Gaál/Arapovic: Ein Jahr Wohnbeihilfe NEU – weitere Erleichterungen werden umgesetzt

Bezieher*innen erhalten dank Wohnbeihilfe NEU nahezu doppelt so hohe Förderung, Alleinerzieher*innen profitieren besonders

Die Wohnbeihilfe ist eine wesentliche Unterstützung der Stadt Wien, um eine soziale Absicherung für die Wienerinnen und Wiener zu garantieren. Damit soll der Anteil, den Haushalte von ihrem monatlich verfügbaren Einkommen für Wohnkosten aufzubringen haben, spürbar reduziert werden. Nach einem Jahr seit der Einführung der Wohnbeihilfe NEU zeigt sich, dass es gelungen ist, den Bezieher*innenkreis auszuweiten und die Leistungen für die einzelnen Haushalte erheblich anzuheben. Vorausgegangen war ein intensiver Prozess der Strukturerneuerung, der die Antragstellung einfacher und schneller gestaltet.

Seit der Initiierung der Wohnbeihilfe NEU bis zum Jänner 2025 konnten bereits rund 23.000 Haushalte davon profitieren und bekommen nun im Durchschnitt 230 Euro pro Monat an Wohnbeihilfe ausbezahlt. Damit hat sich die durchschnittliche Höhe der Wohnbeihilfe von 117 Euro pro Monat im Jahr 2023 auf derzeit 230 Euro pro Monat erhöht.

Die Stadt Wien ist stolz auf diese Erfolgsbilanz, ein Blick auf die Haushaltstypen zeigt, Alleinerzieher*innen besonders von der Umstellung profitieren. Pro Monat erhalten sie im Durchschnitt 327 Euro Wohnbeihilfe und sind damit die Gruppe mit dem höchsten durchschnittlichen Wohnbeihilfebezug.

Erreicht wurde diese massive Aufwertung, weil die Höchsteinkommensgrenzen erhöht, die Berechnung der individuellen Beihilfe angepasst und Fördersätze angehoben worden sind. Insgesamt wurde im Jahr 2024 rund 35 Prozent mehr Wohnbeihilfe ausbezahlt als im Jahr davor.

„Mit der Einführung der Wohnbeihilfe NEU vor einem Jahr ist eine massive Aufwertung dieser Unterstützung gelungen. Nicht nur der Bezieher*innenkreis wurde erweitert, sondern auch die monatlich ausbezahlte Wohnbeihilfe deutlich erhöht. Durch den Erfolg der Wohnbeihilfe NEU und mit weiteren Erleichterungen, die wir jetzt vornehmen, beweist Wien einmal mehr, was es heißt Verantwortung für die soziale Absicherung aller Wienerinnen und Wiener zu übernehmen. Denn niemand soll aufgrund steigender Lebenshaltungskosten bedroht sein, sozial abzurutschen. Darauf schauen wir“, so Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.

„Die Wohnbeihilfe ist Teil des Auffangnetzes, das Betroffene vor Armut und sozialer Ausgrenzung schützt. Sie ist eine zielgerichtete und treffsichere Unterstützung für Menschen, die sich, auf Grund der herausfordernden wirtschaftlichen Situation oder persönlicher Umstände einen angemessenen Wohnraum trotz aller Bemühungen nicht mehr leisten können. Es ist deshalb besonders erfreulich, dass die Wohnbeihilfe NEU so gut greift und wir für weitere zielgerichtete Verbesserungen sorgen“, betont NEOS-Wien Wohnbausprecherin Selma Arapovic.

Mit der Umstellung auf die Wohnbeihilfe NEU vor einem Jahr erfolgte auch ein Wechsel der Rechtsgrundlage. War die Wohnbeihilfe bis dahin im Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG) geregelt, wurde ein neues, eigenes Gesetz für die Wohnbeihilfe geschaffen, das Wiener Wohnbeihilfegesetz (WrWbG). Durch die Einführung der neuen gesetzlichen Bestimmungen konnte ein leichterer Vollzug des Gesetzes sichergestellt werden.

Weitere Erleichterung: Mehr Wohnbeihilfe für besondere Gruppen
Im Umstellungsprozess wurde darauf geachtet, die neuen Prozesse genau zu evaluieren. Auf Grundlage dieser Auswertungen und der Erfahrungen, die das erste Jahr der Wohnbeihilfe NEU gebracht haben, werden nun Adaptionen im neuen Wiener Wohnbeihilfegesetz vorgenommen, die für weitere Erleichterungen sorgen sollen.

Vorgesehen ist eine Entlastung für Haushaltsgemeinschaften, denen Personen mit Behinderung angehören. Damit möchte die Stadt Wien ein weiteres Zeichen in Richtung Gerechtigkeit und soziale Treffsicherheit setzen. Weiters besondere Berücksichtigung finden Alleinerzieher*innen, die selbstständig tätig sind. Zudem wird eine zusätzliche Wertanpassung im Gesetz verankert. Damit wird einem Wertverlust der Wohnbeihilfe effektiv und nachhaltig vorgebeugt.

Weiters wird eine rückwirkende Gewährung der Wohnbeihilfe für (höchstens) vier Monate ermöglicht. Bisher war die Gewährung von Wohnbeihilfe für einen vor Antragstellung liegenden Zeitraum ausgeschlossen. Gerade bei der Wohnbeihilfe ergeben sich aber oft schwierige Situationen für die Bezieherinnen und Bezieher, die ohne Wohnbeihilfe um den Erhalt ihres Wohnraums fürchten müssen. Diesem Umstand soll durch diese Regelung vorgebeugt werden.

Mit dem Wohnbeihilfe Checker ist für alle Wiener*innen einfach überprüfbar, ob für sie ein Anspruch auf Wohnbeihilfe besteht: wien.gv.at/wohnbeihilfe-checker

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