Neue Beförderungsbedingungen ab 6. Dezember: Mitnahme von „E-Mopeds“ in Öffis untersagt
Mit der Eröffnung der U2-Stammstrecke am 6. Dezember passen die Wiener Linien ihre Beförderungsbedingungen an, um die Sicherheit und den Komfort der Fahrgäste weiter zu verbessern. Ab diesem Datum ist die Mitnahme sogenannter „E-Mopeds“ in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in U-Bahn-Stationen ab der Entwertersperre nicht mehr gestattet.
E-Mopeds fallen laut Straßenverkehrsordnung in die Kategorie Fahrräder. Sie unterscheiden sich jedoch in Bauweise und Funktion von klassischen E-Bikes: Der Motor startet per Knopf oder Hebel und nicht durch Treten der Pedale. Aufgrund ihrer Größe und Bauweise blockieren E-Mopeds oft den Einstiegsbereich der Fahrzeuge und behindern den flüssigen Fahrgastwechsel, insbesondere zu Stoßzeiten.
Die Wiener Linien informieren laufend auf Plakaten an den Bahnsteigen und über digitale Kanäle über die Regeln eines guten Miteinanders im Sinne der Allgemeinheit. Auch unsere rund 300 Service- und Sicherheitsmitarbeiter*innen stehen den Fahrgästen bei Fragen zur Verfügung. Sie kontrollieren außerdem die Einhaltung der Beförderungsbedingungen, bei Verstößen wird ein Betrag von 50 Euro fällig.
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