Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.11.2023:
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Städtebund-Ludwig: „Nachhaltige Finanzierung der Städte sichern“
Geschäftsleitung des Österreichischen Städtebundes tagte in Wien; Forderungskatalog an die neue Bundesregierung
Die Geschäftsleitung des Österreichischen Städtebundes hat heute, Mittwoch, 29. November 2023 unter ihrem Präsidenten Michael Ludwig getagt. Themen waren unter anderem der neue FAG ab 2024, das automatisierte Zonenzufahrtsmanagement, das Informationsfreiheitsgesetz und eine nachhaltige, innovative Beschaffung.
Städtebund-Präsident Michael Ludwig zum neuen FAG: „Der Finanzausgleich ist fertig verhandelt, jetzt geht es darum, damit zu arbeiten und die kommenden Projekte auf Schiene zu bringen. An einer nachhaltigen Finanzierung für die öffentlichen Leistungen einer Stadt bleiben wir weiter dran und wir werden genau schauen, ob weitere Mittel benötigt werden“. Dies werden wir auch mit einem Forderungskatalog an die nächste Bundesregierung adressieren. Neben den vielfältigen Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge, deren Sicherstellung und Weiterentwicklung – Stichwort „Twin-Transformation“ Klimawandel und Digitalisierung – kommt dem demographischen Wandel und den damit einhergehenden Herausforderungen im Personalbereich besondere Bedeutung zu.
Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger merkt zum Informationsfreiheitsgesetz an: „Für uns ist es wichtig, dass sich der Verwaltungsaufwand und die Kosten für die kommunale Verwaltung in einem vertretbaren Rahmen bewegen. Dazu müssen die gesetzlichen Vorgaben klar und eindeutig formuliert sein. Die Mitarbeiter*innen in den Städten benötigen ausreichend Know-how und Handwerkzeug, um die Regelungen auch umsetzen zu können. Hier wird es jedenfalls Unterstützung durch den Bund brauchen.“
Österreichischer Städtebund als Interessensvertretung der Städte seit 35 Jahren in der Verfassung
Der Österreichische Städtebund und der Österreichische Gemeindebund sind seit 1988 in der Verfassung festgeschrieben (Bundes-Verfassungsgesetznovelle 1988/Art. 115 Abs. 3). Damit erhielten die beiden Interessensvertretungen nicht nur mehr Gewicht; die verfassungsrechtliche Verankerung ist auch für die kommunale Selbstverwaltung bedeutend; sie ist seit der Gemeindeverfassungsnovelle 1962 festgelegt. Im „Ermächtigungs-BVG“ von 1998 wurde schließlich der Konsultationsmechanismus und die Zustimmung zum Stabilitätspakt vereinbart. Damit werden die Städte und Gemeinden ausdrücklich im österreichischen „Drei-Ebenen-Modell“ erwähnt. Österreich ist mit der Verankerung seiner Interessenvertretungen für Städte und Gemeinden Vorbild für ganz Europa und ist seit dem Beitritt zur Europäischen Union auch befugt, kommunale Standpunkte im europäischen Gesetzgebungsprozess einzubringen. Dazu kommt, dass das Europa-Büro des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes von Beginn an in die ständige Vertretung Österreichs bei der EU integriert ist.
Landesgruppen Oberösterreich, Kärnten und Steiermark feiern 70-jähriges Bestehen
Die Landesgruppen Oberösterreich, Kärnten und Steiermark des Österreichischen Städtebundes bestehen seit 1953. Kärnten hielt am 3. November 1953 seine Landeskonferenz ab, die Steiermark am 18. November und Oberösterreich konstituierte sich am 28. November 1953. Schon damals stand der Austausch zwischen dem Generalsekretariat, den Landesgruppen und allen Mitgliedstädten sowie die kommunale Selbstverwaltung im Vordergrund. Der damalige Linzer Bürgermeister Ernst Koref sprach in einer Rede 1953 von den Gemeinden als „Kraftquelle der Wiedergeburt der Demokratie“; die kommunale Selbstverwaltung sei ein „Grundelement eines gesunden Staates“. Die Landesgruppe Kärnten feierte ihr Jubiläum mit einem Festakt; die Landesgruppe Steiermark hielt einen „Steirischen Städtetag“ ab.
Über den Österreichischen Städtebund
Der Österreichische Städtebund ist die in der Verfassung verankerte Interessenvertretung und eine starke Stimme für Städte und größere Gemeinden in Österreich. Aktuell sind es 258 Mitgliedsgemeinden. 5,5 Millionen Menschen leben in Österreich in Städten. Auch 71 Prozent der Arbeitsplätze befinden sich in Städten.
Die Geschäftsleitung ist das leitende Organ des Österreichischen Städtebundes und wird für die Dauer von zwei Jahren vom Österreichischen Städtetag gewählt. Derzeit gehören der Geschäftsleitung 22 stimmberechtigte Personen an. Mit ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen haben die vier größten im Nationalrat vertretenen Parteien auch in der Geschäftsleitung des Österreichischen Städtebundes Sitz und Stimme. Präsident des Österreichischen Städtebundes ist der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig, als Generalsekretär fungiert Thomas Weninger. Mehr Informationen: https://www.staedtebund.gv.at/
Save the date: 73. Städtetag in Wiener Neustadt von 5. bis 7. Juni 2024; www.staedtetag.at #städtetag2024
(Schluss)
Rückfragehinweis für Medien
- Elisabeth Hirt
Kommunikation Österreichischer Städtebund
Tel.: 01/4000-89990
Email: elisabeth.hirt@staedtebund.gv.at
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