Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 25.01.2024:
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29. Wiener Landtag (1)

Der 29. Wiener Landtag hat heute, Donnerstag, um 9 Uhr wie gewohnt mit der Fragestunde begonnen. 

Fragestunde

In der ersten Anfrage erkundigte sich LAbg. Mag. (FH) Susanne Haase, BA (SPÖ) bei Gesundheits- und Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) nach dem zeitlichen und finanziellen Ausbauplan von Schutzunterkünften für Frauen und Kinder in Wien.

Hacker erklärte, dass die mit der Bundesregierung vereinbarte 15a-B-VG-Vereinbarung den Ländern insgesamt 12 Millionen für die Jahre 2023 bis 2027 bereitstelle. Wien erhalte 21,74 Prozent des Gesamtbudgets. Insgesamt könne man somit zusätzliche 15 Wohnungen zur Verfügung stellen, die im „Volkshilfe Wien Hafen“ untergebracht seien. Laut Hacker sei die Vereinbarung damit eine gute zusätzliche Ergänzung zu bereits bestehenden Schutzunterkünften. Zu den bereits bestehenden Angeboten der Stadt zählen etwa 228 Plätze für Familien sowie 54 Übergangswohnungen und 113 Familienplätze, die über den Fonds Soziales Wien organisiert werden. Insgesamt würden 33 Prozent in der Wohnungslosenhilfe für Frauen und Kinder bereitgestellt. Zudem würden auch weitere Hilfsmaßnahmen dazugeschaltet. Zuerst müssten von Gewalt betroffene Frauen aufgefangen werden, erst später könnten weitere Schritte wie etwa Weiterbildung und Arbeitsplatz folgen. Die Stadt betreue betroffene Frauen auch bei allen weiteren Schritten, betonte Hacker.

LAbg. Stefan Berger (FPÖ) thematisierte in der zweiten Anfrage eine EuGH-Entscheidung zum „Kopftuchverbot“. Berger fragte Bildungs- und Integrationsstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS), inwiefern das Land Wien der Entscheidung im Kindergartenbereich folgen und das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Kleidung verbieten werde. Wiederkehr erklärte, dass sich die aktuelle Entscheidung des EuGH auf Beschäftigte und nicht auf Kinder beziehe. Somit habe die Entscheidung keine unmittelbare und mittelbare Auswirkung auf die Wiener Kindergärten. Für die Bildungsarbeit in Kindergruppen gebe es jedoch Grundsätze, die in einem Werteleitfaden festgeschrieben sind. Dieser sei für alle städtischen und privaten Kindergärten verbindlich. Mit diesem Leitfaden habe die Stadt Wien auch den Umgang mit Religion und Werten im Kindergarten festgelegt. Die Umsetzung dieses Leitfadens werde regelmäßig von der Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) und der „Kompetenzstelle Kinderschutz“ überprüft.

LAbg. Dipl.-Ing. Huem Otero Garcia (GRÜNE) informierte sich in der dritten Anfrage bei Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ), welche konkreten Maßnahmen die für den Umweltschutz zuständige MA 22 zur Sicherung des Naturdenkmales rund um den Eichenbestand im Napoleonwald in Hietzing getroffen habe. Czernohorszky betonte, dass in geschützte Naturdenkmäler nicht eingegriffen werden dürfe. Die Umweltschutzbehörde habe die Bauträgerin daher über die Nähe des Bauprojektes zum „Naturdenkmal Napoleonwald“ und die damit verbundenen Auflagen für ein etwaiges Bauvorhaben informiert. Die Umweltschutzbehörde habe der Bauträgerin damit verbunden die Bedingungen rund um notwendige Gutachten, unter anderem betreffend Wurzelverlaufs der Eichen, vorgegeben. Auch die Wiener Gewässer (MA 45) würden betreffend Grundwasserspiegels hinzugezogen. Die Untersuchungen und notwendigen Gutachten seien derzeit noch nicht abgeschlossen, aus diesem Grund wurde das Bauvorhaben nicht begonnen. Die Stadt Wien setze bei jedem Bauvorhaben auf strenge Verfahren und Kontrollen. Naturschutz sei ein übergeordnetes Ziel, daher seien diese strengen Verfahren absolut notwendig, unterstrich Czernohorszky.

In der vierten Anfrage wollte LAbg. Sabine Keri (ÖVP) von Bildungs- und Integrationsstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) wissen, wie vielen jener Familien, die sich während der laufenden Legislaturperiode aktiv zur Erziehungsunterstützung an die Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) gewandt haben, die Kinder abgenommen worden seien. Wiederkehr stellte klar, dass die Herausnahme von Kindern aus ihren Familien immer das letzte Mittel, sehr wohl aber ein Mittel sei, um Kinderschutz zu garantieren. Die Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe hätten vergangenes Jahr 12.500 Gefährdungsabklärungen durchgeführt. 3.200 Familien hätten ambulante Hilfen zur Erziehung in Anspruch genommen. Bei 657 Fällen kam es zu einer „vollen Erziehung“ etwa in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder durch Pflegeeltern. Die Auflage sei Prävention vor „voller Erziehung“. Für Sozialarbeiter*innen gelte das Vieraugen-Prinzip. Die Letztentscheidung liege bei Gerichten, erklärte Wiederkehr. Die Stadt arbeite zudem an einer Novelle des Kinderschutzgesetzes, das ein Kinderschutzkonzept für alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe vorsehe. Auch externe Beratungsstellen seien hier aufgeführt. Wichtig sei es, dass Kinder jegliche Form von Unterstützung und Ansprechpartner*innen hätten, betonte Wiederkehr.  (Forts.) bon

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