62 Städtebauliche Verträge auf Stadt Wien Homepage online

Seit 2014 räumt §1a der Bauordnung für Wien der Gemeinde die Möglichkeit des Abschlusses privatrechtlicher Vereinbarungen (sog. „städtebauliche Verträge“) ein. Ziel dieses Instruments ist die Unterstützung der Umsetzung von in der Bauordnung dargestellten Planungsziele sowie die Beteiligung von Bauträger*innen an den durch die Festsetzung von Bauland erwachsenden Kosten der Infrastruktur.

Zu den genannten Planungszielen zählen beispielsweise die Vorsorge ausreichender Flächen für Wohnraum und für Arbeits- und Produktionsstätten des Gewerbes. In der konkreten Umsetzung heißt das, dass Bauträger*innen sich in der Regel zur Leistung von Infrastrukturkostenbeiträgen verpflichten, Vertrags­gegen­stand können auch Überlassungsvereinbarungen, beispielsweise für Bildungs­ein­richtungen oder Verkehrsflächen oder die Absicherung von städtebaulichen Quali­täten sein.

VwGH beschließt Offenlegung aufgrund öffentlichen Interesses

Nachdem Ende 2024 der VwGH bestätigte, dass bei städtebaulichen Verträgen das öffentliche Interesse an der Sachinformation jenem an der Geheimhaltung überwiege, veröffentlicht die Stadt Wien nach §1a Bauordnung für Wien (BO) seit Jänner 2025 alle aktuellen Verträge unter:
https://www.wien.gv.at/verwal­tung/veroeffentlichte-anfragen/staedtebauliche-vertraege.html

62 städtebauliche Verträge, nach Bezirken gereiht, können unter dem Feature „Informationen von öffentlichem Interesse“ inklusive aller Beilagen abgerufen werden. Parallel dazu finden sich - wie in der BO festgelegt - alle seit 2024 abgeschlossenen städtebaulichen Verträge zusammengefasst auf der Homepage unter:
https://www.gemeinderecht.wien.at/recht/gemeinderecht-wien/staedte­bauliche-vertraege/index.html

Vollumfängliche Freischaltung - Neuland und IFG

Mit der vollumfänglichen Freischaltung von Verträgen betreten wir Neuland im Bereich des modus vivendi der gelernten österreichischen Verwaltung,“ sagt Magistratsdirektor Dietmar Griebler. „Angesichts des im Herbst dieses Jahres in Kraft tretenden Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) wird dies aber nur der Auftakt sein.“ In Österreich und im deutschsprachigen Raum ist keine gleichartige Form der vollumfänglichen Freischaltung von Verträgen der öffentlichen Hand und Privaten bekannt. (Schluss)

Rückfragehinweis für Medien

  • Mediensprecherin des Magistratsdirektors/Magistratsdirektion
    Andrea Leitner
    Telefon: +43 1 4000 82552
    E-Mail: andrea.leitner@wien.gv.at