Städtebund verlangt langfristige Finanzierung des ÖPNV

Verkehrsausschuss tagte in Wien

In den vergangenen beiden Tagen (23./24. April) hat der Verkehrsausschuss des Österreichischen Städtebundes unter dem Vorsitz von Harald Ludwig, Vizebürgermeister in St. Pölten in Wien getagt.

Dazu Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger: „Die Städte nehmen eine zentrale Rolle bei der Mobilitätswende ein und können maßgeblich zur Zielerreichung beitragen. Neben der Förderung von Rad- und Fußverkehr müssen die Städte ihre Öffi-Angebote erweitern, ausreichend Infrastruktur bereitstellen und ihre Flotten auf umweltfreundliche Antriebe umstellen. Städtebund-Verkehrsausschuss-Vorsitzender Harald Ludwig ergänzt: „Nur, wenn alle Gebietskörperschaften zusammenwirken, schaffen wir die dringend erforderliche Mobilitätswende und vermeiden 9 Mrd. Euro für den Ankauf von Emissionszertifikaten.“

Die Verkehrsstadträt*innen der österreichischen Städte sind heute anlässlich des Verkehrsausschusses des Österreichischen Städtebundes in Wien zusammengekommen, um über Forderungen an ein nächstes Regierungsprogramm im Verkehrsbereich zu beraten.

Forderungen zur Dekarbonisierung und EBIN

Allein in den großen Landeshauptstädten werden nach Erhebungen des Städtebundes bis 2030 Investitionsbedarfe für Flottenerneuerung, Angebotsausweitungen und Kapazitätsausweitungen im öffentlichen Verkehr in Höhe von ca. 8,7 Mrd. Euro ausgemacht. Allerdings stehen die Städte derzeit aufgrund steigender Fahrgastzahlen (Klimaticket) und bundesrechtlicher Erfordernisse zur Umrüstung ihrer Fuhrparks aufgrund des Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetzes dermaßen unter Druck, dass die erforderlichen Infrastrukturinvestitionen hintangestellt werden, um den laufenden Betrieb decken zu können. Im städtischen ÖV wachsen die Ausgaben doppelt so schnell wie die Einnahmen. Die Städte brauchen daher heute Planungssicherheit und ausreichend finanzielle Mittel, um die Investitionen in den Ausbau der Angebote, und Kapazitäten im Öffentlichen Verkehr, aber auch der Infrastruktur in Angriff nehmen zu können.

Der Österreichische Städtebund fordert gezielte finanzielle Unterstützung zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetzes (SFBG):

  • Es muss sichergestellt werden, dass alle Städte, die den Vorgaben des SFBG (Straßenfahrzeugbeschaffungsgesetz) unterliegen, Zugang zu einer Förderung haben
  • Die EBIN-Busförderung muss weiterentwickelt und verstetigt werden, um den tatsächlichen Bedürfnissen besser Rechnung zu tragen. 
  • Kurzfristig Etablierung einer Förderschiene für städtische Busbetriebshöfe neben dem EBIN-Programm, das primär die Fahrzeuganschaffung fördert.  

Überarbeitung des Klimabonus

Der Österreichische Städtebund fordert eine Überarbeitung des „Regionalen Klimabonus“; er bietet keinen Anreiz für den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel und ist daher ein falsches Signal. Konkret bekommen Menschen im „peripheren ländlichen Raum 200 Euro; das ist teilweise doppelt so hoch, wie jener für Städter*innen. Dabei ist die Stadt die klimafreundlichste Siedlungsform. Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger abschließend: „Wir wünschen uns eine Überarbeitung des Klimabonus. Eventuell könnte im Zuge dessen überlegt werden, einen Anteil der CO2-Abgabe zum Ausbau des Umweltverbundes zu verwenden (Volumen 2024: 1,3 Mrd. Euro).“

Automationsunterstütze Zufahrtskontrolle

„Jede Verkehrsberuhigungsmaßnahme ist nur so gut, wie deren Einhaltung auch kontrolliert werden kann“, sagt der Linzer Vizebürgermeister Martin Hajart, zuständig für Verkehr. Der Österreichische Städtebund und 25 seiner Mitgliedstädte sprechen sich für eine automationsunterstützte Zufahrtskontrolle nach dem Vorbild italienischer Innenstädte aus. Dabei sollen Flächen und bestehende Fahrverbote, die dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten sind durch Foto- bzw. Kennzeichenerfassung (automatisierte Zufahrtskontrolle) vom Autoverkehr freigehalten werden. Ein Vorschlag für eine Änderung der StVO, die automationsunterstützte Zufahrtskontrolle unterstützt, wurde am 16. Februar 2024 von Bundesseite an 16 Institutionen verschickt; es gab dazu auch einen „Runden Tisch“. Dennoch fehlt eine Regelung zur automationsunterstützen Zufahrtskontrolle im Initiativantrag zur 35. StVO-Novelle.

Websites des Österreichischen Städtebundes zur automationsunterstützten Zufahrtskontrolle, Stellungnahme zur 35. StVO-Novelle und Tempolimits & Tempokontrollen:

https://www.staedtebund.gv.at/themen/mobilitaet/automatisierte-ein-und-zufahrtskontrollen/

https://www.staedtebund.gv.at/fileadmin/USERDATA/themenfelder/mobilitaet/Dateien/FINAL_Staedtebund_35StVO_Novelle_Stellungnahme.pdf

https://www.staedtebund.gv.at/themen/mobilitaet/tempolimits-tempokontrollen/ 

Regelungen für E-Scooter

Um Rad- und Fußverkehr sicher auf den ihnen zur Verfügung stehenden Flächen führen zu können, bedarf es für E-Scooter dringender Anpassungen der gesetzlichen Regelungen. Um die Sicherheit zu gewährleisten, sollte das Geschwindigkeitslimit auf 20 km/h herabgesetzt werden. Zudem ist eine Erhöhung des Alterslimits erforderlich. „Schnelle rein elektrisch betriebene Räder, Scooter und Mopeds stellen zunehmend eine Gefahr für den herkömmlichen Rad- und Fußverkehr dar. Die hohen Geschwindigkeiten bedeuten vor allem für Kinder und eingeschränkte Personen ein erhöhtes Konflikt- und Gefahrenpotential. Daher ist eine Entflechtung dieser Verkehrsteilnehmer*innen notwendig. Eine Regelung auf nationaler Ebene ist die Voraussetzung, es sollten eigene Regeln für E-Scooter gesetzlich verankert werden. Nur so kann eine einheitliche und sichere Nutzung der Mikromobilität in ganz Österreich gewährleistet werden,“ betont die Vizebürgermeisterin der Stadt Graz Judith Schwentner, ebenso für Verkehr zuständig. 

Gehbehinderten-Parkausweise

Öffentlicher Raum ist knapp und sollte daher sorgsam für jene reserviert werden, die auf einen eigenen Stellplatz angewiesen sind. Leider kommt es bei den Gehbehindertenparkplätzen vermehrt zu missbräuchlicher Nutzung. In diesem Bereich brauchen die Städte schnell eine nationale Umsetzung, um die missbräuchliche Verwendung der Ausweise hintanzuhalten: der QR-Code soll vorne und hinten angebracht werden, um Verfahren wegen Falschanbringung hintanzuhalten, ein Foto der Ausweisinhaber*innen auf der Rückseite soll bleiben; und zudem soll eine digitale Form des Ausweises ermöglicht werden.

Weitere Themen waren unter anderem: die Ausbauoffensive des Wiener Radverkehrs, die Präsentation der neuen Förderrichtlinien für Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur und Mobilitätsmanagement von klimaaktiv mobil, Diskussionen zur 35. StVO-Novelle, der Mobilitätsplan 2024 der Stadt Graz und EU-CO2-Standards für Hersteller von schweren Nutzfahrzeugen inklusive vergaberechtlicher Regelungen für die Beschaffung von Stadtbussen sowie Förderprogramme des BMK.

(Schluss)

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