31. Wiener Landtag (4)

Dringliche Anfrage der Grünen an Landeshauptmann Ludwig

Nach Beendigung der Tagesordnung beantwortete Landeshauptmann Michael Ludwig (SPÖ) eine dringliche Anfrage der Grünen Rathausfraktion betreffend „Wiener Wohnbauförderung“.

LAbg. Georg Prack, BA (GRÜNE) lieferte die Begründung für die „Dringliche“. Es gehe darum, den Druck aus dem Wohnungsmarkt zu nehmen und den Konjunkturmotor anzukurbeln. Damit zitierte Prack eingangs den damaligen Wohnbaustadtrat Michael Ludwig aus dem Jahr 2013 – „dem sei nichts mehr hinzuzufügen“. Prack hielt fest, dass die Rückkehr zu Zweckförderungsmitteln keine Auswirkung für die Stadt haben würde. So seien 2013 noch 620 Millionen Euro für den geförderten Wohnbau eingesetzt worden. Das habe sich grundlegend geändert, so Prack. So wurden im Zeitraum von 2020 bis 2022 ein Drittel der Einnahmen der Wohnbauförderung nicht für die Wohnbauförderung ausgegeben, „sondern für etwas völlig anderes verwendet“. Das wäre so, als würde man Pensionsversicherungsbeiträge für die Kinderbetreuung verwenden, argumentierte Prack. Beiträge in andere Bereiche zu verschieben, wäre unvorstellbar, jedoch werden bei der Wohnbauförderung Beiträge „munter zweckentfremdet“. Das stelle ein massives Problem für den leistbaren Wohnungsbau dar. Als „Ursache des Übels“ verwies Prack auf die Abschaffung der Zweckbindung auf Bundesebene. So wurden Milliarden Euro an Wohnbaufördergelder zweckentfremdet. Er hielt fest, dass Wien im Gegensatz zu Niederösterreich keine Gelder verspekuliert habe, aber das System geschwächt wurde und hunderte Millionen Euro zweckentfremdet wurden. Damit fehle leistbarer Wohnraum und der soziale Wohnraum würde massiv geschwächt. Von 2020 bis 2022 wurden nur 25 Prozent der Förderungssumme für den geförderten Wohnbau investiert, jedoch würden zwei Drittel der Wiener*innen in geförderten Wohnungen leben. „Die Stadt hält nicht mit dem Bevölkerungswachstum Schritt“, betonte Prack und hielt fest: „Die sinkenden Ausgaben auf 390 Millionen Euro in den letzten drei Jahren stellen massive Kürzung der Wohnbauförderung dar“. Hierbei sei die Inflationswirkung bzw. das Wachstum der Stadt noch gar nicht miteinberechnet. Eine Zweckbindung der Wohnbauförderung sei rasch und einfach umzusetzen und in einem Landesgesetz regelbar. Es brauche dafür nur ein „Wollen“ der Regierenden.

Lhptm Dr. Michael Ludwig (SPÖ) wies in seiner Beantwortung eingangs darauf hin, dass Wien auch in Krisenzeiten am Ausbau des international renommierten Wiener Wohnbaumodells festgehalten habe. Dass das Jahr 2022 ein schwieriges für die Bauwirtschaft war, sei unbestritten. Deswegen habe Wien bereits im Mai 2022 als erstes Bundesland die Wohnbauförderungen angehoben, damit im geförderten Wohnbau weiter gebaut werden konnte. „Klares Ziel ist es, die Förderungen so attraktiv zu gestalten, dass die zur Verfügung stehenden Mittel auch abgerufen werden“, hielt der Landeshauptmann fest. So habendas Land Wien bereits im Oktober 2023 in Zeiten „eines starken Zinsanstieges“ unverzinste Landesdarlehen gewährt. Mit der Novelle der Neubauverordnung sei damit ein „weiterer Meilenstein am Weg in die Zukunft des sozialen Wohnbaus gesetzt worden“, betonte Ludwig dazu. Um den sozialen Wohnbau weiterzuentwickeln, müsse Wohnbauträger weiterhin kostendeckendes Bauen ermöglicht, Baulücken geschlossen und kleinteiliges Bauen verstärkt gewährleistet werden. Damit werde sichergestellt, dass es auch in Zukunft zu keinem Ausverkauf des sozialen leistbaren Wohnraums komme und das besonders kostengünstige Modell der SMART-Wohnungen abgesichert werde.

Bezugnehmend auf das Thema Bestandsgebäude, hielt Ludwig fest, dass die neue Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung den nachhaltigen Ausstieg aus Gas fördere, die Lebensqualität im Gebäudebestand erhöhe und zusätzlich die Bauwirtschaft stimuliere. Zusätzlich gebe es mit der „Dekarbonisierungsprämie“ erstmals auch eine Unterstützung für Mieterinnen und Mieter, um einen Anreiz zu schaffen, den Weg „Raus aus Gas“ mitzugehen. „Denn die Frage der nachhaltigen Energieversorgung ist auch eine soziale Frage“, betonte Ludwig dazu. Durch die „Wohnbauoffensive 2024+“ würde zusätzlicher leistbarer Wohnraum in Form von gefördertem Wohnbau entstehen. Aktuell würden sich bereits 7.400 geförderte Wohnungen in Wien in Bau und weitere 8.700 in Planung befinden. Dies entspreche einem Bauvolumen von ca. 2,8 Milliarden Euro und „sichere tausende von Wiener Arbeitsplätzen“. Außerdem würden durch Bauträgerwettbewerbe des wohnfonds_wien weitere 6.100 Wohnungen in Umsetzung gebracht werden. „Mit all diesen Maßnahmen wird die durch die Krise getroffene Bauwirtschaft gestützt. Damit stellt sich Wien den schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen mit der vollen Kraft einer prosperierenden Metropole entgegen“, betonte der Landeshauptmann.

Zum Thema Budgetzahlen sagte Ludwig, dass bei langfristiger Betrachtung der Ausgaben für die Wohnbauförderung festgestellt werden könne, dass die Ausgaben des Landes Wien im Durchschnitt maßgeblich über den Einnahmen liegen würden. Lediglich in von einer Rezession der Bauwirtschaft gekennzeichneten Krisenjahren sei dies anders. Es gebe daher keinen Abfluss von Mitteln. Die Rückflüsse aus gewährten Wohnbaudarlehen seien in ihrer Höhe unterschiedlich, da viele gemeinnützige Wohnbauträger in der Vergangenheit Wohnbaudarlehen teilweise vorzeitig getilgt haben.

Zur Abholung der Fördermittel verwies Ludwig auch auf nicht-finanzielle Gründe, wie etwa UVP-Verfahren, Lieferengpässe, Fachkräftemangel und Partizipationsprozesse, welche allesamt zu einer Verzögerung der Baubeginne führen können. Zudem spiele in unterschiedlichen Phasen auch die eigene Wirtschaftlichkeit der Bauträger eine Rolle. Weiters sei die Auszahlung der Wohnbauförderung, da es sich insbesondere bei der Neubau- und der Sanierungsförderung um eine Objektförderung handle, an die tatsächliche Errichtung bzw. Sanierung von Wohnhäusern gekoppelt.

Bezugnehmend auf die Jahre 2020 bis 2022 betonte Ludwig, dass diese Jahre hohen konjunkturellen Schwankungen unterlegen seien, die nicht zuletzt auf die COVID-19-Krise, weltpolitische Konflikte und damit einhergehende Lieferengpässe zurückzuführen waren. Die grundsätzlich vorhandenen Fördermittel seien daher nicht in vollem Umfang abgerufen worden oder konnten mangels Baufortschritten nicht ausbezahlt werden. Im Jahr 2023 wurden für 6.592 Wohnungen Baubewilligungen erteilt und für die Errichtung von 2.846 Wohnungen Förderungen bewilligt.  Abschließend hielt der Landeshauptmann fest, dass eine gesetzliche Regelung nicht als erforderlich erachtet werde, da es grundsätzlich die Intention des Landes Wien sei, die vorhandenen Fördermittel entsprechend zu verwenden. (Forts.) kro

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