Auflage eines Entwurfes für ein Wiener Landesgesetz zur öffentlichen Einsicht

Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzentwurf ausgearbeitet: Gesetz, mit dem das Wiener Jugendschutzgesetz 2002 - WrJSchG 2002 geändert wird

Der Entwurf mit den Erläuterungen ist im Internet auf der Seite http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm abrufbar und liegt bei den magistratischen Bezirksämtern in der Zeit von 06.12.2024 bis 20.12.2024 zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.

Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: gr@ma11.wien.gv.at oder schriftlich bei den magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden. (Schluss) red

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