Klimaschutznovelle des Wiener Baumschutzgesetzes ist in Kraft

Bestand besser abgesichert – Erleichterungen bei Ersatzpflanzungen

Die im Jänner beschlossene Klimaschutznovelle des Wiener Baumschutzgesetzes wurde heute, am 16.4. 2024 kundgemacht. „Schutz und Pflege der Wiener Bäume werden dadurch deutlich verbessert“, erläutert dazu Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky. „Einerseits wird nun unter anderem die Ausgleichsabgabe bei Fällungen erhöht – gleichzeitig aber auch die Möglichkeit von Ersatzpflanzungen deutlich erleichtert. Wir erwarten dadurch, dass die für Antragsteller*innen nun deutlich günstigeren Ersatzpflanzungen dazu führen, dass in Wien mehr Bäume gepflanzt werden, was in Zeiten der Klimaanpassung von größter Bedeutung ist.“

Wien ist schon jetzt eine der grünsten Städte weltweit: Allein die Wiener Stadtgärten betreuen mehr als 500.000 Bäume und mehr als 1.000 Parks und Grünräume. „Grünflächen mit Bäumen haben viele Funktionen: Sie beeinflussen das Kleinklima positiv, verbessern die Luftqualität, kühlen und ihr Schatten bietet Schutz vor großer Hitze“, so Czernohorszky. „Deshalb haben wir uns das Ziel gesetzt, Grünraum zu schützen, auszubauen und so zu gestalten, dass die Folgen des Klimawandels weniger zu spüren sind. Dabei spielt auch das Wiener Baumschutzgesetz eine wichtige Rolle!“

Bäume effektiver und länger schützen

Mit der Novelle will die Stadt in erster Linie dafür sorgen, „dass mehr Bäume geschützt und weniger gefällt werden und die nachgepflanzten Bäume eine noch höhere Qualität haben – und damit mehr Klimawirkung entfalten“, so Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky.

Konkret gibt es im neuen Gesetzestext eine Präzisierung des Begriffs „Obstbaum“ mit dem Ziel, mehr Baumarten unter Schutz zu stellen – zum Beispiel den Schwarzen Holunder oder den Maulbeerbaum.

Weiters sollen Ersatzbäume rascher „klimawirksam“ werden, zum Beispiel durch die Vorschreibung größerer Ersatzbäume mit größerem Kronenvolumen oder durch die Möglichkeit zur Pflanzung von „XL-Bäumen“.

Neu ist auch die Ausweitung der Möglichkeiten für Ersatzpflanzungen – nicht nur wie bisher im Umkreis von 300 Metern, sondern künftig im ganzen betroffenen Bezirk. Dadurch soll es insgesamt zu mehr punktuellen Entsiegelungen und mehr gepflanzten Ersatzbäumen kommen.

Gegen rechtswidriges Verhalten wird die Stadt noch schärfer vorgehen – zum Beispiel durch die Möglichkeit der Vorschreibung von Wiederherstellungsmaßnahmen und durch eine Erhöhung der Verwaltungsstrafen (auf max. 70.000 Euro) sowie durch eine Hemmung der Verfolgungs- und Strafbarkeitsverjährung.

Ausgedehnt wird auch die Frist, bis eine Ersatzpflanzung als erfüllt gilt – und zwar von fünf auf zehn Jahre: Dadurch wird der Bestand der Ersatzbäume länger gesichert.

Mehr Geld für Baumschutz

Durch die Anhebung der Ausgleichsabgabe soll auch mehr Geld für den Baum- und Klimaschutz zur Verfügung stehen: Die Abgabe war seit 1998 nicht erhöht worden – sie wurde daher von 1.090 Euro auf 5.000 Euro angehoben und soll künftig auch valorisiert werden.

Wird eine bewilligte Baumentfernung nicht innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des Bescheides durchgeführt, erlischt die erteilte Bewilligung. Damit soll jahrelanges „Vorrätighalten“ von Fällungsbewilligungen verhindert werden.

„Mit der Klimaschutznovelle des Wiener Baumschutzgesetzes haben wir einen großen Schritt in Richtung Klima-Anpassung unserer Stadt gemacht: Jedes Mehr an Grün trägt dazu bei, die heißer werdenden Sommer erträglicher zu machen und die Erholungsmöglichkeiten innerhalb Wiens weiter zu verbessern“, so Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky abschließend.

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