Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 17.05.2024:
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EU-Renaturierungs-Verordnung – Czernohorszky: „Wien setzt sich für gemeinsame Neubewertung durch die Bundesländer ein!“

Vorstoß von Wien und Kärnten, „ob Länder dem vorliegenden Vorschlag nicht doch zustimmen können“

„Wien hat die EU-Renaturierungs-Verordnung inhaltlich immer positiv gesehen! Gerade auch, weil wir in Wien in vielen Bereichen schon seit langem vorzeigen, wie Arten- und Lebensraumschutz funktioniert“, betonte heute Wiens Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky zum Vorstoß von Bürgermeister Michael Ludwig und Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser zur EU-Renaturierungs-Verordnung. „Auf EU-Ebene hat sich einiges getan: Viele Bedenken der Länder konnten gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag zerstreut werden. Deshalb unterstütze ich den Vorschlag unseres Bürgermeisters sehr, dass es hier nun auch auf Seiten der Bundesländer Bewegung geben soll!“

So haben Wien und Kärnten die Vorsitzende der LH-Konferenz ersucht, eine Sitzung einzuberufen, „damit die Bundesländer die Sache gemeinsam neu bewerten können,“ so Czernohorszky. „Und zwar konkret in die Richtung, ob die Länder dem vorliegenden Vorschlag nicht doch zustimmen können - natürlich in Verbindung mit der Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel seitens des Bundes!“

Biodiversitätskrise als große Herausforderung 

Die Dringlichkeit bei diesem Thema sei jedenfalls gegeben: „Die Biodiversitätskrise - der weltweite Rückgang der Artenvielfalt - ist neben der Klimakrise die zweite große Herausforderung der nächsten Jahrzehnte: In Europa ist ein Fünftel aller Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht“, so der Klimastadtrat. „Wien hat das schon vor langem erkannt und nimmt in Sachen Biodiversität eine Vorreiterrolle ein.“

Beispiele dafür seien die Wiener Wald- und Wiesen-Charta, der intensive Ausbau der Grünräume und viele Projekte „wie die naturnahe Bewirtschaftung unserer Wälder und Wiesen“, so Czernohorszky. „Erst kürzlich haben wir auch ein neues Projekt, den ‚Park der Artenvielfalt‘ im 22. Bezirk, präsentiert! Umso wichtiger ist mir, dass es hier auch österreichweit ein Bekenntnis zu den EU-Zielen beim Arten- und Lebensraumschutz gibt – dafür werde ich Überzeugungsarbeit leisten!“

Wichtige Klarstellungen in neuem Verordnungstext 

Auf europäischer Ebene konnten vor kurzem wesentliche Veränderungen und Entschärfungen bei der geplanten EU-Renaturierungs-Verordnung erreicht werden:

So wurde klargestellt, dass es sich bei den Zielsetzungen um EU-weite Ziele handelt, zu denen die Mitgliedstaaten ihren Beitrag leisten. Die Mitgliedstaaten können ihren Beitrag auf ihre Gegebenheiten angepasst leisten.

Die Priorisierung von Natura 2000-Gebieten bei der Wiederherstellung von Land-, Küsten- und Süßwasserökosystemen schafft Erleichterungen für die Bundesländer, da bereits jetzt Maßnahmen in den Natura 2000-Gebieten gesetzt werden.

Weitere Flächen– für die Neu- bzw. Wiederetablierung von Lebensräumen – werden nur dort benötigt, wo es für die Erreichung des guten Zustands erforderlich ist.

Außerdem können weit verbreitete Lebensraumtypen von der Wiederherstellung ausgenommen werden, wodurch es zu keiner Benachteiligung von Mitgliedstaaten mit besonders hohem Anteil bestimmter Lebensräume mehr kommt.

Bedenken gegen das Verschlechterungsverbot von wiederhergestellten bzw. wiederherzustellenden Flächen wurden anerkannt, indem nunmehr nur erhebliche Verschlechterungen ausschlaggebend sind.

Auch im Bereich der städtischen Ökosysteme konnten durch mehr Flexibilität bei der Wahl des Bezugsraums und die Anerkennung für grüne Städte deutliche Verbesserungen erzielt werden.

Bei der Wiederherstellung von landwirtschaftlichen und von Waldökosystemen wird durch die Einführung von freiwilligen Indikatoren mehr Spielraum bei der Umsetzung ermöglicht.

Ausdrücklich wird im Verordnungstext darauf hingewiesen, dass es sich – insbesondere bei der Wiedervernässung von Mooren – nicht um Verpflichtungen für Landwirt*innen handelt, sondern vielmehr Anreize durch die Mitgliedstaaten geschafft werden sollen.

Die Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit in Europa werden im gesamten Verordnungstext berücksichtig, unter anderem durch die Schaffung eines Mechanismus zur Aussetzung der Verordnung unter gewissen Voraussetzungen.

Die Finanzierung der Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung wird zusätzliche Mittel erfordern, bei denen auch die EU und der Bund gefordert sind. In der Verordnung ist daher vorgesehen, bei der Erstellung der Nationalen Wiederherstellungspläne eine Bedarfseinschätzung abzugeben, damit dies beim nächsten Budgetrahmen der EU berücksichtigt werden kann.

Forderung an den Bund

„Wir fordern nun den Bund auf, dafür Sorge zu tragen, dass sowohl seitens der Europäischen Kommission als auch seitens des Bundes ausreichend finanzielle Mittel für die Umsetzung der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur bereitgestellt werden!“ so Czernohorszky abschließend. (Schluss)

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