Mindestsicherungsgesetz betreffe, so ließen „sich die Bemühungen der Stadtregierung erkennen, entstehende Verluste auszugleichen“. Dennoch seien viele Menschen von diesem Ausgleich ausgeschlossen. Er kritisierte am Eltern-Familien-Zuschuss, dass dieser die „Anzahl der Kinder im jeweiligen Haushalt nicht berücksichtigt“. So würden genau jene Haushalte, die besonders armutsgefährdet wären, benachteiligt werden. Man müsse den Richtsatz für armutsgefährdete Kinder erhöhen und das Gesetz zur Gänze ausnutzen. Man könne so die entstehenden Verluste an anderer Stelle überkompensieren. Man müsse außerdem die Mietbeihilfe an das Niveau der Wohnbauhilfe anpassen.

Abstimmung: Die Änderung des Gesetzes wurde mehrstimmig beschlossen. Die eingebrachten Beschlussanträge erreichten nicht die notwendige Mehrheit.

Änderung des Wiener Museumsgesetzes (Wr. MuG)

LAbg. Stefan Berger (FPÖ) erläuterte, dass die Novelle im Wesentlichen eine Modernisierung der Organisationsstruktur betreffe. Wie die angekündigte Verbesserung von Kontrolle und Transparenz aussehen werde, „werde man dann sehen“. Im Grunde seien das nachvollziehbare Punkte. Er kritisierte die steigende Zahl von Initiativanträgen im Landtag. Die Arbeitsgemeinschaft der Wiener Bezirksmuseen sei über die Novellierung nicht informiert worden, da es kein Begutachtungsverfahren gegeben habe. Die Wiener Bezirksmuseen hätten mit dem Wien Museum Gespräche geführt, bei denen zugesichert worden sei, für die Bezirksmuseen problematische Punkte auszuklammern. Diese Punkte seien nun aber wieder in der Novelle enthalten. Darum habe er einen Absetzungsantrag und für den Fall, dass dieser abgelehnt werde, würden zwei Anträge vorbereitet, die die Streichung der betreffenden Punkte fordern. Er forderte den Wiener Landtag auf, seinem Absetzungsantrag zuzustimmen.

LAbg. Thomas Weber (NEOS) meinte, das Wien Museum müsse auf neue Beine gestellt werden. Man habe im Entwurf nun die Finanzierung adaptiert und das Kuratorium aufgewertet. Die neue Museumsverordnung mache außerdem flexibleren Statuten Platz. Die Bedenken der ARGE Bezirksmuseen würden sich leicht erklären lassen. Die Autonomie der Bezirksmuseen würde unverändert bleiben. Sie hätten aber jetzt das Recht, Unterstützung durch das Wien Museum anzufordern. Auch die Eigentumsverhältnisse der Ausstellungsstücke würden sich nicht verändern. Es gebe keine Verschlechterung, sondern nur eine Verbesserung, weshalb er die Intention der Anträge von der FPÖ nicht nachvollziehen könne.

LAbg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE) kündigte ebenfalls an, der Novelle nicht zuzustimmen. „Schwierigkeiten“ lägen in der Inventarisierung der Ausstellungsstücke der Wiener Bezirksmuseen. Hierbei sei es nicht geklärt, ob die Zuständigkeit im Wien Museum liegen würde bzw. herrsche „Angst“, dass alle Exponate ins Eigentum des Wien Museums übergehen. Berner verlas den Brief, der ARGE Bezirksmuseen an die verschiedenen politischen Fraktionen. Die ARGE, „mit sehr vielen ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen“, fühle sich „vor den Kopf gestoßen“. Außerdem sei die Regelung der neuen Führung intransparent und die Vergütung des Aufsichtsrates unklar, meinte Berner.

LAbg. Mag. Laura Sachslehner, BA (ÖVP) sprach sich gegen die Gesetzesvorlage aus. Es gebe mehrere Kritikpunkte. Die Erhaltung der Autonomie der Bezirksmuseen sei nicht klar definiert und daher ein „Lippenbekenntnis“. Die vorgeschlagenen Eigentumsrechte könnte man „überspitzt mit Enteignungsrechten bezeichnen.“ Das sei eine „Verhöhnung der ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen“. Es müsse einiges mehr für die Bezirksmuseen getan werden, verlangte Sachslehner.

LAbg. Jörg Neumayer, MA (SPÖ) dankte allen ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen der Wiener Bezirksmuseen für deren Einsatz und Engagement und auch dem Wien Museum. Es ginge darum, die „Schätze der Bezirksmuseen ordentlich zu inventarisieren, die Eigentumsverhältnisse zu klären und auch in Zukunft für die Wiener*innen zu erhalten“. Es sei die Verpflichtung des Wien Museums, die Bezirksmuseen dabei zu unterstützen. Das Gesetz aus dem Jahr 2002 müsse nun an die nun aktuellen Anforderungen angepasst werden. Das Budget sei verdoppelt worden, junge Nachwuchskurator*innen würden die Standorte vor Ort unterstützen. Die inhaltliche Arbeit müsse vom Wien Museum übernommen werden. Der Aufsichtsrat und die Vergütung würde den Bezirksmuseen keinen Nachteil bringen.

Abstimmung: Die Novelle wurde mehrstimmig angenommen. Der Absetzungsantrag der FPÖ und alle weiteren Anträge fanden keine ausreichende Mehrheit.

Die 26. Sitzung des Wiener Landtags endete um 16:23 Uhr.

Service

In der Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates (INFODAT) unter www.wien.gv.at/infodat können Reden, Debattenbeiträge, Beschlüsse, Anfragen, Anträge, Gesetzesentwürfe und Landesgesetzblätter nach verschiedenen Kriterien abgerufen werden. Dabei wird Zugriff auf die zugehörigen Videos und Originaldokumente (sofern elektronisch vorhanden) geboten. (Schluss) wei

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