31. Wiener Landtag (1)

Der 31. Wiener Landtag hat heute, Mittwoch um 9 Uhr, wie gewohnt mit der Fragestunde begonnen.  

Fragestunde

In der ersten Anfrage thematisierte LAbg. Sabine Keri (ÖVP) das neu geplante Dokumentationssystem für die Wiener Kinder- und Jugendhilfe und fragte Jugendstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS), ab wann dieses einsatzfähig sein wird und ob dieses „transparente Antworten auf essentielle Fragen“ ermögliche. Die Wiener Kinder- und Jugendhilfe führe zu jedem Kind eine sehr genaue, penible Dokumentation, sagte Wiederkehr. Daten und Informationen könnten daher aus dem jeweiligen Akt entnommen werden. Aufgrund von komplexen Verfahren und der Notwendigkeit der Dokumentation sei die Erhebung von aktuellen Zahlen und Fakten zum Teil sehr aufwendig: Manches könne noch über bestehenden Systems erhoben werden, aber manche Anfragen seien - auch über das neue System - nicht immer sofort darstellbar. Gewisse Anfragen könnten zudem nicht von der Wiener Kinder- und Jugendhilfe beantwortet werden, sondern nur von Gerichten: Wiederkehr verwies darauf, dass nicht jeder Antrag von den Gerichten übermittelt werde. Eingebrachte Anträge würden zudem immer wieder zurückgezogen oder zum Teil nicht zugelassen. Entsprechend könne die Wiener Kinder- und Jugendhilfe nicht alle an sie gerichteten Anfragen beantworten bzw. zu jedem Zeitpunkt alle Daten analysieren oder zur Verfügung stellen. Zu bestimmten Stichtagen seien nach Jahresende im Jahresbericht der Wiener Kinder- und Jugendhilfe alle Daten, Zahlen und Statistiken zu finden, unter dem Jahr seien Auskünfte jedoch zum Teil schwierig. Laut Wiederkehr würden bis 2026 alle EDV-Systeme der Wiener Kinder- und Jugendhilfe modernisiert. Das Projekt sei sehr „komplex und umfangreich“. Ziel sei eine zeitgemäße Lösung und auch die einfachere Datenerfassung und -evaluierung. Bis 2026 könne die Wiener Kinder- und Jugendhilfe bestehende Systeme verwenden.

Die zweite Anfrage richtete sich an Mobilitätsstadträtin Ulli Sima (SPÖ). LAbg. Katharina Weninger, BA (SPÖ) fragte, ob eine Realisierung des Projekts „verkehrsberuhigte Innere Stadt“ auf Wiener Landesebene rechtlich umsetzbar ist, nachdem es dahingehend keine weitere Unterstützung seitens des zuständigen Bundesressorts gebe. Sima zufolge brauche dieses Projekt als Grundlage eine Novelle der Straßenverkehrsordnung. Die Gespräche seien vor über drei Jahren mit der Bundesregierung aufgenommen worden. Die Stadtregierung bemühe sich gemeinsam mit dem Bezirk seit langer Zeit um die Umsetzung des Projekts und habe lange auf eine gesetzliche Grundlage von der Bundesregierung gewartet. Mit der „verkehrsberuhigten Inneren Stadt“ würden tausende Einfahrten pro Tag und auch die Stellplatzauslastung auf den Oberflächen reduziert werden: Über ein Viertel der Parkplätze würden dann nicht mehr gebraucht. So gebe es mehr Platz für Begrünung und damit eine erhöhte Lebensqualität im ersten Bezirk. Bei dem geplanten Kamera-basierten System gehe es nicht um eine 24h-Videoüberwachung, sondern um Fotos von Kennzeichen von Fahrzeugen. Diese würden aber sofort gelöscht, wenn ein Fahrzeug in eine Garage fährt oder den ersten Bezirk wieder verlässt. Auch die Polizei würde dieses System bevorzugen. Fotokameras zur Verkehrsüberwachung seien in Österreich üblich, etwa im Zuge der Vignettenüberprüfung auf Österreichs Autobahnen. Im Entwurf der neuen Straßenverkehrsordnung sei nun vorgeschrieben gewesen, die Kameras müssten während Demonstrationen verhängt werden – bei etwa 2.000 Demonstrationen im Jahr in der Wiener Innenstadt wäre das „absurd“, kritisierte Sima. Das Thema Datenschutz sei ausreichend behandelt worden: So sei etwa ein Gutachten dazu gemeinsam mit dem Städtebund und der Bundesregierung in Auftrag gegeben worden. Warum die Grünen das immer noch verhindern, sei nicht nachvollziehbar, so Sima. „Das ist das klassische Zuwarten bis zur Nationalratswahl, aber die Hoffnung stirbt zuletzt“, schloss Sima.

LAbg. Wolfgang Seidl (FPÖ) wollte in der dritten Anfrage von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) wissen, ob in den kommenden fünf Jahren durch den Finanzausgleich mehr Geld für das Wiener Gesundheitssystem zur Verfügung stehen wird und wohin dieses Geld schwerpunktmäßig fließen werde. Hacker sagte, der Finanzausgleich regle die Verteilung der finanziellen Mittel zwischen Bund, Länder und Gemeinden. Er soll sicherstellen, dass alle Gebietskörperschaften mit jenen Mitteln, die sie benötigen, um ihre Aufgaben zu erfüllen, ausgestattet sind. Gleichzeitig mit dem Finanzausgleich für die Periode 2024 bis 2028 sei ein neuer Artikel in der 15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens abgeschlossen worden, die im Wesentlichen eine Fortschreibung der bisherigen Finanzierungsmechanismen sicherstelle. Im Artikel 31 dieser Vereinbarung hätten sich laut Hacker die Gebietskörperschaften darauf geeinigt, für die Periode 2024 bis 2028 zusätzliche Mittel für folgende Bereiche zu definieren: Für die gesamte Laufzeit seien 1,5 Milliarden Euro zur Stärkung des niedergelassenen Bereichs bzw. für die Sozialversicherung vorgesehen – diese Mittel seien dem quantitativen und qualitativen Aufbau des niedergelassenen Bereichs gewidmet. Der zweite definierte Bereich sei der Stärkung des spitalsambulanten Bereichs und Strukturformen gewidmet: Hier seien für die gesamte Periode drei Milliarden Euro vorgesehen. Hacker nannte weitere definierte Bereiche: eHealth und Digitalisierung (255 Millionen über die gesamte Laufzeit), Gesundheitsförderung (300 Millionen Euro über gesamte Laufzeit), Impfen bzw. die schrittweise Umsetzung eines umfassenden öffentlichen Impfprogramms (450 Millionen Euro über gesamte Laufzeit) und Medikamente (15 Millionen Euro über gesamte Laufzeit). Diese Beträge würden laut Hacker für ganz Österreich und die gesamte Periode 2024 bis 2028 gelten. Das bedeute für Wien, dass diese Mittel mit dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel umgerechnet werden müssten. Dieser sei festgelegt in den Vereinbarungen zur Finanzierung des Gesundheitswesens. Der Bevölkerungsschlüssel sei in Wien höher, weil die Stadt in einigen Versorgungsbereichen überregionale Versorgungsaufgaben habe. Die Detailfestlegungen hätten jedoch noch nicht stattgefunden, so Hacker.

Auch die vierte Anfrage war an Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) gerichtet. LAbg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE) fragte, auf welchem Weg jene Bedingungen und Aufgaben erarbeitet und erfüllt werden, die an die Auszahlung des Finanzausgleichs geknüpft sind. Hacker verwies auf die ähnlichen Inhalte der beiden Anfragen und wiederholte einige Ausführungen seiner vorigen Beantwortung, etwa zum Ziel des Finanzausgleichs, zur abgeschlossenen 15a-Vereinbarung und zur Regelung der Mittel im Artikel 31. Hacker hob hier zwei definierte Bereiche vor: Einerseits jenen zur Stärkung des niedergelassenen Bereichs, dessen Mittel dem quantitativen und qualitativen Aufbau des niedergelassenen Bereichs gewidmet seien. Im Rahmen des Zielsteuerungsvertrages würden hier die Kriterien für die Mittelverwendung festgelegt. Die Operationalisierung, also die Ziel- und Wirkungsbeschreibung der geplanten Maßnahmen, sowie die Umsetzung würden dann getrennt auf Bundes- und Landesebene in den jährlich von der Bundeszielsteuerung zu beschließenden Jahresprogrammen als Rahmen und danach auf der Ebene zur Landeszielsteuerung erfolgen. Zudem ging Hacker auf den definierten Bereich zur Stärkung des spitalsambulanten Bereichs ein: Diese Mittel seien insbesondere für den Auf- und Ausbau von spitalsambulanten Angeboten und die Fortführung von bestehenden und initiierten Vorhaben vorgesehen. Ziel sei es, den stationären Bereich zu entlasten, zu ergänzen oder zu ersetzen. Im Rahmen des Zielsteuerungsvertrags würden hier die Kriterien für die Mittelverwendung festgelegt. Danach erfolge die operationale Ausrollung über den Gesundheitsfonds und die Interaktion zwischen den Trägern der Gesundheitsdienste. Hacker betonte, die Stadt werde „Wien-spezifische“ Schwerpunkte und Leistungen in der Landeszielsteuerung definieren, nachdem die grundlegenden österreichweiten Zielsetzungen auf Ebene der Bundeszielsteuerung festgelegt wurden. (Forts.) exm

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